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Eigentumswohnung und Hausrenovierung


ElCattivo

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

hab folgendes Problem mein Schwiegervater in Spe hat sich eine Eigentumswohnung gekauft, jetzt will die Hausverwaltung des Hauses (nur Eigentumwohnungen) das Haus renovieren. Diese Kosten sollen auf die Mieter umgelegt werden. es wurde auch schon gedroht, das die Personen die der Renovierung nicht zustimmen enteignet werde ( was ich rechtlich für absoluten Quatsch halte).

So nun die Fragen

Wie sieht es rechtlich aus? Müssen alle Eigentümer dem zustimmen? reicht eine 2/3 Mehrheit? oder 51%??

Was darf eine Hausverwaltung?

:-D

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Also, erstmal handelt die Hausverwaltung immer im Namen der Eigentümer. So ein Haus wird in 1000 Einheiten unterteilt. Abhängig von der Größe der Wohnung werden die Anteile dann verteilt. Wir haben beispielsweise 457/1000 und der Rest verteilt sich auf zwei weitere Wohnungen.

Die Hausverwaltung kann somit schon mal nicht alleine bestimmen, dass etwas renoviert werden soll. Sie muss sich mit den Eigentümern abstimmen. Bestimmen die Eigentümer mehrheitlich, dass renoviert werden soll, dann müssen alle Eigentümer daran einen Anteil tragen. Deswegen zahlt jeder Eigentümer monatlich Hausgeld, welches auf einem Sparkonto deponiert wird. Hieraus werden die Arbeiten i.d.R. bezahlt. Ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen weiß ich allerdings nicht. Hier sind die Urteile häufig wechselnd.

Am besten mal unter www.test.de schauen.

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Baohhhhhh :-D das hätt ich nicht gedacht. Ich wußte, daß man hier auf fast alles eine Antwort bekommt, aber so schnell. erst mal vielen Dank das hilft mir viel weiter. Für weitere Tips bin ich natürlich Dankbar.

Eigendlich könnten wir doch ne Partei aufmachen dann werden wir gaymeinsam Bundeskanzler. alles wird gut, alle haben Arbeit, es werden nur noch Blechroller neuzugelassen in Deutschland, bei Polizeikontrollen heißt es dann "sooo geht, daß aber nicht --- ---------der Gaser ist ja orginal und wenn Sie die die Überströme noch einwenig öffnen haben Sie die optimale Leistung des Zylinders ereicht----------------, weil was Sie hier auf der Roller performt haben war ja nicht das Gelbe vom Ei ------------------------sind wir aber nicht so einen schönen Tag", der Bönsch wird Pflichtlektüre in der 5. Klasse.

Vote for GSF :-D

Bearbeitet von ElCattivo
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Wenn dein Schwiegerfatter die Wohnung gekauft hat, hat er doch sicherlich auch die Protokolle der letzten Hauptversammlungen der WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) bekommen?!? Oder sich zumindest zeigen lassen....

Desweiteren bekommt ihr auch eine Aufstellung, wieviel pro Mille m² ihr an dem gesamten Objekt besitzt.

Das vom "Vorredner" bezeichnete Sparkonto für Hausgeld nennt sich auch Rücklage der WEG und sollte für Renovierungen aller Art (Heizung, Fassade, etc...) verwendet werden. Wenn ihr nie sowas hattet, oder die Rücklagen zu wenig sind, habt ihr eine scheiß Hausverwaltung. Dann solltet ihr bei der nächsten WEG Versammlung ins Protokoll nehmen, diese schnellst möglich (meist 5 Jahresvertrag) mit einfacher Mehrheit zu wechseln....

Gruß Dirk

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in der teilungserklärung die du zweifelsohne bekommen hast, und deinem grundbucheintrag sind miteigentumsanteile einzeln aufgelistet.

für renovierungsmaßnahmen reicht in der regel eine einfache mehrheit, bauliche veränderungen müssen mit einer einstimmigkeit beschlossen werden.

abweichungen von der teilungserklärung zum grundbuch sind nicht möglich, da die daten der teilungserklärung ins grundbuch eingetragen werden.

abweichungen von der teilungserklärung die nur in den protokollen der eigentümerversammlungen festgehalten sind sind nur bedingt gültig!

z.b. fenster sind in der teilungserklärung gemeinschaftseigentum, im protokol einer eigentümerversammlung steht, jeder hat für seine fenster und rahmen selber zu sorgen.

nur bedingt gültig da beim kauf einer wohnung die protokolle der versammlungen nicht mit übereicht werden müssen. also der käufer davon ausgeht, das im falle einer renovierung die fenster und rahmen aus der rücklage der gemeinschaft bezahlt werden.

die potokolle sind auch teilweise ungültig wegen diverser formfehler!!

wenn die rücklage der eigentümergemeinschaft nicht ausreichen ist für eine reparatur erneuerung oder renovierung werden die kosten auf die eigentümer aufgeteilt (miteigentumsanteil)

mehr fällt mir jetzt auch nicht ein

torto

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...oder die hausverwaltung tritt für euch undankbare eigentümer in vorlage, nimmt nen haufen geld auf und hofft ihr zahlt es irgendwann zurück...

...und wenn wenige geld in der rücklage ist bedeutet es nicht, daß der verwalter ein depp ist, sondern kann das auch aufgrund bautechnischer mängel die erst nach ende der haftzeit auftreten geschehen...oder gesetzesänderungen, die ein nachrüsten von teurer haustechnik vorschreiben...usw...die gründe sind vielseitig...

...achja...selten daß die hausverwaltung renovieren will...eher renovieren muß...oder die anderen eigentümer sind an die hausverwaltung mit dem wunsch der renovierung herangetreten...und die hausverwaltung muß dann ihrer pflicht nachgehen und eine abstimmung machen.

enteignen? quatsch.

...und am besten ists wenn man sich seinen vertrag durchliest...entweder in ruhe und mit klarem kopf oder in anwesenheit eines anwaltes oder sonstigen rechtsgelehrten...meist steht alles im vertrag...auch wer für was verantwortlich ist...

...sonst stimme ich den vorrednern zu, nur weiß ich nicht inwiefern sich deutschland von österreich in der gesetzgebung sonstnoch unterscheidet.

euer hausverwalter :-D

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ACHTUNG ! Die Einstimmigkeit bei Beschlüssen zu baulichen Veränderungen soll ja demnächst geändert werden.

Es gibt einen Gesetzentwurf der (noch) Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze" vom 27.05.05.

Das Verfahren sieht so aus: der Bundesrat wird sich in seiner letzten

Sitzung am 8. Juli 05 mit der Vorlage befassen. Es folgt dann die

Stellungnahme dazu. Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf nicht dem

Bundestag zuleiten, fällt er nicht der Diskontinuität anheim. Warten wir

also ab, was der Bundesrat tut.

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Das ist immer das gleiche Problem.

Beim kaufen von Wohnungen immer die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sich geben lassen. Habe vor einigen Jahren den Fall gehabt, daß bereits vor 8 Jahren eine Renovierung der Fassade beschlossen worden ist, aber aus Gründen der Rücklage und der auch noch anstehenden Heizungsinstandhaltung das bis ins Jahr 2005 zurück gestellt wurde.

Aber zahlen mußt Du sowieso.

Kleiner Tip am Rande: Renovierungskosten des Gebäudes sind nicht auf den Mieter umlegbar, außer es wurde eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen. Ob dies dann Sittenwidrig ist, kann nur der Haus- und Grundbesitzerverein oder das zuständige Amtsgericht entscheiden.

Aber Instandsetzungsaufwendungen sind im Rahmen der Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar.

Na dann - viel Glück

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