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Geschrieben

wer kann mir denn mal erklären was das mit dem scheiß §21 aufe hacken hat ich habe jetzt schon ein paar mal versucht meinen 210er malossi und einen 30er delorto vergaser eintragen zu lassen.

der letzte dekra prüfer hat desagt das er das nicht eintragen dürfte wegen dem §21.

Geschrieben

Das heißt,

es gibbet eine 21er Abnahme.Die macht nur der Tüv und ist Teurer. :-))

Alle anderen Tragen nur ein wenn Das Gutachten orginal Unterschriften Quasie Echt Unterschrieben ist!!

Die alten Gutachten sind genauso viel wert wie ein Selbst geschriebenes....

Fahr zum Tüv,sei Nett und Freundlich und mit einwenig Glück klappt das.

Ich wünsch dir alles Gute.

Lass doch bitte von dir hören ob es geklappt  hat oder nicht.

Geschrieben

Hey Jocker

was hast du denn sonst noch für wilde Umbauten, dass man dir nicht mal den 210er eintragen will,ich schätze da sind noch mehr Sachen die dem Prüfer net so gefallen. Also bei mir hat neulich beim Tüv mit den Eintragungen alles wunderbar geklappt, auch ohne Gutachten:biggrin:.Kannst mir ja mal mailen, dann schreib ich wo.

Gruss Aendy

http://www.rolleronkels.de

Geschrieben

Nope, die DEKRA und Co. dürfen nichts mehr anhand von einem Gutachten ein´tragen, das darf nur noch der TÜV, egal was Du eingetragen haben möchtest! Es sei denn die Dinge die PXPower bereits geschrieben hat treffen zu, aber das ist wohl eher selten...

So bleibt nur der Weg zum TÜV und eine §21 Abnahme machen zu lassen! Kein Joke, mussich mit meiner Grimeca für die PX auch! :(

Geschrieben

Hallo Leute

also ich hätte den scheiß prüfer ja gefragt wenn ich dabei gewesen wäre.

aber egal TÜV hab ich jetzt schon. mal sehen ob ich noch ein prüfer finde der mir die kleinigkeit noch einträgt. ansonsten gehts halt so weiter.

ach und aendy kannst mir ja mal verraten wo der traum tüv iss.

also bis dann

Geschrieben

...das täte mich allerdings auch interessieren wo der tüv ist, hier in unna und werl tun die sich im allgemeinen recht schwer mit eintragungen...

  • 3 Jahre später...
Geschrieben
ja woh kann mann denn jetze hingehen....?

kennt jemand krefeld-gartenstadt?

..muss noch m-lenker und skr gabel und son quack eintragen....

Mahlzeit!

Krefeld war bis vor ca. zwei Jahren echt spitze, nur allerdings ist der Prüfer der da alles für uns eingetragen hat nicht mehr da, der ist jetzt irgendwo in Köln,aber wo kann ich auch nicht sagen.

Der Prüfer der jetzt für den da ist muß aber auch recht in ordnung sein und trägt auch einiges ein. Nur leider weiß ich den Namen von dem nicht.

Kannst es aber mal testen.

Geschrieben

Nabend die Herren!

Hab auch mal ne Frage:

Ich HABE meine Eintragungen bereits (30er DEllo, MAlossi, und PM mit 96P eingetragen) brauche aber den normalen TÜV (Ist schon 20 Monate abgelaufen...) Machen die beim TÜV oder bei der DEKRA trotzdem Faxen wegen Geräuschmessung oder weil in deren Augen die Karre zu laut sein könnte?

können die sagen: "Nööö, is uns zu laut, da müssen wir komplett neu testen" obwohl die Kollegen aus Süddeutschland das damals eingetragen haben( ohne Gutachten :-D )?

Geschrieben

Die können schon sagen das der zu laut ist und dich wieder wegschicken, aber das Eintragungen wieder ausgetragen werden habe ich noch nicht erlebt.

Der Prüfer über püft die Eintragungen lediglich.

Am besten gehste zu so ner freien 1 Mann Prüfstelle wie GTÜ o. ä., die sind meißt recht mild.

Geschrieben

Moin Jungs!

Hier mal ein paar Infos:

- Dekra darf in den alten Bundesländern nur noch mit ABE eintragen und der Tüv macht die Einzelabnahmen nach §´21 StVZO,

in den neuen Bundesländern ist es andersherum.

- Bei Motorentuning ist ein Leistungsgutachten hilfreich. Auch die Geräuschmessung bringt einen weit nach vorne. Der Tüvprüfer braucht ja auch einen Anhalt, um etwas einzutragen. Fzg.-Schein Kopien reichen da nicht immer aus.

Die genannten Messungen führen auch viele Boschstationen aus.

Bei Breitreifen sind teilweise Felgen bezogene Freigaben der Reifenhersteller erforderlich. Kann man oftmals auf der Homepage des jeweiligen Herstellers beantragen.

Wenn Eure Roller sonst technisch und optisch in einem wirklich guten Zustand sind. Lenkkopflager, Bremsen, Licht etc. könnt ihr auch mal Wolle von Scooter&Service in Hamburg kontaktieren. Da kommt der Tüv ins Haus! Leistungsmessung etc.. wird vorher gemacht! Immer sehr hilfreich!

Hoffe es hilft!

Gruß Gerri!

:-D

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
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