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Geschrieben

Ich bin 15 und beginne jetzt mit dem Rollerführerschein(50ccm). Und was fehtl mir natürlich noch? :-D Ein roller. Und jetzt hab ich ne kleine Frage und zwar: Welcher Roller fährt gedrosselt, also ohne,dass ich was illegales machen muss am schnellsten? Weil ich hag gehöhrt,dass manche ohne zu entdrosseln auf 60-70 kommen können. Bitte helft mir. Danke

Geschrieben (bearbeitet)

also hoffe du hast nicht vor so ne plastikschüssel zufahren oder?? also bei vespa kommt es immer drauf an musste halt die angebotenen probefahren und ausprobieren aber ne 50 org ist doch langweilig!!! :grins: :-D

Bearbeitet von HunTer00
Geschrieben
also hoffe du hast nicht fohr so ne plastikschüssel zufahren oder?? also bei vespa kommt es immer drauf an musste halt die angebotenen probefahren und ausprobieren aber ne 50 org ist doch langweilig!!! :grins:  :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Doch, ich schätze, er hat nicht gemerkt, wo er sich hier befindet. Denn eine 50er Vespa aus BLECH fährt original niemals besser als 45 - 50. Und da es hier keine Entdrosselmöglichkeiten gibt, redet er sehr wohl von einem Kunststoffzweirad und hat wohl auch fohr, sich so eines zuzulegen.

Und Du solltest Dir mal die Kommaregeln fohrnehmen :grins:

Geschrieben
Diese Ostdeutschen Kotzbomber aka Schwalbe fahrn im O Zustand legal 70 :-D

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nicht ganz, aber 60 sind legal, sonst dürfte man damit auf die Autobahn....

:-D

Geschrieben

Die schnellsten legalen sind die Schwalben... die profitieren noch von den alten DDR-Regularien und dürfen ganz legal 60 fahren.

Alles andere ist auf 50 oder 45 km/h beschränkt.

Geschrieben
Lieber eine Schwalbe unterm Arsch als ein Joghurtbecher in der Garage ...

<{POST_SNAPBACK}>

?lieber eine Taube auf dem Dach, als eine Schwalbe in der Garage :-D

Geschrieben
Die schnellsten legalen sind die Schwalben... die profitieren noch von den alten DDR-Regularien und dürfen ganz legal 60 fahren.

Alles andere ist auf 50 oder 45 km/h beschränkt.

<{POST_SNAPBACK}>

Nicht zu vergessen der Simson SR50,

simsonsr502lz.th.jpg

irgendwie die Mischung aus Roller und Moped, die ersten Baujahre dürfen auch legal 60 KM/h fahren

Geschrieben
Hallo,

ab 60 Km/h darf man ja auch auch auf die Autobahn!

Aber nur, wenn die 60km/h bauartbedingt sind. Sind se beim 50er nicht, also nix Autobahn, auch wenn er 100 läuft.

Geschrieben

ich versteh das ganze hier gar nicht:

wenn er den führerschein für 50ccm modelle macht, darf er eh nicht schneller als 50 fahren.

was bringt ihm also ne schwalbe, bei welcher 60km/h im schein eingetragen sind? :plemplem:

Klasse M

M Kleinkrafträder (Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von

nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Ver-

brennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3).

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als

50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals zugelassen wor-

den sind.

Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwin-

digkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder

einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zu-

sätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Mindestalter:

16 Jahre

ich denke es geht ihm darum, welche (automatik)roller laut tacho :-D schneller als 50 fahren.

Geschrieben
ich versteh das ganze hier gar nicht:

wenn er den führerschein für 50ccm modelle macht, darf er eh nicht schneller als 50 fahren.

was bringt ihm also ne schwalbe, bei welcher 60km/h im schein eingetragen sind? :plemplem:

Weil die Schwalben eine Ausnahmeregelung besitzen, diese fahren nämlich 60.

In der DDR hatte fast jeder so eine und deshalb konnten die nach der Wende schlecht verbieten diese zu fahren. Ist im Wiedervereinigungsvertrag festgehalten.

Gruß

Johannes

Geschrieben (bearbeitet)

man darf also mit einem aktuellen KLASSE M führerschein eine schwalbe fahren?

das kann ich mir nicht vorstellen.

werd mich da aber mal informieren

Bearbeitet von jochen0407
Geschrieben
man darf also mit einem aktuellen KLASSE M führerschein eine schwalbe fahren?

das kann ich mir nicht vorstellen.

werd mich da aber mal informieren

<{POST_SNAPBACK}>

Ich fahr auch mit dem M führerschein ne Schwalbe!!!! Aber leider auch nur weil die Vespe kaputt ist!!

Aber ob man das darf? IN meinem Brief stehen eh nur 50 km/h, weil das mal ein blanko war!!! :-D

Geschrieben

wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals zugelassen wor-

den sind.

Ja du sagst es. die alten ossimobile dürfen aber noch nach DDR recht fahren und somit sind die 60 Km/h auch für jemanden der jetzt erst den Führerschein macht legal.

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