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Geblitzt.


Rakete

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Neulich gabs ja erst ein Topic dazu;jetzt hats mich selbst erwischt:kürzlich kam ich aus einer Nebenstrasse in eine Ortschaft auf deren Hauptstrasse.

Hatte gerade meine Ladedruckregelung abgestimmt-und wollte es dann nochmal wissen-bog nach links ab,von da an sind es dann ca 250m bis zum Ortsschild.

Vollgas-und peng!

Heute kam die Aufforderung zur Äußerung-waren 87km/h...

Also einen Monat Fahrverbot. ;-)

Meine Frage:Kann man dieses irgendwie abwenden,indem man angibt,beruflich auf die Fleppe angewiesen zu sein??

Und dann bin ich per Pedes nochmal die Stelle abgegangen-bis zum Ortsschild waren es ca 120m-ist das so rechtens,dort zu blitzen?? :-D

Und ist es gut,von 0 auf 130m amtliche 87km/h zu burnen-so rein leistungsmäßig?? :-D:-D

Beste Grüße,

Knud.

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Moin knud,

mit was geblitzt? 2 oder 4 Rad? So oder so, ich zahle grundsätzlich nichts bis ich das Bild vor mir habe....Lass dir erstmal das Bild vorlegen , wenn es nich schon dabei war.....deshalb: im Auto immer Sonnenblende unten, aufm 2Rad ein möglichst dunkles Visier fahren...zum Auto wäre noch zu sagen , dass du dich nicht ständig rausreden kannst du warst es nicht...ab dem 2 ten oder 3ten mal jibts Fahrtenbuch.....in diesem Sinne: wer bremst, verliert! :-D

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Nee-Auto.Und mit rotem 07er-Kennzeichen-da möchte ich keinen Ärger machen,zumal da ohnehin Fahrtenbuch-Pflicht besteht... :-D

Ausserdem:ich habs ja gemacht-wollen wir mal ehrlich bleiben.

Frage ist nur,ob das mit den 120m in Ordnung geht-und ob ich das Fahrverbot abwenden kann...

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Heute kam die Aufforderung zur Äußerung-waren 87km/h...

Also einen Monat Fahrverbot. 

warum Fahrverbot?

ab 30km/h zuschnell innerhalb geschlossener Ortschaften

und ab 40 außerhalb gibts Fahrverbot, oder?

Bei Vorstrafen (Fahrverbot innnerhalb der letzten 2 Jahre ) sind die Grenzen niedriger.

Zu deinen Fragen.

1. Geblitzt werden darf überall z.B. auch direkt nach dem Verkehrsschild.

2. besondere Härte kann der Richter anerkennen, muß er aber nicht;

bei deutlicher Grenzüberschreitung wirds wiederum schwierig.

Bei mir hatte mich der Richter persönlich angerufen :plemplem: und mir deutlich gemacht, daß er meine Berufliche Begründung nicht anerkennt, mir aber anbietet das Fahrverbot innerhalb eines Jahres auswählen zu dürfen. So kann mann sich auch Arbeit sparen. :veryangry:

Tip: Als ADAC Mitglied gibts eine kostenlose Rechtberatung, auch ohne Rechtsschutz.

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...ich muß ja zugeben...nett sehen sie ja aus, die kopien ihrer amerikanischen vorbilder...

...nur über die definition von "fett" im bezug auf ein auto sollten wir nochmal bereden :-D

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na ja .. fett ist schon ok.. für deutsche verhältnisse.. aber es gibt genug ami schlitten die nicht viel größer sind als der rekord c... ich denke auch nicht das es ein große kopie ist den der rekord wurde 66 das erste mal gaybaut.. und da hatten die amis noch keen hüftschwung.. ..aber eigendlich ist es auch egal.. ist ein nettes auto.. und ist sogar zu verkaufen.. habe auch noch ein coupe .. wenn interesse besteht..

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...achnee? 1966 hatten die amies noch keinen Hüftschwung?

66Buick07-or.jpg

glaub mir, in sachen autos sind wir in europa den amies damals um einiges hinterhergehinkt.

find ihn trotzdem nett und ne überlegung als alltagsauto wegen der günstigen versicherung und dem geringeren verbauch als ein echter ami.

schade, daß es so ein steiniger weg ist ein ausländisches fahrzeug in Ö zu typisieren, sonst wär ich an einem deiner beiden interessiert.

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ZUm Thema 120 Meter!

Soweit ich weiß dürfen sie nur dann unmittelbar nach dem Orts(eíngangs)schild blitzen wenn vorher eine 70er Zone war! Also der Verkehr von 100 erst auf 70 und dann auf 50 abgebremst wird (oder eben nicht :-D )!

Wenn nicht muss glaube ich eine 100 Meter Grenze eingahlten werden! :-D

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ZUm Thema 120 Meter!

Soweit ich weiß dürfen sie nur dann unmittelbar nach dem Orts(eíngangs)schild blitzen wenn vorher eine 70er Zone war! Also der Verkehr von 100 erst auf 70 und dann auf 50 abgebremst wird (oder eben nicht  )!

Wenn nicht muss glaube ich eine 100 Meter Grenze eingahlten werden! 

Aber der rocket88 ist doch Richtung OrtsAUSgang geblitzt worden, oder versteh`ich das oben falsch? Also ist wohl eher nix mit 100 - 70 - 50 :-D

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Also, ich hab da mal nachgeguckt. Ich würde sagen es sieht schlecht für dich aus. Es gibt eine Gerichtsentscheidung, in der gegen eine Biltze 60m innerorts vor dem Ortsausgangsschild vorgegangen worden ist. Jetzt kannst du dir die Entscheidung auf deinen Fall mit guten 130m hochrechnen....

http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitung...lfahrverbot.htm

juristische Grüße, Dirk

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Mhmm-klingt ja irgendwie auch plausibel,daß überall in der Ortschaft das Limit einzuhalten ist...

Hilft nichts... :-D -habe gestern bereits ein elegantes Herrenrad ersteigert;mit dem ich Olli ETS mal so richtig abhänge... :-D:-D

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