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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS STATT BRIEF?


fuckleberry.sin

Empfohlene Beiträge

Hallo Freaks!

Voller Enthusiasmus habe ich die günstige Gelegenheit genutzt und einen echt schönen PX 125 in Kohlrabi-Schwarz erstanden. Vor den sicher noch viel schöneren Klassikern hatte ich als Greenspan oder -horn? einfach zuviel Respekt - was noch nicht ist kann ja noch werden. Als es um den Vertrag und das Bezahlen ging, überraschte uns der Verkäufer mit der aussage die Vespe (Bj. 2002) hätte keinen Fahrzeugbrief sondern nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Wer erlöst mich von dem bohrenden Zweifel, dass es vielleicht doch anders ist? Vor allem mein alter Herr und Gebieter nervt ohne Ende.

Danke für alles!!!

Euer Sackelberry

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Bitte nicht hauen wenn ich grob daneben liege (bin sensibel :-D ), aber soweit ich weiß haben 125er nur dann einen richtigen Fahrzeugbrief, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80km/h haben. Demnach müßte deine also gedrosselt sein.

Anders ist das bei 125ern, die vor ´96 (also vor dem Inkrafttreten der 125er Regelung) zugelassen wurden. Die galten damals als Krafträder, und bekamen immer einen Brief.

Gruß,

Stefan

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Bitte nicht hauen wenn ich grob daneben liege (bin sensibel :-D ), aber soweit ich weiß haben 125er nur dann einen richtigen Fahrzeugbrief, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80km/h haben. Demnach müßte deine also gedrosselt sein.

Anders ist das bei 125ern, die vor ´96 (also vor dem Inkrafttreten der 125er Regelung) zugelassen wurden. Die galten damals als Krafträder, und bekamen immer einen Brief.

Gruß,

  Stefan

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Hallo Stefan,

danke für die antwort. Komischerweise ist die Vespa noch nicht gedrosselt, müsste ich noch machen, da ich erst 16 bin.

Gruß

Dackelberry

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Egal wie schnell: neuere 125er werden bei Erstzulassung oder ältere bei erfolgter Vollabnahme als Leichtkraftroller eingetragen (bis zu einer bestimmten PS / Kg-Grenze, die aber eine Standardreuse nicht knackt).

Normale ältere 125er mit O-Papieren behalten diese (den Brief), solange dieser nicht ungültig wird (Stilllegung > 18 Monate ...).

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Hmmmmm.......komisch.....meine PX125 wurde 2004 nach 2 Jahren Stillegung nach erfolgter Vollabnahme neu zugelassen....mit neuem BRIEF..........der alte wurde vernichtet..........jetzt versteh ich gar nix mehr :plemplem:

Edit sacht noch: die Kiste war original ohne welchen Firlefanz oder Hubraumvergrößerung zu dem Zeitpunkt.... :-D

Bearbeitet von Joker
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Wat steht im Brief? Kraftrad / Roller oder Leichtkraftrad / Roller? Der Prüf-Chef hier sagte mir, daß die ehemaligen 3900er bei Neuabnahme generell auf die 3980 umgeschlüsselt werden sollen / müssen.

Aber gut, Korrektur:

Oft, nicht immer, manchmal, ...

Hier isses jedenfalls so und ich hörte auch schon von denselben Begebenheiten anderenorts ...

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