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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Da ich durch die Topic-Suche auf kein ähnliches Thema gesossen bin, folgendes:

Mein Vater hat ne 125er, die auf 80 km/h gedrosselt ist. Das Fahrzeug hat keinen Fahrzeugbrief, sondern nur eine Betriebserlaubnis, aber Fahrzeugschein. In der Betriebserlaubnis ist die Leistung, die der Motor offen hätte, durchgestrichen. Darunter steht die Leistung, die der Motor in gedrosseltem Zustand hat. Jetzt möchte mein Vater den Motor entdrosseln, neuer Fahrzeugschein und goßes Kennzeichen (und neue Zulassung) wird dadurch fällig, ist klar. Was ist aber mit der Betriebserlaubnis? Macht der Tüv die Drosseleintragung wieder rückgängig und schreibt die original Leistung bei ungedrosseltem Motor rein? Oder darf der Tüv keine Eintragungen in die Betriebserlaubnis machen? Muss da eine neue Betriebserlaubnis wegen Drosselung rückgängig machen beantragt werden, wo wieder original Leistung drinsteht? Der Motor war schon gedrosselt, als das Fahrzeug gekauft wurde, stand auch schon in der BE.

Ich hab gar keine Ahnung - aber vielleicht ihr!

Bearbeitet von martin-manuel
Geschrieben

Hallo ,

die bisherige Betriebserlaubnis wird vom TÜV eingezogen , dieser stellt dir dann einen Fahrzeugbrief aus. Mit dem Brief gehst du dann zum Straßenverkehrsamt, die stellen dir dann den neuen Fahrzeugschein aus.

Gruß Christoph

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo ,

die bisherige Betriebserlaubnis wird vom TÜV eingezogen , dieser stellt dir dann einen Fahrzeugbrief aus. Mit dem Brief gehst du dann zum Straßenverkehrsamt, die stellen dir dann den neuen Fahrzeugschein aus.

Gruß Christoph

<{POST_SNAPBACK}>

Das ich zum Tüv muss, ist klar. Wird die ABE wirklich eingezogen und man bekommt dann nen FZG-Brief? Ne neue ABE ausstellen wo ungedrosselt eingetragen ist, funktioniert wohl nicht? Was kostet das Entdrosseln und der neue FZGBrief insgesamt (ohne Anmeldung bzw. Zulassung)? Währe für Tipps dankbar!

Bearbeitet von martin-manuel
Geschrieben

aaaalso: habe seit heute ähnliches hinter mir.

du musst zum tüv gehen (ist klar) und die nehmen das dann ab. das läuft wie eine vollabnahme, also wird das auch künftig dein tüv termin sein.(preis sind ?33´,nochwas)

dann wird der dir warscheinlich das schild vermessen um zu gucken ob das standard nummernschild für motorräder (250mmm x keine ahnung was) passt.

meiner meinte (völlig zu unrecht), dass das zu breit wäre und die blinker verdecke.

also muss der dir die bemaßung 240mm x 200mm geben. (meiner wollte erst, dass das schild sich inner größe ned verändert, was eine sondergaynehmigung für schlappe ?150 nach sich gezogen hätte)

dann füllt der dir ein paar papiere aus (den tüv bericht etc.) mit dem du dich bitte sofort beim strassenverkehrsamt zu melden hast. die nehmen dann deine ABE an sich und stellen dir einen Fahrzeugbrief und den neuen kfz schein aus. das kostet dich etwa nochmal ?30. wenn du pech hast, musst du auch auch eine umkennzeichnung vornehmen (so waR's bei mir), da das alte nicht mehr in das größere neue passt... :uargh: scheiss beamte da ewig.

damit biste dann auf jeden fall bei ?50 für's amt plus schild machen lassen.

hoffe, dass dir das helfen konnte und dich nicht total entmutigt hat *G*.

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