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Geschrieben

Hi,

kann mir jemand sagen ob ich bei einer V50 mit eingetragenem 136er Malossi (also Motorradzulassung) für den TÜV Blinker brauche? (die Sicherheit mal ausser acht gelassen)

Gruss

cartman

Geschrieben

also bei uns in österreich, gilt ein kleinkraftrad glaub ich bis 36ps. wenn mich nicht alles täuscht.

dann könnte ich auch ohne blinker fahren??

lg. eidos

Geschrieben
also bei uns in österreich, gilt ein kleinkraftrad glaub ich bis 36ps. wenn mich nicht alles täuscht.

dann könnte ich auch ohne blinker fahren??

lg. eidos

<{POST_SNAPBACK}>

aber bei euch in österreich gilt wahrscheinlich seit 1945 nicht mehr deutsches recht :uargh: :uargh:

:wasntme: :wasntme:

Geschrieben

Hi,

moment mal!!!

Hab jetzt mal in die StVZO Online geschaut da steht:

4a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ODER einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),

Das heisst doch ich brauche keine Blinker weil über 125 ccm aber unter 11kW?

Gruss

cartman

Geschrieben

@cartman: das ist aber ein motorrad, kein leichtkraftrad!!!

alles über 125cc braucht blinker. der ermessensspielraum des tüv-prüfers ist in dieser hinsicht gleich null, weil die gesetzeslage eindeutig ist.

du kannst aber beim tüv ein gutachten erstellen lassen, wonach es für deinen roller wirtschaftlich nicht vertretbar ist, blinker nachzurüsten. bei der zulassungsstelle wird aufgrund dieses gutachtens in die papiere eingetragen, daß du keine blinker brauchst, und gut iss...

r

Geschrieben

"Nachrüstung nicht wirtschaftlich" soll dir der liebe Herr im Designerkittelchen bescheinigen.

Und es kommt doch darauf an was das original für ne Kiste ist und nicht was man dann eintragen lässt dacht ich.

Geschrieben
henning Geschrieben: Heute, 13:35

  QUOTE(eidos @ 24 Mar 2005, 12:22)

also bei uns in österreich, gilt ein kleinkraftrad glaub ich bis 36ps. wenn mich nicht alles täuscht.

dann könnte ich auch ohne blinker fahren??

lg. eidos

aber bei euch in österreich gilt wahrscheinlich seit 1945 nicht mehr deutsches recht 

mensch mach da mal keinen stress. ich wollte wissen ob ich dann ohne blinker fahren kann.

und ob das stimmt, wegen kleinkraftrad in Österreich.

und das seit 1945 deutsches gesetzt nicht mehr geltet, weiß ich selber auch.

Geschrieben (bearbeitet)

@rasputin:

Ja klar, Du hast schon Recht es ist ein Motorrad, in meinem Brief steht ja auch KRAD und nicht Leichtkraftrad, aber in dem Gesetzestext steht doch, dass ein Kraftrad, also Motorrad, unter 11kW ODER unter 11KW UND >125ccm als Leichtkraftrad gilt.

Oder versteh ich den Gesetzestext falsch? :-D

Bearbeitet von cartman
Geschrieben

4a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ODER einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),

Das heißt also, wenn du unter 11kw bist und 125ccm hast, brauchst du keine Blinker, hast du 11,5kw bei hmm 80cm³ brauchst du welche! hast du 9kw bei 133cm³ brauchst du auch welche du darfst beide werte nicht überschreiten ansonsten brauchst du blinker

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