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KRAD mit Leistungsbeschränkung


Bonehead

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musst nach den bestimmungen zum stufenführerschein googeln.

Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mind. 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.

Bearbeitet von gravedigger
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Fahren darf ich alle Moppeds, das ist nicht das Problem. Mich interessiert nur, woher der Vermerk "mit Leistungsbeschränkung" kommt und wann er nicht mehr gilt.

Also nehme ich das Leergewicht des Rollers und die 0,16kW/kg, oder?

Bei 130kg (Cosa halt :-D ) wären es dann < 20,8kW für Leistungsbeschränkung, >20,8kW ohne Leistungsbeschränkung.

Liege ich mit meiner Annahme richtig?

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Leistungsbeshränkungen ,................ ist doch die Sache mit den Führerscheinklassen.

Leichtkraftrad 80 oder 125 ccm Leistungsbeschränkung auf 11KW. maqx 80 km/h

Motorradklasse ist ja zunächst auch Leistungsbeschrängt. Max 34PS (25KW), max 0,16KW/kg

In den Papieren muss eben eine Leistungsbeschränkung vermerkt sein damit man das Fahrzeug eben mit dem entsprechenden "lappen" fahren darf.

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