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Blechschaden


VespaWlade

Empfohlene Beiträge

Servus,

Ich hab gestern eine Nachtfahrt gehabt, ich hab mein Roller vor die Garage, an der Fahrschule gestellt. Während ich gefahren bin, hat der Besitzer das automatische Tor von innen auf gemacht. Das Tor hat meinen Roller umgeworfen :-D( , jetzt ist das Beinschild etwas schmäler weil da ein Klemmspiegel war, außerdem ist in der linken seitenbacke eine ca15cm große und 2cm tiefe delle, schön großflächig :-D( . Wie groß ist die chance dass die Versicherung das Bezahlt. Die Special ist nämlich seit Herbst frisch lackiert.

Außerdem will ich keinen Rahmen, der mit 2cm Spachtel modelliert ist, weil ich im ausbeulen nicht erfahren bin. Am Tor war kein Warnhinweis oder ein park Verbot.

Gruß wlade

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@Vespawlade

Probiers doch einfach über die private Haftpflichtversicherung von dem "Garagentorbesitzer". Wenn dem ein Verschulden nachgewiesen werden kann, dann bekommst den Schaden auch aus dessen Versicherung ersetzt. Wenn dann allerdings nur den Zeitwert.

Weiß allerdings nicht genau inwiefern man dem Besitzer ein Verschulden nachweisen kann, soll, will.......

Weiß ja nicht ob man als Besitzer eines elektrischen Garagentors sich jedes mal vor dem Öffnen vergewissern muß ob da was steht oder nicht . Und wenn kein Warnschild dran war ????? :-D:-D

Einfach mal versuchen

Gruß Urmili

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Vor einem privaten Garagentor hat eigentlich keiner was verloren, geschweige denn abzustellen! Im Regelfall gehört ja auch die Auffahrt zur Garage zum Privatgrundstück.

Ein Warnschild o.ä. muss dementsprechend nicht angebracht werden.

Und vor einer fremden Garage einen Roller abzustellen, die dann leider auch noch elektrisch öffnet ist (Entschuldigung) eigene Dummheit!

Vom Versicherer egal ob eigenem oder dem des Garagenbesitzers gibts wohl nichts!

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ps: haftpflicht zahlt nur, wenn KEIN Verschulden nachgewiesen werden kann!

wenn er (der garagenbesitzer) es hätte vermeiden können, dann bekommst du von seiner haftpflicht nichts!

@Vespawlade

Probiers doch einfach über die private Haftpflichtversicherung von dem "Garagentorbesitzer". Wenn dem ein Verschulden nachgewiesen werden kann, dann bekommst den Schaden auch aus dessen Versicherung ersetzt. Wenn dann allerdings nur den Zeitwert.

Weiß allerdings nicht genau inwiefern man dem Besitzer ein Verschulden nachweisen kann, soll, will.......

Weiß ja nicht ob man als Besitzer eines elektrischen Garagentors sich jedes mal vor dem Öffnen vergewissern muß ob da was steht oder nicht . Und wenn kein Warnschild dran war ????? :-D  :-D

Einfach mal versuchen

Gruß Urmili

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@px Power

Eben genau anders rum.

Es muß ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegen, damit die private Haftpflichtversicherung zahlt.

Inwieweit den Versicherungsnehmer ( Garagentorbesitzer) nun ein Verschulden trifft hat dann jedoch die Haftpflichtversicherung zu prüfen.

Gruß Urmili

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@urmili

Eben genau anders rum. Entscheidend ist die "Fahrlässigkeit".

GRüße

:wasntme:

@px Power

Eben genau anders rum.

Es muß ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegen, damit die private Haftpflichtversicherung zahlt.

Inwieweit den Versicherungsnehmer ( Garagentorbesitzer) nun ein Verschulden trifft hat dann jedoch die Haftpflichtversicherung zu prüfen.

Gruß Urmili

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Servus,

Der ganze hof ist eine Einfahrt, und stark abschüssig es gibt fast keine andere Möglichkeit, weil andere Fahrzeuge die Plätze versperrten, außerdem hat es grad stark geregnet, diese stelle wwar überdacht. Ich wusste auch nicht, dass diese Garage jmd anderem Gehört, ich dachte die Garage gehört zur fahrschule. Wenn sie der Fahrschule gehört hätte wäre nix passiert, weil ich mit dem Fahrlehrer unterwegs war.

Gruß walde

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Mit Sicherheit ist die Einfahrt der Garage Privatbesitz.

Der Bereich zwischen Garagentor und Bürgersteig ist bestimmt Eigentum des Garageneigentümers.

Möglicherweise befindet sich die Garage in einer größeren Anlage ?

Bestimmt ist diese ganze Garagenanlage in Privatbesitz.

Der Schwenkbereich des Garagentores ist 100%ig Privateigentum.

Auf alle Fälle hast du Deinen Roller auf Privatgelände abgestellt.

Der Grundstücksegentümer muß sich bei seinem Tor nicht vergewissern, ob etwas davor steht, da dieser Gegenstand sowieso auf seinem Grund stehen würde.

Das Abstellen irgendwelcher Gegenstände auf Privateigentum muß generell mit

dem Eigentümer abgeklärt sein.

Möglicherweise kann der Garagenbesitzer dich im Falle eines Falles sogar

wegen unerlaubtem betreten von Privatbesitz, unerlaubter Nutzung, o.ä. anzeigen.

Du solltest den Schaden lieber unter " Dumm gelaufen" abhaken und froh sein,

das dein Roller das Tor nicht beschädigt hat.

Wenn du versuchst, dem Garageneigentümer ans Bein zu pinkeln, geht der

Schuß sicherlich nach hinten los !!

Bearbeitet von oehli
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