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Geschrieben

So noch eine frage bzgl meines unfalls.

ich war letztes jahr bei der zulassungsstelle, um meinen 50er roller zuzulassen. tüv und brief hatte ich dabei. die am schalter haben mir gesagt für den roller brauche ich keine extra zulassung. zur sicherheit habe ich noch bei der polizeidienststelle angerufen.

die haben mir die gleiche auskunft gegeben.

dafür habe ich jetzt natürlich keine zeugen.

das unfallkommando sagt jetzt der roller hätte zugelassen sein muessen.

wer kann mir jetzt verbindlich sagen, was richtig ist, und falls er wirklich zugelassen hätte sein müssen, was für konsequenzen das haben kann.

wie gesagt mir ist die vorfahrt genommen worden, roller totalschaden, ich 5 tage im Krankenhaus.

Danke euch,

Hias

Geschrieben

50er? Brief? Zulassen? Wat haste denn für'n Modell (Typ lt. Fahrgestellnummer)?

BG Michael

Geschrieben

Fuer ne Fuffi? Nix, die sind doof, oder wollen Dich verarschen. Du brauchst nur den Betriebserelaubnis-Wisch und die Versicherungsbestaetigung.

W.

Geschrieben

Es gab ja einige alte Modelle, die mit 50ccm über 50 gerannt sind (50SS glaub ich und noch ne andere). Die müssten dann normal wie ne 80er / 125er als Leichtkraftrad/-roller zugelassen werden!

Wenn das Ding aber nur max. 50ccm und max. 50 km/h eingetragen hat (oder warns nur 49ccm!? ), dann brauchst du nur das Zeugs, das Wurstbruch schon erwähnt hat. Und eben jeden März eine neue Versicherung incl. Nummernschild!

Geschrieben

@ karoo: ebent, daher meine Frage. Aber ich glaub, wenn Du neue Fuffi-Papiere nicht über den Piaggio-Weg beantragt hast sondern über 'ne Einzelabnahme beim TÜV 'nen neues Gutachten hast machen lassen (z. B. Umbau Primavera mit 50 ccm-Motor oder so was), muss die Zulassungsstelle da irgendwie so'n Stempel draufmachen, damit daraus 'ne Betriebserlaubnis wird ... bin ich mir aber nicht ganz sicher; forsche zu Hause mal in meinen Rest-Papieren nach.

BG Michael

Geschrieben

hmm...

Zum Thema "tüv und brief hatte ich dabei" fällt mir auch nur die alte Kleinkraftklasse ein.

50S/ 50SS/ 50 Sprinter/ 50SR.

Das sind TÜV und zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wie karoo schon schrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit > 50 Km/h.

Ansonsten brauchst Du nur ein Versicherungskennzeichen.

Welche FahrgestellNr. hat denn Dein Fahrzeug?

Gruß,

Olli

Geschrieben
... forsche zu Hause mal in meinen Rest-Papieren nach.

Nix mehr g'funden ...

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