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Geschrieben

Moin,

hab ne Frage zu den Rollenprüfständen vonnen Spinatis. Gabs nichtmal irgend ne diskussion, dass die die PRüfstände garnimmer benutzen dürfen/durften ... wie ist dat jetzt ...weis das vielleicht jemand?

m f g MaSh

Geschrieben

Ich weiß nichts davon...

Allerdings bist du nicht gezwungen deinen Roller auf der Rolle drehen zu lassen, das Fahrzeug ist schließlich dein Eigentum

und falls etwas kaputt gehen sollte dürftest du einen Haftungsanspruch haben..

MfG

Geschrieben

Hallo,

bei der Blutprobe ist es ja auch Dein Körper, aber kannst Du das verweigern? Nein!

Denke das selbe wird es bei der Rolle sein. Wenn ein Verdacht besteht, daß das Fahrzeug mehr als die zulässige Geschwindigkeit fährt, dann werden die testen. Machen sie was kaputt zahlen sie Schadenersatz! :-D

Geschrieben

Falsch - ziehen sie das Ding nach der Überprüfung ein und lassen es beim TÜV zerlegen um zu sehen was alles getunt ist kann es Dir passieren das Du den Roller in Teilen zurückbekommst oder das er der Entsorgung zugeführt wird.

Aber ich glaube kaum das eine Karre mit großen Nummernschild auf die Rolle muss.

Da gibt es dann die Mängelkarte, Vorführung und ab!

Geschrieben

bei uns im dorf ham se n ganz neues teil. die ziehen alles raus was an der schule die heimreise antritt. entweder bringen sie die typen auf die rolle am revier, oder sie laden die rolle ein und nehmen die mit.

das ding hat aber nur ne messung für topspeed----> also für mofas,50er

goo

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo,

bei der Blutprobe ist es ja auch Dein Körper, aber kannst Du das verweigern? Nein!

Denke das selbe wird es bei der Rolle sein. Wenn ein Verdacht besteht, daß das Fahrzeug mehr als die zulässige Geschwindigkeit fährt, dann werden die testen. Machen sie was kaputt zahlen sie Schadenersatz!  :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Das ist was anderes! ein Polizist darf dir KEIN Blut abnehmen da er kein Arzt ist! Der Arzt jedoch darf es. Genau so darf dich ein Polizist zu KEINEN Rollenlauf zwingen, jedoch darf er das Fahrzeug still legen und eine Vorführung beim Tüv (der Ingeneur, Arzt der Fahrzeuge) durchführen lassen. Und wenn sie das Fahrzeug gegen deinen Willen auf der Rolle laufen lassen und es entsteht ein schaden ist es eine Sachbeschädigung :-D (§303 StGB)

Falsch - ziehen sie das Ding nach der Überprüfung ein und lassen es beim TÜV zerlegen um zu sehen was alles getunt ist kann es Dir passieren das Du den Roller in Teilen zurückbekommst oder das er der Entsorgung zugeführt wird.

Aber ich glaube kaum das eine Karre mit großen Nummernschild auf die Rolle muss.

Da gibt es dann die Mängelkarte, Vorführung und ab!

<{POST_SNAPBACK}>

Wie kann jemand bitte mein Eigentum wegwerfen?! (und warum sollte ers dürfen?)

Und Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug bzw fahren ohne Versicherungsschutz bleibt das selbe egal ob fuffi, Fahrad oder Kuchenblech

Ed: bringt ne Frage

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben
Wie kann jemand bitte mein Eigentum wegwerfen?! (und warum sollte ers dürfen?)

Wieso darfst du nur mit Führerschein fahren?

Das geht auf alle, aber ich glaub da muss begründeter Verdacht vorliegen das Du es wieder tuen wirst. Denke nicht das der nach dem ersten mal schon vorliegt.

Geschrieben
@mash88:

du magst grün-weiß,oder??  -> klick

<{POST_SNAPBACK}>

:grins:

mfg MaSh

P.S.:Vor einiger Zeit durften die Rollenprüfst. nciht mehr vonnen Bullen benutzt werden, da sie zu ungenau waren, aber nu...keine ahnnung..? Ich glaub auch das die eher fuffis anhalten.Kuchenbleche sind bei denen nicht so von interesse :heul:

Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns war letrzte Woche High Noon an der Schule!

Kam an diesem tag leider etwas zu spät zur Schule, und plötzlich sah ich auf der anderen Strassenseite, direkt an der Einfahrt unseres Lehrerparkplatzes nen Herren in grün inklusive Laser!

Naja hat mich gleich rangewunken, ich sollte mich in eine Reihe von 6 bereits wartenden Rollern auf den Bürgersteig stellen!

Bei mir wollten sie nur die Papiere sehen, bei anderen gabs dnan noch gleich nen Bremstest...etc.

Wahrscheinlich lags bei mir daran das der Tüv erst 2 Wochen her war.

ich durte dann nur 15 Eus wegen 63 Km/h in na 5oer zone bezahlen!

4 Leute hatten weniger Glück: Anzeige+3 Punkte

Bearbeitet von Oldspeed
Geschrieben
:grins:

mfg MaSh

P.S.:Vor einiger Zeit durften die Rollenprüfst. nciht mehr vonnen Bullen benutzt werden, da sie zu ungenau waren, aber nu...keine ahnnung..? Ich glaub auch das die eher fuffis anhalten.Kuchenbleche sind bei denen nicht so von interesse  :heul:

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Ansonsten zieh doch befor du anhälst den Shoke!

Da bringt deine Karre garantiert keien leistung mehr, sollte sie überhaupr noch Laufen :-D

Geschrieben
Falsch - ziehen sie das Ding nach der Überprüfung ein und lassen es beim TÜV zerlegen um zu sehen was alles getunt ist kann es Dir passieren das Du den Roller in Teilen zurückbekommst oder das er der Entsorgung zugeführt wird.

Aber ich glaube kaum das eine Karre mit großen Nummernschild auf die Rolle muss.

Da gibt es dann die Mängelkarte, Vorführung und ab!

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Hallo,

das hat aber nix damit zu tun, daß wenn sie was beschädigen, sie es auch ersetzen müssen. Von einziehen oder demontieren hab ich ja nicht gesprochen!

Um die Karre einziehen zu können müssen sie aber ne Begründung haben warum und dazu werden sie Dich dann wohl auf die Rolle schicken.

Das ist was anderes! ein Polizist darf dir KEIN Blut abnehmen da er kein Arzt ist! Der Arzt jedoch darf es. Genau so darf dich ein Polizist zu KEINEN Rollenlauf zwingen, jedoch darf er das Fahrzeug still legen und eine Vorführung beim Tüv (der Ingeneur, Arzt der Fahrzeuge) durchführen lassen.

<{POST_SNAPBACK}>

Hab ich behauptet der Polizist nimmt Dir Bult ab?

Wenn die Polizei ne Blutprobe anordnet, dann nehmen sie(der Arzt) Dir Blut ab, da kannste Dich auf den Kopf stellen.

Geschrieben

Das war ein VERGLEICH.. mehr nicht, ein Polizist darf dir kein Blut abnehmen genau so wenig wie er deinen Roller auf den "Prüfstand" stellen darf. Wird jedoch eine Blutprobe angeordnet muss du dir von einem Arzt Blut abnehmen lassen. Da der Polizist jedoch kein Ingenieur ist, kann ichs verweigern da er nicht im Stande ist, kompetent den Zustand des Fahrzeuges zu beurteilen.

Geschrieben (bearbeitet)

Eine venöse Blutabnahme stellt in jeder Hinsicht eine Körperverletzung dar, wenn diese gegen dein Einverständnis geschieht. Ich muss z.B. jeden Patienten erst fragen ob es ihm recht ist dass ich ihm BLut abnehme, gehört sich aber auch so.

Wie die Sachlage ist wenn man eine BLutabnahme verweigert weiß ich nicht. Ist wohl vertrackt das Ganze. Vielleicht ist ja jemand juristisch vorgebildet und kann was dazu sagen.

Und nen Bullen lass ich nicht an meinen Körper, denn auch das stellt einen Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht dar. Man darf sich nur nicht mit einer körperlichen Untersuchung einverstanden erklären. Die wiederum darf ein Arzt auf jeden Fall durchführen.

Bearbeitet von Dicker
Geschrieben

Hab 'nen Kumpel, der Jura studiert. Um's Blutabnehmen kommst Du nicht rum - ist in dem Fall keine Körperverletzung, da Du Dich nicht aktiv am Abnehmen beteiligen mußt oder so. Das Blasen dagegen kannst Du verweigern, weil Du aktiv was machen mußt.

Grüße, Heppi.

Geschrieben

Das einzige, was man verweigern darf, ist das pusten, und den urin Test im Begleitfahrzeug - in beiden Fällen gehts dann direkt zum Arzt.

---

Alle, die hier meinen, nach Auftauchen der Bullen noch irgendwelche Rechte zu haben - den lieben Kollegen hier im Topic mal eingeschlossen:

Ihr habt entweder keine Ahnung, oder den Schuss nicht gehört.

Die einzige Chance die man hat, ist im Rahmen eines netten, höflichen Gespräches der unbestrittenen DUMMHEIT des Gegenübers Herr zu werden -

das sind schließlich auch nur Menschen, die vor allem in jüngeren Jahren noch mit der richtigen Anwendung ihrer Ausbildung beschäftigt sind.

Bei älteren Semestern brauchts andere Strategien.

gruß

Paola

Geschrieben (bearbeitet)
Das einzige, was man verweigern darf, ist das pusten, und den urin Test im Begleitfahrzeug - in beiden Fällen gehts dann direkt zum Arzt.

und da mach ich den kack doch lieber mit bevor ich mir von denen noch 2 std von meiner zeit stehlen lass....aber war da nicht mal sowas das man dann die arzt kosten tragen muss wenn man net freiwillig bläst oder strullert :haeh: :haeh: :haeh: kann mich aber auch vollkommen täuschen. nur möglich wärs in unserem ach so armen staat....

mit dem prüfstand: hab auch gehört das die rollen net mehr benutzt wurden weil die wind und last nich erfassen.....fakto sind nur elektronisch gedrosselte korrekt unterwegs.

und mit dem zahlen, n kumpel hamse die px kassiert weil einiges net eingetragen war :-D:-D unteranderem auch der breite hinterreifen. roller aufn prüfstand beim tüv, hinterrad klemmt sich, bums vor die wand...total im arsch und keine mark (ja die gabs da noch) gesehen weil: wir aufgrund der fehlenden eintragung den verbreiterten hinterreifen nicht erkennen konnten.... :-D :haeh: bravo tüv ich vertraue dir gerne alle meine fahrzeuge an.... ;-)

Bearbeitet von Cpt.Howdy
Geschrieben
Das war ein VERGLEICH.. mehr nicht, ein Polizist darf dir kein Blut abnehmen genau so wenig wie er deinen Roller auf den "Prüfstand" stellen darf. Wird jedoch eine Blutprobe angeordnet muss du dir von einem Arzt Blut abnehmen lassen. Da der Polizist jedoch kein Ingenieur ist, kann ichs verweigern da er nicht im Stande ist, kompetent den Zustand des Fahrzeuges zu beurteilen.

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Hallo,

sorry da shalte ich für Quark! Wenn ein Polizist für die Verkehrskontrolle einen mobilen Rollenprüfstand bekommt, dann wird er auch auf dem Gerät eingewiesen/ geschult sein!.

Somit wird er das dürfen, machen und um die Tatsächliche Geschwindigkeit mit der im Schein eingetragenen zu verlgeichen muß er wohl kaum Inginöööör sein! :-D

Wenn er damit dann eine Abweichung der Papiuere zur Realität feststellt, hat er eindeutig einen Verdacht auf bauliche Veränderung und kann das Fahrzeug dann bestimmt einziehen lassen und DANN von den Herren Iginöööören prüfen lassen, woher die Abweichung kommt.

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