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Geschrieben

Leute, bitte helft mir.....

Ich habe bei Ebay auf einen Roller mitgeboten....Wurde überboten, somit wars das für mich.....

Sollte soweit auch kein Problem sein....

Aber....Der Verkäufer verlangt jetzt von mir, das Teil zu kaufen, da das Gebot, das über meinem lag, von ihm gelöscht wurde, da er irgendwelche troubles mit dem "Überbieter" hat....

Hat schon mit Anwalt gedroht, meint jetzt aber, ich könnte gegen eine Geldleistung von 10 % (Er hätte noch andere Kaufinteressenten) aber alles intern mit ihm regeln....

Bin ich verpflichtet das Teil zu kaufen?????

Geschrieben

Ähmmm, mal 'ne andere Frage - warum kaufst Du das Ding nicht einfach? Hast Du mitgeboten und bist überboten worden? Solltest also eigentlich Happy sein. Außerdem müsstest Du eine automatische Mail von eBay haben, die Dir mitteilt, dass Du der Höchstbietende bist. Naträglich können nämlich keine Gebote gelöscht werden. Steht Dein Name als Höchstbietender in dem Angebot?

Geschrieben
Ähmmm, mal 'ne andere Frage - warum kaufst Du das Ding nicht einfach? Hast Du mitgeboten und bist überboten worden? Solltest also eigentlich Happy sein. Außerdem müsstest Du eine automatische Mail von eBay haben, die Dir mitteilt, dass Du der Höchstbietende bist. Naträglich können nämlich keine Gebote gelöscht werden. Steht Dein Name als Höchstbietender in dem Angebot?

<{POST_SNAPBACK}>

Am Samstag bekam ich die Mail, daß ich überboten wurde.....Und habe am Samstag Abend nen Roller in Wien gekauft...Das ist das Dilemma......

Geschrieben (bearbeitet)

achso, das Gebot ist gelöscht worden, BEVOR die Auktion zuende war?

Dann schick ihm besser nicht die Fotos :-D

edith sagt, du sollst mal den link schicken#

Bearbeitet von Corgan
Geschrieben

Mann, das haste aber ordentlich was investiert. :-D

Ich glaub aber trotzdem nicht, daß Du ihn nehmen mußt. Du müsstest eigentlich in dem Augenblick raus aus der Geschichte sein, in dem Du überboten wirst. Wenn das höhere Gebot dann unseriös war, sollte das nicht Deine Schuld sein.

Wende Dich an Ebay! :-D

Geschrieben
Mann, das haste aber ordentlich was investiert. :-D

Ich glaub aber trotzdem nicht, daß Du ihn nehmen mußt. Du müsstest eigentlich in dem Augenblick raus aus der Geschichte sein, in dem Du überboten wirst. Wenn das höhere Gebot dann unseriös war, sollte das nicht Deine Schuld sein.

Wende Dich an Ebay! :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Hab bereits an ebay geschrieben.....Letzte Mail des Verkäufers besagte, ich sei ein Spassbieter.....

So sehe ich das auch, ist ja nicht meine Schuld, wenn er der Meinung ist, daß der "Überbieter" nicht seriös genug ist.....

Geschrieben

also ich hab grad meinen bruder gefragt und der studiert im 6 sem jura und der meinte das das was der arsch da macht nicht richtig ist...es kommt natürlich auch auf den zeitraum des zurück gezogenen gebotes an...wenn du der zeitraum so kurz war das du dir keine vespa hast kaufen können dann ist das ok...also 2 min oder so. aber wenn schon etwas länger dazwischen liegt dann bist du aus dem schneider raus!

weiterhin viel spaß

gruß

psalter :-D

Geschrieben

Zurückgezoegn wurde das Gebot am Samstag abend.....

Auktionsende war Sonntag abend...

Samstag abend hab ich das Angebot meines Bekannten angenommen.....Ich kannte sein Angebot schon länger und wollte die Ebay Auktion abwarten...Nachdem ich überboten wurde, hab ich ihn angerufen und zugesagt.....

Geschrieben
Zurückgezoegn wurde das Gebot am Samstag abend.....

Auktionsende war Sonntag abend...

Samstag abend hab ich das Angebot meines Bekannten angenommen.....Ich kannte sein Angebot schon länger und wollte die Ebay Auktion abwarten...Nachdem ich überboten wurde, hab ich ihn angerufen und zugesagt.....

<{POST_SNAPBACK}>

das wird also richtig knapp....hm mal gespannt was ebay zurück schreibt.

gruß

Geschrieben

eBay-AGB §9, Punkt 2:

Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay-Zeit. eBay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen

Geschrieben
eBay-AGB §9, Punkt 2:

Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay-Zeit. eBay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen

...und im nächsten absatz 3 heisst es:

"Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande."

andere rechtslage,aber ähnliche fragestellung:

bmw cabrio für 63 euro nach rücknahme eines 12.000 euro gebotes,schadensersatzanspruch

dort die zusammenfassende erklärung:

"Somit ist zwischen den Parteien gemäß § 9 Abs. 3 der als Auslegungshilfe zugrunde liegenden AGB ein Kaufvertrag zustande gekommen. Bereits aus der Gebotsübersicht (Bl. 4, 26 d. A.) ergibt sich, dass das Gebot des Klägers das letzte und zugleich höchste war. Dem sich vor dem Hintergrund des § 9 Abs.2 Satz 2 AGB - danach erlischt ein Gebot, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Auktion ein höheres Gebot abgibt - stellenden Problem, ob ein niedrigeres Gebot wieder auflebt, wenn das höhere noch vor Auktionsende zurückgenommen wird, kommt daher vorliegend keine Bedeutung zu."

da liegt also das problem...

vielleicht hier noch ein paar argumentationshilfen?

:-D

Geschrieben

Und genau das ist der Grund warum ich da nicht angmeldet bin:

ebay=egay.....des passt so.

Wenn ich was haben will kaufe ich es so, cash löhnen und dann sofort mitnehmen isss auf jeden immer besser. Und verkaufen geht ja schonmal garnicht "bei der behinderten Zahlungsmoral die mittlerweile herscht....... :puke: :puke: :puke: :puke: :puke:

Man sollte das straffreie Faustrecht einführen, danach klappt bestimmt alles besser. :-D:-D;-)

MFG Bergfick der ebay hasst wie der Teufel das Weihwasser.

Geschrieben
Um Dich zu beruhigen: Du bist in keinster Weise zum Kauf verpflichtet, ich würd Ihm ein schönes "Arschfoto" schicken!

oder das hier:

<{POST_SNAPBACK}>

mal kurz offtopic..

ist das mr. j. cash?

Geschrieben

sorry aber der kann dir (auf gut wienerisch) den bock aufblasn :-D

und wenn er dir droht, dann melde ihn bei ebay mit den auf Verdacht der Preistreiberei..

Noch schöner:der Höchstbieter "steigt" aus und dir geht er aufn sack... :plemplem:

sigi

und wenn nicht besuchen wir ihn :-D

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