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Fahrzeugbrief, Papiere VBA


Empfohlene Beiträge

Hab ich gerade gemacht:

Also du brauchst:

- Einen Kaufvertrag

- Eine Eidesstattliche Erklärung des Verkäufers, dass er die Papiere verloren hat (für ca. 30 ? beim Notar/manchmal auch bei der Zulassungsstelle erhältlich)

- Eine Auskunft aus dem KBA-Register (formlos anfordern, ca. 15 ?, nur 4 Wochen gültig)

- evtl. ein Datenblatt des Rollers

- eine Deckungskarte von deiner Versicherung

Du musst zunächst eine Vollabnahme (§21!) machen lassen. Mit dem Datenblatt deines Typs fällts dem Prüfer leichter.

mit dem positiven Testbericht und dem neu erstellten Datenblatt gehts du dann zur Zulassungsstelle. Die wollen dann dort auch die Eidesstattliche, die KBA-Auskunft, den Kaufvertrag und die Deckungskarte haben.

Dann suchst du dir ne Nummer raus, lässt das Kennzeichen machen und bekommst zwei Stempel, den Schein und den Brief.

Kosten für die Vollabnahme waren bei mir 55,20?. Das Kennzeichen kostete 14?und die Zulassung auch um die 53 ?.

Bis dann!

Gruß

Max

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  • 5 Wochen später...

Hallo,

Ich habe zwar die Beiträge durchgelesen aber dennoch 2-3 Fragen zur Papierbeschaffung für eine VB1

Ich weiß das man die Antworten auch nach langer suche auch hier im Forum findet, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Wäre vielleicht ja auch was für die FAQ

Deshalb mal die wichtigsten Fragen und hoffentlich auch bald die Richtigen Antworten

Ich schreibe mal was ich gefunden habe, und glaube zu wissen (bei Fehlern oder Ergänzungen werde ich editiren)

Was brauche ich alles für die Papiere vom Landratsamt?

1. TÜV (Vollabnahme)

-Straßentauglicher Roller

Fahrzeuge Älter Baujahr 1950(?)

- kein Bremslicht

- eventuell Probleme mit Schnarre (besser Hupe) (?)

- ??? (hier gibt?s doch noch mehr Tücken und Tipps bei Oldie, oder?)

Keine Blinkanlage bei Erstzulassung vor dem 1.7.61

Auspuffanlagen:

Die Grenzwerte laute(te)n, wenn Frank-Albert Illg 'Das TÜV-Buch Motorrad' nicht lügt:

FAHRgeräuschgrenzwerten/Zweitakter in DIN-Phon / dB(A)

85 ab 14.09.1953

82 ab 21.05.1956

80 ab 01.01.1957

80 ab 01.10.1958

84 ab 13.09.1966

86 ab 01.10.1983

82 ab 01.10.1990

80 ab 01.10.1995

Zum Meßverfahren:

bis 12.09.1966: DIN

bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie

bis 30.11.1984: EG

bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO

seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO

Was das heißt, kannste beim Kraftfahrtbundesamt oder in der besagten kommentierten StVZO (s.o.) rausfinden.

-Briefkopien (von Vorteil)

-Technische Unterlagen (Von Vorteil)

-KBA (Achtung nur 4 gültig)

-Typenschild (deutsches Typenschild von Vorteil)

2. Kaufvertrag

Nie Sagen das es sich um einen Italien Import handelt, das gibt immer Probleme, wenn man keine Italienischen Papiere (Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung) hat

Besser:

Eine (Eidesstattliche ?) Erklärung des Verkäufers (wer auch immer), dass er die Papiere verloren hat, und der Roller schon länger als zehn Jahre nicht angemeldet war (Dann gibt es keine Akten mehr über irgendwelche Fahrzeuganmeldungen)

(Eidesstattliche Erklärung für ca. 30 ? beim Notar/manchmal auch bei der Zulassungsstelle erhältlich)

3. KBA (Achtung nur 4 Wochen gültig)

(Nachweis der der Roller nicht gestohlen ist)

-beantragen bei KBA in Flensburg (angeben der Rahmennummer)

Link zum KBA-Formula

4. Ein Datenblatt des Rollers (?)

5. Personalausweis

6. Dekungskarte

Kosten

-Vollabnahme ca. 55?

-Kennzeichen ca. 14?

-Zulassung ca. 53 ?

-Auskunft aus dem KBA-Register 15? (nur 4 Wochen gültig)

-Eidesstattliche Erklärung ca. 30 ?

Danke und Gruß Michael

Bearbeitet von HansDampf
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erstens..es steht in der faq..

zweitens kba beim kba in flensburg nur die rahmennume brauchste

typenschild muss drauf...

<{POST_SNAPBACK}>

Ich hab kein Typenschild gebraucht. Als ich den Herrn vom Tüff drauf ansprach meinte er das das nicht notwendig sei?!

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