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Mal eine Frage an die Rechtsgelehrten unter euch


Baron

Empfohlene Beiträge

Hi,

meine Freundin hat am 12.11.04 verbindlich einen Seat Ibiza Sport bei der Firma Jütten&Koolen (Reimport aus NL) bestellt. Die Auftragsbestätigung ist vom 22.11.04.

Die Auslieferung erfolgte am 11.03.05. In der Auftragsbestätigung steht, dass der Wagen serienmäßig einen Kopfairbag hat. Zusätzlich hat sie noch gegen Aufpreis (195,-?) eine Klimatronic bestellt (serienmäßig ist eine normale Klimaanlage). Nun ist es so, dass der Wagen ohne Kopfairbags ausgeliefert wurde. Dann mit J&K telefoniert, und die sagten mir, dass Seat den K-airbag am 24.11. aus der Serienausstattung rausgenommen haben, und dass sie das ohne Problem dürften, und wir dass nicht reklamieren könnten. Nun ist es aber so, das Seat dafür aber die Klimatronic in die Serienausstattung mit reingenommen hat. Für die wir aber trotzdem 195,-? bezahlt haben. Wie ist dass denn jetzt? Dürfen die den so einfach einseitig einen Vertrag ändern? Wenn ja, dann müssten wir doch zumindest die 195,-? für die Climatronic zurückbekommen, da wir ja für etwas bezahlt haben, was jetzt Serienausstattung ist.

Wie ist hier die Meinung der Rechtsgelehrten? Mit besten Dank im voraus!!

Gruß

Baron

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Nach welchem Recht ist der Kaufvertrag? In Niederlanden nach derem Recht? Dann bin ich raus...

Aber generell solltest du mal die 40 Seiten kleingedrucktes Lesen. Bestimmt findet sich dort ein Verweis auf deren AGB oder ein Hinweis, der denen irgendwelche Rechte einräumt. Inwieweit solch eine eventuelle Klausel rechtswidrig ist, wäre dann die nächste Frage....

Gruß Dirk

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als ihr bestellt habt, war klimatronic keine serienausstattung, damit ist doch rechtlich alles klar, oder?

Hallo zusammen!

So sehe ich das auch! VW hat doch auch neulich die Klimaanlage beim Golf 5 zur Serienausstattung gemacht. Da bleiben dann immer einige Käufer auf der Strecke, die genau in der Übergangsphase bestellt/gekauft haben. Das ist den Herstellern aber quasi egal.

Und eine Klausel wie diese hier findet sich in den AGBs fast aller (Re)Importeure:

Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstands sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werksseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale, es sei denn, der Hersteller nimmt insbesondere bei Modelljahreswechseln Ausstattungsveränderungen vor.

Die Kosten für die Klimatronic sollte/könnte der Händler dir schon erstatten. Aber letztendlich ist es ja nicht seine "Schuld", da Seat den Ausstattungsumfang ändert, nicht er... :-D Wenn du demnach Pech hast, stellt er auf Durchzug und du sitzt auf den Kosten.

Ein Zyklop

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Das man mit den Airbags nichts mehr machen kann, ist mir auch klar! :-D Aber mit der Climatronic! Die können sich doch nicht einfach das beste raussuchen. Entweder liefern sie Airbags mit berechneter Klima, oder sie lassen die Airbags fallen, aber dann dürfen sie die Klima auch nicht berechnen! Ist mein Rechtsempfinden denn so falsch?

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Also so einfach wie bisher dargestellt wurde ist es nicht.

Du hast einen Vertrag mit J und K, nicht mit Seat. Du hast dich über einen kauf mit den Merkmalen Kopfairbag und Klimaautomatik geschlossen. Einen solchen Wagen muss dir J und K beschaffen. Das Seat etwas nachträglich an der Ausstatung ändert ist ja nicht dein Problem. Das fällt doch in die Risikosphäre des J und K. Er muss dir das zugesicherte liefern, nicht mehr und nicht weniger. Eine solche Veränderung der Ausstatung wird J und K doch sicherlich mit einkalkuliert haben und deine freundin auch bezahlt haben.

Soweit die Theorie: Es kann aber Abweichungen aufgrund der AGBs geben. Dann bleibt allerdings zu überlegen, ob diese Regelungen überhupt zu Dirposition stehen.

Alle Angaben ohne Gewähr und verstehen sich nicht als Rechtsberatung!

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