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Xenon im Roller und TÜV...


Bonehead

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Sodele. Hab mir grad mal per Suche die alten Threads dazu durchgelesen. Die sind aber mittlerweile 2 bis 3 Jahre alt und ich möchte daher mal vorsichtig anfragen, ob es ausser mir und meinem Kumpel noch jemandem gelungen ist, einen Bi-Xenon-Scheinwerfer funktionstüchtig einzubauen. Da aber unsere Roller noch nicht ganz fertig und demnach noch nicht zugelassen sind, wollt ich mal anfragen, was der TÜV-Mensch mit einem macht, wenn man mit Xenon im Roller ankommt. Wird man da gelobt? Wird einem der Kopf abgerissen? Wird man vielleicht ausgelacht und nach Hause geschickt? Ich würde mich gerne darauf vorbereiten, wenn es in Kürze damit zum TÜV geht!

Rein technisch gesehen sind Fern- und Abblendlicht vorhanden und funktionstüchtig (hab ja auch fast 2 Jahre dran entwickelt...), sämtliche Paragrafen der StVO und StVZO bezüglich baulichen Änderungen und der Beleuchtungseinrichtung durchgewälzt und beachtet und aus meiner Sicht her in Zweirädern zulässig (entsprechender "Prüfbericht" ist vorhanden.

Und nun meine Frage: Wie sind meine Chancen? :plemplem:

Ach ja, eins noch bitte: Ich möchte bitte nur eventuelle Erfahrungsberichte, dies soll kein Topic über Xenon im Roller sein. Dazu habe ich in den alten Beiträgen zuviel :-D gelesen.

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Fragen über fragen

Grad das wollte ich hier nicht diskutieren. Auf Grund einer fast 24-monatigen und ca. 500? teuren Entwicklung kann ich nur sagen, dass es funktioniert.

Kann ja wohl nicht sein, dass mein Kumpel und ich die einzigen mit Xenon sind...

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also wenn du doch 24 monate dran rum gefrikelt hast wiso haste dann nicht mal zwischendurch kurz mit deinem tüv mensch drüber gequatscht.

also bei 500teuros wäre ich da vorsichtiger. wäre dann auch einfacher gewesen auf die wünsche des tüvlers wärend der bauphase einzugehen.

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also wenn du doch 24 monate dran rum gefrikelt hast wiso haste dann nicht mal zwischendurch kurz mit deinem tüv mensch drüber gequatscht.

also bei 500teuros wäre ich da vorsichtiger. wäre dann auch einfacher gewesen auf die wünsche des tüvlers wärend der bauphase einzugehen.

Recht hast Du da schon, aber das mit dem Xenon ist sowas von geil, dass ich das so gemacht habe, dass ich zur Not mit originalem Scheiwerfer TÜV machen kann und dann halt wieder umrüste (no risk, no fun (light)). Und vorbelasten wollte ich ihn auch nicht, denn wenns einer einträgt, dann der Rack in Markdorf.

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Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten ? gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"

§ 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

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Bearbeitet von steak
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Um die Blendwirkung zu verringern benötigst man Reinigung und automatische Höhenverstellung. Licht wird durch den Dreck wohl anders gebrochen und könnte andere Verkehrsteilnehmer "gefährden". Durch den zwischen zwei Elektroden erzeugten Lichtbogen werden bis zu 300% mehr Licht erzeugt (lt. Philips)

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Wie ich also entnehmen kann, hat das wohl noch niemand versucht einzutragen. Naja, vielleicht drückt mir trotzdem der ein oder andere Schwarzmaler die Daumen...

Ich wills ja eingetragen bekommen, damit es legal ist, gell?

Alle verwendeten Teile sind immerhin bauartgenehmigt und sollten somit zulässig sein (E-Nummer). Niveau-Regulierung und Scheinwerferreinigungsanlage sind für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben und nicht für Krafträder. So werden diese in Gesetzestexten immerhin unterschieden. Habe auch schonmal vor einiger Zeit einen Umbausatz für Motorräder bei eGay gesehen, welcher mit Gutachten für teures Geld (round about 600?) verkauft wurde. Da war auch nix mit Niveau-Regulierung und Scheinwerferreinigungsanlage.

@all4me:

Ich prahle nicht mit Wissen, sondern habe von anfang an darauf hingewiesen, dass ich eventuell vorhandene Erfahrungsberichte zwecks Eintragen sammle. Kann ja nicht wissen, dass es anscheinend noch niemand versucht hat, das einzutragen.

Die Technik allein ist so kompliziert nicht und die Leute hier ganz sicher intelligent genug, dies auch zu bauen. Wirkliche Gründe, warum es bisher niemand gemacht hat, habe ich im Forum nicht gefunden. So krass wie die Leute hier im Forum abgehen, sollte das mit dem Xenon doch wohl kein Problem sein, oder?

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Habe auch schonmal vor einiger Zeit einen Umbausatz für Motorräder bei eGay gesehen, welcher mit Gutachten für teures Geld (round about 600?) verkauft wurde. Da war auch nix mit Niveau-Regulierung und Scheinwerferreinigungsanlage.

So krass wie die Leute hier im Forum abgehen, sollte das mit dem Xenon doch wohl kein Problem sein, oder?

<{POST_SNAPBACK}>

ich hab nur zwei fragen:

- ist das scheinwerferglas für xenon (temperaturen) geprüft und zugelassen oder

nur für vespa-H4 (temperaturen)?

- glaubst du an alles, was auf ebay versucht wird zu verkaufen (noch nicht einmal davon zu sprechen, ob irgendetwas legalitätsanspruch hat)

viel spaß weiterhin, nur so wirds was, mit selbermachen.

p.s.: vielleicht setzen die "krassen" forumsbewohner andere prioritäten? :-D eventuell sprichst du mehr leute an, wenn du einen geschwindigkeits- oder leistungszuwachs versprichst...

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eventuell sprichst du mehr leute an, wenn du einen geschwindigkeits- oder leistungszuwachs versprichst...

<{POST_SNAPBACK}>

vielleicht "lichtgeschwindigkeit"? :-D

ich versteh nur nich, wieso denn um die technik bezüglich des xenonlichts da jetz so n geheimnis gemacht wird? dachte die "ich weiss wies geht und sags euch nich"-mentalität gäbs hier sozusagen nich.

@null40 ... doch ... ich hatte das schon geglaubt so. dachte nur nich, dass die streuung da so heftig sein könnte :-D

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@bonehead: noch mehr Schwarzmalerei...

Meines Wissens sind Kraftfahrzeuge per Definition jedes nicht an Gleise gebundene Landfahrzeug, das sich mit Hilfe eines Motors aus eigener Kraft fortbewegt ohne auf die körperliche Kraft eines Menschen oder Zugtieres angewiesen zu sein.

Und darunter fallen meiner Auffassung nach auch Krafträder, die lediglich eine Unterkategorie der Kfz sind.

Ob bauartgenehmigt oder nicht, denk doch mal an schwarze Rückleuchten bei einem PKW, die sind sogar typgenehmigt aber auch nur in Verbindung mit diesen roten Rückstrahlern, die dem Satz auch nicht beiliegen.

Ich glaube abschließend kann das eh nur ein Anruf bei der entsprechenden Prüforganisation klären.

Gruß und viel Erfolg. Gib mal bitte einen Ergebnisbericht ab.

ps: Mich würde die Technik übrigens auch interessieren.

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ICh denke mal das die Blendgefahr bei einem Roller wesentlich höher ist als bei einem PKW. Wenn ich ne Vespa oder irgendeinen anderen Roller hintermir habe, werde ich durch das normale Abblendlicht schon teilweise im Spiegel geblendet. Jetzt überleg mal wieviel höher dein Scheinwerfer im Gegensatz zu dem eines Autos ist.

Ich habe auch bis jetzt noch kein Moped gesehen das Xenon hat, bzw. es eingetragen hat.

Ist ein Kraftrad kein Kraftfahrzeug??? :plemplem:

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Wer's noch nicht kennt: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Zur Definition Kraftfahrzeuge ergibt ein Blick auf http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php, dass alle Fahrzeuge mit selbständigem Antrieb (Motor) als Kfz gezählt werden ? Ausnahmen gibt's natürlich, treffen aber hier nicht zu.

Ich sehe bei der Eintragung nicht so sehr schwarz, wenn schon fast alle Massnahmen getroffen wurden. Die Reinigungsanlage kann ein Punkt sein, aber auch nicht. Das wirst Du vielleicht im direkten Plausch (ohne/mit Fahrzeug) mit dem in Frage kommenden Ingenieur genauer erfahren.

Auf Grund einer fast 24-monatigen und ca. 500? teuren Entwicklung kann ich nur sagen, dass es funktioniert.
Wäre nett, wenn Du dennoch einen kompletten Überblick auf den Umbau geben würdest, nachdem alles eingetragen und Du glücklich bist. Oder verkauf's als GSF-Kit oder oder oder :-D . Aber nicht an SIP :-D .
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1) Die entstehenden Temperaturen sind um Dimensionen geringer als beim Standardschweinwerfer.

2) Ohne o.g. Peripherie wird nicht eingetragen. Wenn doch, ist die Eintragung wertlos und der Roller wird eingezogen, stillgelegt und eingestampft. Jeder Cop kennt diese Regeln.

3) Ich fahre seit dem Jahre 2000 Xenon und habe eine (nicht elektrisch angeschlossene :-D ) LWR nachgerüstet. Habe seither zweimal TÜV bekommen, allerdings ohne Eintragung.

4) Weitere Infos zum Thema gebe ich nicht ´raus, weil ich mehr als 2 Stunden dran rumgefrickelt habe und mich zwei Hella Steuergeräte und die Brenner 199,- gekostet haben.

5) Pfümpftens wird in Esslingen z.Z. eine PX auf Audi BiXenon gerüstet.

6) Ende.

Bearbeitet von Fachkraft_für_Hügiene
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@ Fachkraft_für_Hügiene

meinst du Deinen 4. Punkt etwa ernst??

) Weitere Infos zum Thema gebe ich nicht ´raus, weil ich mehr als 2 Stunden dran rumgefrickelt habe und mich zwei Hella Steuergeräte und die Brenner 199,- gekostet haben.

Ich hoffe nicht. Wo wären wir denn hier, wenn jeder so denken würde (falls du es tust)? Was meinst Du, was Leute hier für das entwickeln und einbauen von vollhydraulischen Scheibenbremsen hinten, verstärkten Kupplungen, Fremdzylindereinbauten usw. in den Sand gesetzt haben? Und soweit ich das beurteilen kann, schweigen diese Leute auch nicht darüber.

Zu sagen "ich habe das und das eingebaut und das funktioniert auch super, aber wie und womit, das sag ich nicht weil mich das was gekostet hat", wie albern ist das denn bitte ?!?

Manche Leute machen für Ihre "Entwicklungen" noch bebilderte Anleitungen siehe Worb5 für Zylinderüberarbeitung oder manche Leute auf privaten Homepages für alle möglichen Sachen, stellen Skizzen zur Verfügung etc.

Da kreist mir bei solchen Aussagen echt der Hut :uargh:

Bearbeitet von Kölner
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Ohne Dich anpinkeln zu wollen, wo hast DU denn mal was fürs Forum entwickelt oder getan, so das Du berechtigt wärst sowas sagen zu können?

Alles haben wollen, am besten noch gestern und für lau is auch nich grade das Gelbe vom Ei, was?

weiteres Stichwort hier auch die Verwertung evtl. von Firmen, die dann hier mal was reinschnuppern, sehen wie es der und der gemacht hat und das dann für teures Geld verkaufen?

Bearbeitet von Crusher
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Auch nicht falsch, mit Sicherheit....

Aber woher nimmst Du die Meinung, ich würde was "für lau" haben wollen? Hätte ich die technischen Möglichkeiten und das nötige Wissen, was ich (noch) nicht habe, würde ich dies gerne zur Verfügung stellen.

...wir weichen ab vom eigentlichen Thema....

Bearbeitet von Kölner
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Sind halt viele Schnacker hier im Forum, die so wie von mir beschrieben denken und handeln, aber zu der Communitiy an sich nen Scheissdreck beitragen... Irgendwo ist halt die Grenze zwischen dem was man preisgibt und was nicht, und ich denke hier sollte jeder die Grenze so ziehen dürfen wie er möchte, ohne direkt angepisst zu werden. :-D

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