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Geschrieben

Hi,

ich habe ein paar Fragen zum besorgen einer Betriebserlaubnis für ne Fuffi.

Ich habe die Suche auch schon mehrfach bemüht, aber bin immer noch nicht ganz schlau was nun aktuell angesagt ist.

Funtktioniert die Variante, KBA Auskunft einholen und beim Piaggio Händler eine Zweitschrift anfordern noch?

(Ist ein Zweitschrift in der Tat eine Betriebserlaubnis mit der ich dann gleich fahren kann?)

Was kostet der Spaß den ca.? :-D

Oder muss ich nun zwingend zum TÜV mit der Mühle? Und danach mit KBA und TÜV Gutachten zur Zulassungsstelle?

Ist der TÜV mit ner Fuffi halbwegs machbar, ich denke da so an die grandiose Vorderradbremse..... :-D

Ich frag deshalb, weil ich in der Suche immer wieder gegensätzlich Meinungen und Ratschläge gefunden habe. :plemplem:

Da steht des öfteren. bei Baujahren nach ca. 70 mus man zum TÜV, kurz danach kommt dann der Tip mit dem Piaggio Händler wieder.

Die Roller um die es geht sind eine Special Bj.81 und Rundkopf Fuffi Bj.81 beide aus Deutschland, hab Kaufverträge und Typenschilder sind auch am Roller.

Wäre echt super wenn mir das jemand die aktuelle Lage zum Papiere anfordern schildern könnte. :love:

Danke und Gruß,

Tom

Geschrieben

Am besten du besorgst dir eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von der Zulassungstelle und gehst dann damit zum nächsten Piaggio Händler. Der kann das für dich anfordern.

Das Ganze ist bei mir allerdings schon ca 2 Jahre her... Damals ging es abgesehen von einer relativ langen Wartezeit (4Wochen) sehr unkompliziert über die Bühne.....Kostenpunkt damals mit Gebühren beim Amt ca 50?

Die schnellste aber teuerste Methode wäre, du fährst einfach damit zum Tüv und lässt dir eine ABE (So'n hässliches grünes Teil) ausstellen.... Was das genau kostet kann ich jedoch nicht sagen...

Bei Fuffis war das noch nie ein Hexenwerk.... Es sei den die ABE wurde irgendwann einmal von den Grünen eingezogen, oder die Roller sind als gestohlen gemeldet...... Dann sieht die Sache anders aus.

Aber du hast ja Kaufverträge in der Hand :-D

Viel Erfolg

Geschrieben

Danke für die Rasche Antwort!

Ja das wäre die Variante die ich gerne versuchen würde.

Ist vielleicht noch jemand hier der aktuelle Erfahrungen gemacht hat?

Tom

Geschrieben

Funtktioniert die Variante, KBA Auskunft einholen und beim Piaggio Händler eine Zweitschrift anfordern noch?

(Ist ein Zweitschrift in der Tat eine Betriebserlaubnis mit der ich dann gleich fahren kann?)

Was kostet der Spaß den ca.?

Die aktuelle Antwort lautet ja. Kostenpunkt 30 ?

MFG

Geschrieben

O.K.

sieht dann wohl echt so aus als ob das so funktionieren würde.....

Dann werde ich das so versuchen. :-D

Hoffentlich klappts......

Gruß,

Tom :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Hi!

Ich hab das vor ein paar Monaten noch gemacht.

Ich brauchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei, dass der Roller z.Z. nicht als gestohlen gemeldet ist (kostenlos).

Damit und mit dem Kaufvertrag konnte ich mir beim Strassenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, dass keine technischen Bedenken gegen eine Neuausstellung der Betriebserlaubis bestehen (11,-Euro).

Wenn Du denen sagst, dass der Roller schon ewig in Deinem Besitz ist und Dir Deine Unterlagen abhanden gekommen sind, brauchst Du keinen Kaufvertrag.

Mit der Bescheinigung vom Strassenverkehrsamt dann zum Vespahändler und (bei meinem Händler nur gegen Vorkasse) eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen (39,-Euro).

Die kann der nicht selber ausstellen, sondern muss sich die schicken lassen.

Hat bei mir 5 Tage gedauert.

Edith sagt: Zum TÜV musst Du gar nicht!

Gruß

markes

Bearbeitet von markes
Geschrieben

@markes: ein italienimport war deine aber nicht, oder?

bin nach suche benutzen nicht mehr sicher, ob man von piaggio d'land heute noch 'ne zweitschrift für einen roller, der so in d'land nicht gelaufen ist, bekommt :-D

weiss wer 'was genaues? :haeh:

Geschrieben
@markes: ein italienimport war deine aber nicht, oder?

bin nach suche benutzen nicht mehr sicher, ob man von piaggio d'land heute noch 'ne zweitschrift für einen roller, der so in d'land nicht gelaufen ist, bekommt  :-D

weiss wer 'was genaues?  :haeh:

<{POST_SNAPBACK}>

Ne, war kein Import!

Damit kenn ich mich auch nicht aus...

Gruß

markes

Geschrieben

Is' so: Vespa Deutschland hat anscheinend 'ne Buchführung bis (geschätzt) irgendwo Anfang / Mitte der 70er aus der hervorgeht, welche Fg.-Nrn. sie hierher importiert haben.

Für jüngere Italienimporte (späte V50; PKs sowieso) gibt's von denen nix. Erst recht nicht für Fahrzeuge / Präfixe die es hier nie gab (9"-Fuffies, 3-Gang-PKs, ...).

Fur offiziell in (D) verkaufte Fahrzeuge (z. B. mit deutschem Typschild dran) gibt's da unter Vorlage der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" beim offiziellen Händler einfach Ersatzpapiere. Ist meist einfacher, als den Polini und die Tröte für die TÜV-Abnahme wieder zu demontieren ... :-D

Für (I)-Importe gibt's nur die TÜV-Variante. Alle Angaben ohne Gewähr; bei mir war's bisher immer so ...

Geschrieben

So,

wollte nochmal Infos von der Papier Front geben.

Hab gestern mit dem Piaggio Händler um die Ecke telefoniert.

In der Tat, man braucht Auskunft vom KBA, muss dann damit zum Händler und 60? im Voraus bezahlen.

Er besorgt dann die Papiere....

Was erwartet einen eigentlich, wenn man eine Fuffi ohne Paipiere (mit Kaufvertrag) erstanden hat und die KBA Auskunft ergibt, dass das gute Stück gestohlen ist???

Gruß,

Tom

Geschrieben

Bei mir wars auch so. Bei der Zulassungsstelle 42.69 € oder so, dann wollte der scheiss Händler auch nochmal 45. Sprich, ich hab fast 100 Öcken für die Papiere liegen lassen!

Geschrieben

man kann da ja unterschiedlicher meinung sein, aber ich persönlich gehe lieber tausendmal mit einer fuffi zum tüv, als für's gleiche geld einmal zur polizei :puke: , zur zulassungsstelle :puke: , und zum piaggio-händler :puke: :-D

r

Geschrieben
man kann da ja unterschiedlicher meinung sein, aber ich persönlich gehe lieber tausendmal mit einer fuffi zum tüv, als für's gleiche geld einmal zur polizei :puke: , zur zulassungsstelle :puke: , und zum piaggio-händler :puke:

<{POST_SNAPBACK}>

:-D ... und das tollste ist dass die Grünen seltenst Zweifel an der Orginalität einer Fuffi mit TÜV Papieren haben. :-D

  • 10 Monate später...
Geschrieben
Is' so: Vespa Deutschland hat anscheinend 'ne Buchführung bis (geschätzt) irgendwo Anfang / Mitte der 70er aus der hervorgeht, welche Fg.-Nrn. sie hierher importiert haben.

Für jüngere Italienimporte (späte V50; PKs sowieso) gibt's von denen nix. Erst recht nicht für Fahrzeuge / Präfixe die es hier nie gab (9"-Fuffies, 3-Gang-PKs, ...).

Fur offiziell in (D) verkaufte Fahrzeuge (z. B. mit deutschem Typschild dran) gibt's da unter Vorlage der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" beim offiziellen Händler einfach Ersatzpapiere. Ist meist einfacher, als den Polini und die Tröte für die TÜV-Abnahme wieder zu demontieren ... :-D

Für (I)-Importe gibt's nur die TÜV-Variante. Alle Angaben ohne Gewähr; bei mir war's bisher immer so ...

Also ich habe gestern ne Absage bekommen und zwar mit der Begründung:

... vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich können wir solche Dinge nicht auf dem "kleinen Dienstweg" erledigen; eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis kann nur über einen Piaggio Vertragshändler bezogen werden.

Nach Überprüfung der Fahrgestellnummer ist jedoch die Ausstellung einer Zweitschrift nicht möglich; da die von Ihnen angegebene Fahrgestellnummer nicht in unseren Unterlagen registriert ist.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen PIAGGIO Fachhändler in Ihrer Nähe. Diesen können Sie im Internet unter www.piaggio.de finden.

Bitte antworten Sie nicht auf diese Email und nutzen Sie das Kontaktformular im Internet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH

habe ABER ne sch... "Kopie" die auch schon von der Polizei durchgeblättert würde - wurde nicht's bemerkt bzw. war den wohl das Versicherungskennzeichen, Versicherungsschein und die identische Fahrgestellnummer wichtiger als eine Korrekte AB .-)

möchte dennoch vernünftige Papiere und werde wohl zum TÜV müssen!

Frage: rotes Kennzeichen besorgen ODER mit der "kurioserweise" bereits versicherten italo-fuffi - 1-Serie - vorbeidüsen UND dann auch noch ohne Tacho.-)

Geschrieben

Ähm - da oben in dem zitierten Text steht das doch schon.

Is' so: Vespa Deutschland hat anscheinend 'ne Buchführung bis (geschätzt) irgendwo Anfang / Mitte der 70er aus der hervorgeht, welche Fg.-Nrn. sie hierher importiert haben.

Für jüngere Italienimporte (späte V50; PKs sowieso) gibt's von denen nix. Erst recht nicht für Fahrzeuge / Präfixe die es hier nie gab (9"-Fuffies, 3-Gang-PKs, ...).

Da du keinen Tacho hast, liegt der Verdacht nahe, daß du einen Italo-Import hast, oder? Also: TÜV (steht aber auch schon da ... :-D ). Rote Nummer: brauchst du m. E. nicht, da die "großen" roten Nummern (Kurzzeitkennzeichen) für Fuffies nicht verwenddet werden dürfen. Wenn das Teil also schon versichert ist: hin damit. Aber mit Tacho, den mögen die Kittelträger (allein schon, um die Legalität der Geschwindigkeit prüfen zu können).
Geschrieben
Ähm - da oben in dem zitierten Text steht das doch schon. Da du keinen Tacho hast, liegt der Verdacht nahe, daß du einen Italo-Import hast, oder? Also: TÜV (steht aber auch schon da ... :-D ). Rote Nummer: brauchst du m. E. nicht, da die "großen" roten Nummern (Kurzzeitkennzeichen) für Fuffies nicht verwenddet werden dürfen. Wenn das Teil also schon versichert ist: hin damit. Aber mit Tacho, den mögen die Kittelträger (allein schon, um die Legalität der Geschwindigkeit prüfen zu können).

... ja klar - dachte nur - da halt schon versichert (auf Grundlage eine "sch... AB-Kopie".-) dass es zu Komplikationen bzw. sch... Fragen kommt! Tacho ist klar UND was ist mit dem Rücklicht -1-Serie, OHNE Bremslicht? > ist ja ne italo-fuffi! muss doch nicht etwas auch noch nen sch... Licht anschrauben was nicht mal orig. ist?!

Geschrieben

Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung ist bei 'ner 50er nicht vorgeschrieben - jedenfalls bei deinem vermutlichen Baujahr noch nicht; kann sein, daß die neuen Mopeds sowas haben müssen.

Fettschrift ist für's Verständnis auch nicht unbedingt erforderlich ... :-D

Geschrieben
Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung ist bei 'ner 50er nicht vorgeschrieben - jedenfalls bei deinem vermutlichen Baujahr noch nicht; kann sein, daß die neuen Mopeds sowas haben müssen.

Fettschrift ist für's Verständnis auch nicht unbedingt erforderlich ... :-D

:-D Danke - werde mich daran halten (Fetteschrift + TÜV.-)

Wäre auch ärgerlich, da ich gerade ein neues Rücklicht"glas" für meine fuffi gekauft habe. Werde dann also beruhigt noch etwas Schrauben müssen, da ich ohne neue Reifen (meine sind wohl auch schon 30 Jahre alt.-), Auspuff, Tacho, usw. sonst beim TÜV auch keine Chance habe :-D(

Wieviel Geld wollen die denn dafür beim TÜV so haben?

Geschrieben
:-D Danke - werde mich daran halten (Fetteschrift + TÜV.-)

Wäre auch ärgerlich, da ich gerade ein neues Rücklicht"glas" für meine fuffi gekauft habe. Werde dann also beruhigt noch etwas Schrauben müssen, da ich ohne neue Reifen (meine sind wohl auch schon 30 Jahre alt.-), Auspuff, Tacho, usw. sonst beim TÜV auch keine Chance habe :-D(

Wieviel Geld wollen die denn dafür beim TÜV so haben?

Hier in Frankfurt 35 Øre. Dann musst du noch auf?s Amt, die neue Betriebserlaubnis abstempeln lassen. Kostet je nach Laune der Beamten nix oder 12 Øre.

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    • Ich hole das mal aus dem Felgen-Topic hier rüber, weil meine Frage dort nicht passt...   Wie ist das denn bei einem eingetragenen anderen Zylinder und einem Stoßdämpfer (Federbein) mit ABE?   Macht das die Zulassungsstelle automatisch? Oder sollten die das zumindest? Habe letzte Woche erst eine Ummeldung gemacht. Da wurde der Eintrag "Reifenfabrikat..." vom alten Schein / dem KBA-Eintrag übernommen. In nem anderen Schein von vor 2 Jahren (beides PXen) steht dazu nix drin.
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