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Geschrieben

genau das will ich wissen, wie ist das gesetztlich geregelt?

stören/behindern tuts mich größtenteils bzw. gar nicht beim autofahren.

weiß jemand mehr, hab mal gehört, dass man bei so etwas auch richtig blechen muss?

:-D FoX

Geschrieben

Genau, sobald du irgendeine körperliche Einschränkung hast ist es strengstens untersagt. Selbst wenn es nur ein gebrochener Finger ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Info zu dem Thema ist:

Auto muss Automatik haben und man braucht so nen Opa- Knauf am Lenkrad um mit einer Hand den vollen Lenkeinschlag machen zu können, und das ohne das Lenkrad loslassen zu müssen.

War jedenfalls vor ein paar Jahren noch aktuell, ein Kumpel von mir durfte so fahren.

Im Zweifelsfall mal bei der Polizei vorbeigehen und fragen.

MfG, Heiko.

Bearbeitet von highko
Geschrieben

Ich hab mir damals ein Attest vom Arzt ausstellen lassen, daß ich voll fahrtüchtig bin und in den Urlaub darf. Kam dann in Hollande :-D auch direkt in eine Kontrolle, die fandens ok.

Hatte einen Kahnbeinbruch, also Plastegips von unterm Ellenbogen bis in die Mitte der Hand, Daumen bis übers erste Glied.

Geschrieben

ein bekannter von mir hat, seit er vor ca. 10 jahreneinen mororradunfall hatte, einen gelähmten arm.

er fährt seit dem unfall automatik autos ohne knauf. hat damit noch keine probleme bekommen soweit ich weiß!

conrad

Geschrieben
Hatte einen Kahnbeinbruch, also Plastegips von unterm Ellenbogen bis in die Mitte der Hand, Daumen bis übers erste Glied.

der bruch ist wohl ansteckend, hab denselben :-D .

ne mal im erst, wie lange hattest du den gips um und wieso hast du nicht operieren lassen??? ich finde imo keine chirurgen, denen ich meine hand anvertrauen würde :-D .

eine automatik muss gar nicht, ist die linke hand.

und seit wann darf man mit einer hand lenken? mein fahrlehrer hatte mich immer zur sau gemacht: SCHMIIIIIDT, BEIDE HÄNDE ANS LENKRAD... :puke: .

im so nem fahrschulbuch, steht, dass man fahrten bei schweren behinderungen unterlassen sollte aber nix von verboten :-D . und dann muss man sowas von allene wissen, ist doch shice, die reglung.

MfG FoX

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    • Ich weiß nicht, wie streng der mit der H-Abnahme des C-Coupés beauftragte Prüfer genau ist. Meines Wissens wurde der Kadett C bis 1979 gebaut. Ebenso meines Wissens gelten Umbauten als zeitgenössisch und damit einer erfolgreichen H-Abnahme nicht im Wege stehend, wenn sie innerhalb von 10 Jahren nach EZ des betreffenden Fahrzeugs üblich/möglich/verfügbar waren.  Somit sollte ein Radio im 80er-Design einer H-Abnahme eigentlich nicht im Wege stehen.   So zumindest meine Ansicht, die gerne mit fundierterem Wissen korrigiert werden darf. 
    • Ich würde mit dem Tüv das besprechen! Und erwähnen, das es die BGM 2020 noch nicht gab, aber aktuell State-of-the-Art sind. Alleine Geschwindigkeitsindex 180 km/h sagt ja schon ein gewisses Level zu haben.   und was Matzmen und Lenki (beide übrigens so Tüv-Typen ) erwähnten auch dem TüvMenschen erzählen (Freigängig usw...)   Ich habe jeweils 2.5er Felgen v. und h.. ohne Probleme eingetragen bekommen 
    • Das heißt also, ich darf keine BGM Sport 3.50-10 auf den SIP Tubeless 2.0 fahren, sondern nur die Reifen, die in der Freigabe auftauchen, z.B. den Dunlop Scoot Smart 58P, richtig?
    • Hallo, offensichtlich hat Benelli da ein paar Dinge verändert: - Schaltstange passt jetzt durch Schaltbolzen - Das Schaltkreuz sieht jetzt gleich aus wie die anderen. Im Foto links das aus dem Originalmotor, Mitte CIF, rechts Benelli. Der Schaltbolzen ist aber länger und die zusammengebaute Kombination um 2mm länger als original. Damit verschieben sich die Schaltpunkte... kann ja eigentlich nicht passen. Sehr seltsam.
    • ...wenn mit C-Coupe ein Kadett oder Rekord gemeint ist, dann brauchts wahrscheinlich was mit Skala. Die Geräte welche Du meinst passen eher in die nächste Fahrzeug-Generation. Ich hab aber tatsächlich schon überlegt sowas in meinen VW Bus T3 einzubauen.
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