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Empfohlene Beiträge

  • 1 Monat später...
Geschrieben

War heute bei der Landesregierung und beide Anhänger sind typisiert! :thumbsdown:

Der schwarze ist ein Motorkuli im original Zustand und der rote ein Pav 41.

P271010_16.10.JPG

So sieht der Motorkuli an der PX aus.

P020910_16.21.JPG

Geschrieben

... mein Neuzugang !

ich meine den Anhänger (die Px hab ich schon seit den 80ern )

post-26678-065120400 1288645280_thumb.jp

post-26678-065345300 1288645460_thumb.jp

die Details müssen noch ausgeabeitet werden...

Junge Junge, zum Glück ist schlechter Geschmack nicht ansteckend....

Geschrieben

Wie ist das in der Kurve zu Fahren, wenn sich der Anhänger nicht mit hineinlegt?

Das ist kein Problem. Er hat ja auch die Klauenkupplung aus dem Auto verbaut, wenn ich das richtig sehe. Die Klaue rutscht über die Kugel (Fett hilft da), wenn du dich in die Kurve legst. Bei meiner PK setze ich eher mit dem Bodenblech auf als dass die Klaue an der Kupplung anschlägt. Da merkst du schlicht keinen Unterschied zu ohne Hänger in der Kurve.

  • 1 Monat später...
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Diese Anhängerkombi habe ich entdeckt.

Er ist eine Klauenkupplung aus dem Autobereich verbaut, somit ist ne vernünftige Strassenlage möglich.

Einen gscheiden Aufbau drauf, und dann geht was mit Stauraum und so...

post-32975-003734000 1293878293_thumb.jp

Geschrieben

so ich habe mir eben mal die zeit genommen und hier mal alles durch gelesen und angeschaut....

fertig kaufen pav usw kein problem...

selber bauen auch kein problem- das was ich aber nun nicht gefunden habe, oder nicht rausgelesen beim selber bau. wie es funktioniert mit der zulassung des hängers.

ich kann doch nicht einfach eine kuplung anbauen und den hänger anschlanllen und losfahren.

kann mir das mal jemand erläutern

Geschrieben

hast auch ein bild aus der nähe gemacht auf dem die anhängerkupplung und deren befestigung erkennbar sind?

Nee leider nicht.... :thumbsdown: war irgendwie zu dunkel.

Soweit ich gesehen habe war der Kugelkopf für die AHK (ich kenn die als Einzelteile aus´m Baumarkt in USA) auf ne kleine Platte geschraubt, seitlich verlängerungen drann und diese dann irgendwie am Rahmenheck / Backeninnenseiten geschraubt. bei den neuen Vesparollern sind die ja teil des Rahmens.

Mal sehen, vielleicht stehen die Dinger ja noch beim neuen Laden rumm und ich kann noch ein Foto machen.

J.M.

Geschrieben

wie es funktioniert mit der zulassung des hängers.

ich kann doch nicht einfach eine kuplung anbauen und den hänger anschlanllen und losfahren.

Hänger braucht nicht zugelassen werden, der braucht nur eine BE und das selbe Nummernschild wie das Zugfahrzeug. Das braucht auch nicht gestempelt sein. Du kannst den Hänger aber zulassen, wenn du das möchtest. Dann bekommt das Ding ein eigenes Nummernschild und kann von mehreren Fahrzeugen gezogen werden.

Und normalerweise muss die Kupplung am Roller selbst auch eingetragen werden. Das ist aber heut zu Tage nicht trivial, da brauchst du einen sehr netten Prüfer für.

Geschrieben

Einspurige Anhaenger benoetigen nur eine BE.

Zweispurige muessen zugelassen werden!

SCHMARRN

auch zweispurige kannste mit BE und Folgekennzeichen fahren....

ich hab meinen aber zugelassen....steuerfrei mit grünem Kennzeichen....dann darf er auch abgekuppelt mal geparkt werden... und istohne jedesmal Kennzeichen umschrauben hinter verschiedenen Fahrzeugen einsetzbar...

Breite darf bis 1M

Beleuchtung muß wie beim PKW Anhänger (außer der Nebelschlußleuchte)

Rita

post-16287-082855900 1294313213_thumb.jp

Geschrieben

So hatte ich das auch mal gelesen gehabt und seinerzeit umgesetzt. Halt Breite bis 1m und Länge war glaub ich auch begrenzt auf 2m. Kann aber durchaus sein, dass sich da was geändert hat, deswegen die Frage nach der Quelle.

Geschrieben (bearbeitet)

STVZO in Zusammenhang mit der 23. Ausnahmeverordnung.

Allerdings habe ich meinen Anhaenger schon etwas laenger,

die zulassungsbedingungen koennten sich, wie Rita schreibt, geaendert haben.Ich wuerde beim Tuev nachfragen.

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Sodele, mal etwas die Suche des Netzes gequält. Hat sich nichts geändert zu meinem Wissensstand. Der Hänger darf so oder so nur 1 m breit sein, das hat nix mit der Zulassung zu tun.

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1.

folgende Kraftfahrzeugarten:

a)

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b)

einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c)

Leichtkrafträder,

d)

zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

e)

motorisierte Krankenfahrstühle,

f)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

g)

Elektronische Mobilitätshilfe,

2.

folgende Arten von Anhängern:

a)

Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b)

Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

c)

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

d)

Arbeitsmaschinen,

e)

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f)

einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

g)

Anhänger für Feuerlöschzwecke,

h)

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

i)

hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

Quelle FZV §3

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hab jetzt auch einen Pille Anhänger gefunden!

Kommt aus Ungarn und der Deckel ist gleichzeitig ein Campingtisch.

Radgröße ist die selbe wie beim Motokuli, nur leider nicht mehr zu bekommen und etwas größer als 6Zoll.

IMAG0226.jpgIMAG0228.jpg

IMAG0229.jpgIMAG0230.jpg

  • 3 Jahre später...
  • 6 Monate später...
Geschrieben

Hallo!

 

Ich interessiere mich jetzt auch für einen Anhänger!

Hab aber eine frage...

Gibt es einen Unterschied beim fahren mit einen Anhänger mit einem Rad oder zwei Rädern?

 

Gruss

Auge

Geschrieben

Diese Anhängerkombi habe ich entdeckt.

Er ist eine Klauenkupplung aus dem Autobereich verbaut, somit ist ne vernünftige Strassenlage möglich.

Einen gscheiden Aufbau drauf, und dann geht was mit Stauraum und so...

attachicon.gif01122010.jpg

einer davon ist mir ende 2011 zugelaufen....

lustiger Eintrag im Fahrzeugschein:

"bei Betrieb hinter mehrspurigen Fahrzeugen ist eine Nebelschlußleuchte erforderlich"

Rita

hier in Action zu sehen:

post-16287-0-18236300-1420154710_thumb.j

Geschrieben

Hallo!

Hab noch ne Frage...

Man braucht also für einen Einspuanhänger eine Betriebserlaubnis.

Um diese zu kriegen muss ja zu TÜV ,aber wie funktioniert das ,wenn man keine Papiere dafür hat?

Habe schöne Anhänger in Polen gesehen,weiss aber nicht so genau wie es dann mit der BE aussieht.

Muss man um eine BE zu kriegen eigentlich mit dem Zugfahzeug zum TÜV oder kann ich das Teil einfach ins Auto schmeissen?

Gruss

Auge

Geschrieben

Denkst du? Wieso denkst du das?

Im Zweifel ist das eine Fahrt mit erloschener ABE ...

Entweder brav rote Nummer dran oder ins Auto werfen das Ding

Ich denke du wirst eine Vollabnahme machen lassen. Ich denke mal du kannst den einfach so da hinfahren.

  • Like 1

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