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Geschrieben

Irgendwann heute Morgen geisterte plötzkich die Frage was wohl mein Versicherer bei einem Totalverlust meiner Karre zahlen würde durch den Kopf. Ratzfatz ans Telefon und nach einem kurzem Gespräch mit dem Berater stellte sich ein echtes Katastrophenszenario heraus:

Trotz aller Eintragungen gibt es nur den Marktwert einer originalen PX 200. :-D Sind die eigentlich besoffen? Wer kennt sich hier ordentlich aus und kann mir mal ansagen was zu tun ist? Die Karre ist BJ 83, eine Oldtimerversicherung scheidet also erstmal aus. Mit allem drum und dran habe ich knapp 6500 Oiro auf der Liste.........

Geschrieben

Wertgutachten, bei der Versicherung angeben, dann sollte das Fahrzeug eigentlich ensprechend eingestsuft und versichert werden. Würd ich aber sicherheitshalber nochmal nachfragen, gibt sicher Unterschiede von Versicherung zu Versicherung

Geschrieben

das gleiche problem habe ich bei meiner rally auch, ne 180ger, baujahr 69, 200er motor, normal zugelassen. nach zusendung aller kauf- und rechnungsbelege hat man im diebstahlfall mir eine feste summer von 1500? zugesichert :-D , soll der marktwert sein... :plemplem:

nun ist die letzten winter komplett zerlegt worden, gepulvert und eigenlich alles neu gemacht worden, nur halt ohne rechnungsbelege... wer macht schon alles in ner werkstatt :uargh:

aber die garantiesumme im falle eines diebstahls ist bisher gleich geblieben...

muß da nochmal druck ausüben bei meiner versicherung....

Geschrieben
diebstahlfall mir eine feste summer von 1500? zugesichert  :-D , soll der marktwert sein... :plemplem:

<{POST_SNAPBACK}>

Meine V50 is sogar 1.600? Wert :-D

....*ontopic*

dann würd ich echt die Versicherung wechseln... Mein Vater ist glaube bei der Huk die haben unseren Käfer (zur damaligen Zeit noch kein Oldi) aufgrund eines DAT Gutachtens eingestuft. Sofern sich hier nichts geändert hat sollte dies mit deinem Brandarschbrenner auch gehen

Geschrieben

Nicht das ich so etwas für meine Roller brauchen würde, aber bei der HUK ging das bis vor kurzem noch! Nur wenn man dafür diese Online Vertragsgeschichte genutzt hat, waren die etwas desorientiert!

Greetz!

Geschrieben
Nicht das ich so etwas für meine Roller brauchen würde, aber bei der HUK ging das bis vor kurzem noch! Nur wenn man dafür diese Online Vertragsgeschichte genutzt hat, waren die etwas desorientiert!

Greetz!

<{POST_SNAPBACK}>

im "Antrag auf Versicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen/ Sonderausstattung (nur für Kräder)" von der HUK steht:

"Der jährliche Beitragszuschlag beträgt in der Teilkasko ohne Sebstbeteiligung sowie in der Vollkasko 20? je angefangene 500?, in der Teilkasko mit Selbstbeteiligung 12? je angefangene 500?. Der Beitragszuschlag wird nicht nach der Dauer der Schadenfreiheit gestaffelt."

Geschrieben

was kostet denn aktuell ein wertgutachten eines rollers, am besten von nem typen der sich auskennt??

die suche hier brachte mal nen betrag von ca. 140 euronen ans tageslicht... ist das noch realistisch oder hat sich da grob was geändert?? :haeh:

Geschrieben

...das sie im ersten Jahr um 30% fallen hab ich noch nichts gehört, glaube ich auch nicht da es sich um ein Gebrauchtes und nicht um ein neues Fahrzeug handelt. Aber 10% können stimmen... jedoch sollte man das Gutachten jedes Jahr wiederholen (wenn sichs rentiert natürlich)

Geschrieben (bearbeitet)

Dann werde ich mich gleich auch mal mit meiner Versicherung auseinandersetzen. Hab da noch gar nicht drüber nachgedacht.

Nen Kumpel von mir haben se letztens ne totale Ranz PK XL geklaut. Bullen haben das Teil mit eingeschlagenem Tacho, Scheinwerfer, usw. wiedergefunden. Der hat da 500 Euronen von der Versicherung bekommen. Vor allem der Witz ist das der sich erst einen Tag nach dem die Kiste weg war ein Versicherungskennzeichen geholt hat.

Wertgutachten gelten meine ich auch nur eine gewisse Zeit, dann verfallen sie.

Ich habe jetzt gerade mit meiner Versicherungvertreter (DEVK) gesprochen und der meinte das es sinnvoll ist wenn man alle Beläge von den Teilen und arbeiten wie Lackierungen aufhebt und sich eine Mappe mit Bildern von allen Seiten und Details anlegt.

Im Schadensfalle wird dann über die Mappe ein Gutachten erstellt und der Wert ermittelt.

Bearbeitet von Thor
Geschrieben

Mir wurde erklärt das das nur als vorläufig gilt dh. auch wenn du solch eine Mappe abgibst musst du ein Gutachten nachreichen da die Karre schon zB einen schweren Unfallschaden o.a. erlitten haben kann.

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