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Beamtenbeleidigung


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MOIN,

is schon 3 Jahre her, aber heute flatterte der gelbe Brief ins Haus. Kurz zur Vorgeschichte - Beamtenbeleidigung: vor drei jahren mit einigen Freunden in der Stadt unterwegs gewesen, ziemlich besoffen. Plötzlich ein Bullenwagen mit Blaulicht und quietschenden Reifen vorgefahren, ein zweiter mit Blaulicht durch die Einbahnstr. ... jedenfalls beschuldigte mich auf einemal ein Polizist, nachdem er uns unsere Ausweise nicht mehr zurück geben wollte,, es gäbe einen Zeugen, der gesehen hätte, wie ich über ein Auto gelaufen sei (bin ich aber nicht :plemplem: , es wurden auch keine Spuren oder ähnliches gefunden). Im ziemlich besoffenen und geschockten Zustand hab ich dann gesagt: "ICH, über ein Auto gelaufen??? ja spinnt ihr denn?". Die Situation is dann eskaliert, da sich die Bullen angepisst gefühlt haben - Handschellen - 3. Bullenwagen mit Blaulicht!!! - ab inne Zelle zur Ausnüchterung für 2 Stunden - nen anderen Kunmpel auch gleich mitgenommen!!! Dann kamen einige Briefe von wegen Beamtenbeleidigung, gegen eine Zahlung von blablabla euros wird das Verfahren eingestellt - abgelehnt da sich die Polizisten total aufgespielt und übertreiben gehandelt haben (eigentlich hab ich mich als Opfer gesehen). Zudem die peinlichste Aktion meines Lebens - im Bullenwagen durch die Altstadt - vor Schaulustigen abgeführt worden... wegen so ner Kinderkagge :-D . Eigentlich kann ich nur drüber lachen, aber was erwartet mich jetzt und wie soll ich vor Gericht reagieren - was meint ihr. Kann doch nicht sein, dass wegen einem "spinnt ihr" was weiß ich wie viele euros vom staat verballert werden, das ist doch nicht mehr verhältnismäßig, oder seh ich das gerade falsch. Also die Situation war schon heftig - hätte man wahrscheinlich miterleben müssen... Mein Anwalt sachte eigtnlich auch schon vor nem Jahr, dass die Sache wahrscheinlich gegessen ist - und jetzt doch diese scheiße :-D

:-D diese scheiß profilneurotikerbullen - der typ war geared mal vielleicht 3 jahre älter als ich und hat sich vielleicht aufgespielt, da wird einem schlecht - und man kanns eigentlich auch nur fürn dummen scherz halten - isset aber nicht - armes Deutschland ;-)

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Verjährt sowas denn nicht irgendwann???

Vielleicht kannst du dich ja rausreden, weil du betrunken warst...

Die Rennleitung sieht ja eigentlich von Beleidungen Betrunkener häufig ab.

In Deutschland hast halt als Bulle einfach mehr Rechte wie ein normaler Bürger...

Und wenn die Bullen sagen, die Ampel war rot, obwohl sie noch gelb war, bist du halt über ne rote Ampel gefahren... Ist halt :-D !!!

Gruß

Flo

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Wat soll man sagen, hast halt Pech gehabt! Wenns einer mit nem zu kleinen Piephahn ist, helfen dir nicht mal Zeugen, deine Kollegen fallen wegen Suff eh aus.

Wem der Richter mehr Glauben schenkt, dürfte dir klar sein und wenn, man kann diese Möglichkeit eigentlich streichen, du wirklich vor Gericht Recht kriegen solltest, hast du dir damit auch keinen Gefallen getan, der Kollegen in grün-weiss soll dich dann wohl auf dem Kieker haben!!

Am besten jetzt schon mal die Rücklagen checken, vieleicht vornherein ein Schuldeingeständniss, wird vieleicht günstiger.

:-D

So isset halt!

gonzo

Bearbeitet von gonzo
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Verjährt sowas denn nicht irgendwann???

In Deutschland hast halt als Bulle einfach mehr Rechte wie ein normaler Bürger...

<{POST_SNAPBACK}>

Da gibts aber Länder wo das wesentlich schlimmer ist als hier.

Möchte nicht Nachts auf den Phillipinen, in Columbien oder in Tansania besoffen auf eine Polizeistreife treffen.

Wir können in der BRD echt froh sein - hier gibts ja nicht mal was ans Maul.

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Auf jedem Fall noch mal genau mit einem Anwalt beraten, eventuell fährst du ja mit der bei Politikern vor Untersuchungsausschüssen sehr beliebten Masche am besten: Du kannst Dich überhaupt an nichts mehr erinnern. Du weißt nur noch, daß Du mit ein paar Leuten in einer Gaststätte gesessen hast, Bier getrunken und irgenwann in einer Zelle wieder zu Dir gekommen. Was dazwischen vorgefallen ist, also davon weißt du überhaupt nichts. Und Du kannst Dir auch gar nicht erklären, was da vorgefallen ist. Hat Dir eventuell jemand K.O.Tropfen ins Bier getan? Möglich ist alles.

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1. Vermindert schuldfähig

2. gibts keine Beamtenbeleidigung mehr da der Bundesgerichtshof entschied, das beamten als normale Staatsbürger angesehen werden müssen

3. Dürfte das nicht bald verjährt sein?

Des weiteren würde ich mich für die beleidigung entschuldigen du warst jung und aufbrausend, hattest zu der Zeit Probleme mit deiner Familie bla bla... und da du dich keiner Sachbeschädigung Strafbar machtest, fällt das warscheinlich auch flach... so würd ich die sache sehen und agieren

Mfg

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Da gibts aber Länder wo das wesentlich schlimmer ist als hier.

Möchte nicht Nachts auf den Phillipinen, in Columbien oder in Tansania besoffen auf eine Polizeistreife treffen.

Wir können in der BRD echt froh sein - hier gibts ja nicht mal was ans Maul.

<{POST_SNAPBACK}>

Dem kann ich mich nur anschließen. Natürlich mag es immer mal welche geben, die übers Ziel hinausschießen, aber wenn ich teilweise so mitbekomme, was die sich so bieten lassen müssen, bzw. mit was für kaputten Typen die sich regelmäßig rumärgern müssen, dann tun die mir eigentlich sogar leid. Also ich hätte keine Lust den Job zu machen.

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was habe ich da vor ein paar wocehn gehöhrt einen der grünen

mit "du arschloch2 anzureden kostet 200?

das Arschloch kostet 30?

und das "DU" 170 ?

wenns stimmt wärs lustig....

<{POST_SNAPBACK}>

Wie heißt die Krankheit wo du wahrlos beschimpfungen schreist?! sorry aber, sie ARSCHLOCH... waren garnicht gemeint :-D

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Dem kann ich mich nur anschließen. Natürlich mag es immer mal welche geben, die übers Ziel hinausschießen, aber wenn ich teilweise so mitbekomme, was die sich so bieten lassen müssen, bzw. mit was für kaputten Typen die sich regelmäßig rumärgern müssen, dann tun die mir eigentlich sogar leid. Also ich hätte keine Lust den Job zu machen.

<{POST_SNAPBACK}>

Haben sich den Job ja selber ausgesucht, oder?

Ne, mit den Herrschaften hab ich absolut kein Mitleid....

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"Düsseldorfs Most Wanted". Oder biste nicht mehr auf der Derendorfer Fahndungsliste? :-D

Ist ja der Hammer, die Story. Soviel zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit. :plemplem:

Frag' doch mal den Anwalt, den Du da erwähnst. Der hat die Vorgeschichte in den Akten. Wenn Du die "gütlichen Angebote" abgelehnt hast, geht's ja in die nächste Runde. Und da solltest Du schon wissen, was auf dich zukommt. Falls Du keinen Rechtsschutz hast, kostet es im schlimmsten Fall 'ne Beratungsstunde.

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werd morgen mal mit meinem anwalt reden, mal sehen, was der dazu sagt. Hab jetzt auch noch n paar mal über die ganze sache nachgedacht. ich werde auf jeden fall zugeben, dass ich den gedutzt habe und gesagt habe, dass er spinnt, werde mich aber auf die umstände berufen, dass die beamten völlig überzogen gehandelt haben und dann kann man nach einigen bieren, wenn man sowas vorgeworfen bekommt, halt nicht total ruhig und gelassen bleiben. die bullen haben das ja auch provoziert indem sie nicht sagten wir haben den verdacht.. sondern DU BIST über das auto gelaufen. und als sie dann irgendwann gemerkt haben der ist ja gar nicht übers auto gelaufen, da haben die sich gedacht, dann kriegen wir den wenigstens wegen beleidigung :uargh: jeder erfahrene bulle hätte die sache auf sich beruhen lassen - aber irgendwie hab ich bisher noch keinen vernünftigen bullen "kennengelernt"!

@konkalle: was meinst du mit es gibt keine beamtenbeleidigung mehr - das würd mich mal interessieren, denn in der anzeige steht nur beleidigng und nicht beamtenbeleidigung?

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werd morgen mal mit meinem anwalt reden, mal sehen, was der dazu sagt. Hab jetzt auch noch n paar mal über die ganze sache nachgedacht. ich werde auf jeden fall zugeben, dass ich den gedutzt habe und gesagt habe, dass er spinnt...

<{POST_SNAPBACK}>

Lass das sein, das unerlaubte Duzen an sich erfüllt schon den Tatbestand der Beleidigung (übrigens gibt es keine "Beamtenbeleidigung"... Ein Beamter ist ein Mensch wie jeder andere auch :-D ) Und wenn Du das zugibst, verspielst Du schon einiges an Beweislast, die der Staat hat. Also schön "Da kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es so war, ich duze doch niemand ungefragt... und dass er spinnt habe ich bestimmt nicht gesagt."

Gruß,

Flameboy

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@konkalle: was meinst du mit es gibt keine beamtenbeleidigung mehr - das würd mich mal interessieren, denn in der anzeige steht nur beleidigng und nicht beamtenbeleidigung?

<{POST_SNAPBACK}>

Da kann auch nur beleidigung stehen da es im StGB nur einen § über Beleidigung gibt, dieser ist der §185 und was nicht als Straftat bzw Delikt existiert kann auch nicht geandet werden. Irgend ein Deutsches Gericht hat wie schon geschrieben geurteilt das Beamte als normale Menschen anzusehen sind und nicht als besondere daher zählt auch für Beamten der § der normalen Beleidigung... Umgangssprachlich wird aber die Beamtenbeleidgung weiterhin benutzt.

Mfg

Hobby Jurist KK

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Das ist ja mal krass! Kannm an sich denn nicht irgendwie mitm Anwalt zusammenhocken, und da einfach mal vorsprechen? Als ob da alles mit rechten Dingen zugehen würde... edith: also ich meine, dass das die da einfach nur falsch informiert sind, oder denen ein fehler unterlaufen ist. das wäre schon seeehr sonderbar :-D

Dann hätte ich ja schon 5 Jahre wegen Müll auf die Strasse werfen und solchem Kleinkram...

Echt schlimm die Leute.

:-D

halte dir die daumen!

Bearbeitet von malte_vespa_ac
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Die zwei an die du anscheinend geraten bist haben daheim warscheinlich nicht viel zu lachen :-D ...Ich kenne keinen Poli der wegen einer Beleidigung ne Anzeige startet.. achso, was ich beim Verfahren bzw deiner Aussage auch noch mit einbringen würde:

"Wenn jede Beleidigung gegenüber eines Staatsdieners von einem Bürger, ob nun vermindert Schuldfähig oder nicht zur Anzeige gebracht wird, würden für diesen Unsinn den die Beamten mit ihrer Berufswahl in kauf nehmen müssen Millionen von Steuergeldern in den Wind geschossen wobei diese viel besser in die Polizei Ausrüstung wie Schutzwesten bzw die Bildung investiert wären!"

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Die zwei an die du anscheinend geraten bist haben daheim warscheinlich nicht viel zu lachen  :-D ...Ich kenne keinen Poli der wegen einer Beleidigung ne Anzeige startet..

Die müssen noch nicht mal unbedingt selbst Anzeige erstattet haben. Beleidigungsdelikte sind generell Antragsdelikte und bei Beamten kann nach § 194 III StGB auch der Vorgesetze Anzeige erstatten....

Gruß Dirk

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Aber mal ganz ehrlich, "spinnst du?" ist doch keine Beleidigung, sondern genau genommen nur ne Frage :wasntme: . Wie ist denn Beleidigung definiert?

Also die Bullen haebn schon selber Anzeige erstattet, die wollten uns/mir nur eins auswischen als die gemerkt haben, dass sie mit uns nicht wie mit jdem andren Altstadtpenner umgehen könen und gemerkt haben, dass die gar nix gegen uns in der hand haben... und dafür drei bullenwagen, sechs bullen und jede mange papierkram... was das alles jetzt schon gekostet hat :plemplem: :plemplem: :plemplem:

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Hallo,

eine Beleidigung ist gem. § 185 StGB strafbar. Eine Norm, die darüber hinaus speziell die Beleidigung von Beamten sanktioniert, gibt es im deutschen Strafrecht nicht.

Laut StGB müsste es theoretisch nach 3 Jahren verjährt sein. Vorausgesetzt es gab keine Verjährungsunterbrechnung.

Noch ein paar paragraphen die dir vielleicht helfen könnten:

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kontern könnte man allerdings vielleicht mit dem § 187 - Verleumdung :-D

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil

Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist.

Allgemein kannst mal im Web nach dem StGB schaun. Musst allerdings im besonderen Teil schauen und nicht im allgemeinen. Im Besonderen Teil bei Paragraph 185 beginnend und endent mit dem 200er ist das für dich (grob gesehen) relevante.

Grüße

Vespe

Bearbeitet von Vespe
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