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Empfohlene Beiträge

Natürlich mußt Du mit dem Ding zum TÜV und einen §21 machen.

Für Deinen 2 spurigen Anhänger benötigst Du eine ABE und mußt das Ding auch zulassen.

Du möchtest den Apparillo ja hinter einem KFZ herziehen, welches schneller als 6kmh fährt ?

Die 23.Ausnahmeverordnung zur STVZO sieht nur den zulassungsfreien und ABE-freien Betrieb von

einspurigen, einachsigen Anhängern vor ( wenn sie vor dem 1.Januar 1974 erstmalig in den Verkehr gekommen sind )

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Da liegst du leider falsch. TÜV zur Erstellung einer BE ist Pflicht. BE brauchst du nur dann nicht, wenn du das Ding an ein Mofa hängen willst.

Hi,

ich hatte mich bei meiner Aussage auf folgendenden Paragraphen bezogen.

Korrigier mich bitte wenn da was falsches drin steht, oder ich das falsch interpretiere!

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1

Allgemeine Regelungen

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1.

folgende Kraftfahrzeugarten:

a.

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b.

einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für landoder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c.

Leichtkrafträder,

d.

zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

e.

motorisierte Krankenfahrstühle,

f.

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

2.

folgende Arten von Anhängern:

a.

Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b.

Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

c.

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

d.

Arbeitsmaschinen,

e.

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f.

einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

g.

Anhänger für Feuerlöschzwecke,

h.

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

i.

hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

Dachte eigentlich das der rot markierte Punkt auf meine Situation zutrifft...

Netten Gruss

DeBo

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Ich glaub, du verwechselst gerade erfolgreich Zulassung und Betriebserlaubnis. Weil

zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

sind auch von der Zulassungspflicht ausgenommen (das sind die Fuffies), jedoch benötigen diese zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis. Und die erteilt der TÜV bei Eigenbauten.

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Sorry ich bin blond.......

was jetzt ???? :-D

ein Einspuranhänger braucht eine Betriebserlaubniss ????????

und ein :-D

Anhänger mit einer Achse braucht eine Zulassungsbescheinigung ?????????????

(kostet in Nürnberg ab 150 Euro aufwärts je nach Aufwand O-Ton von gestern......)

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Anhänger mit einer Achse braucht eine Zulassungsbescheinigung ?????????????

(kostet in Nürnberg ab 150 Euro aufwärts je nach Aufwand O-Ton von gestern......)

Kostet hier in Siegburg sogar deutlich mehr. Mein erster Anlauf für den Hänger von Bernds Blauen Klaus war ein ziemliches Desaster. Nachdem ich mit beruhigt hatte und ein vernünftiges Gespräch mit dem Tüvprüfer geführt hab, scheint es zu gehen. Ich muss aktuell an der Radaufhängung noch eine Lasche anschweissen und dann sollte ich es wohl geschafft haben. Als Hersteller des Fahrzeugs steht dann mein Name in der BE und auf dem Typenschild. Auch nicht schlecht. Ich hatte keine Wiegekarte von einer geeichten Waage um das Gewicht des Hängers und das Max. Gewicht zu bestimmtn - muss sein, weil in die BE eingetragen.

Kleiner Tipp von mir. Nimm ein blanko Typenschild und einen Satz Schlagzahlen mit zum TÜV. Vorher an der passenden Stelle die Löcher für die Nieten zur Befestigung des Schildes bohren und auch gleich vier Nieten inkl. Zange mitnehmen. Meinen Prüfer hat das beeindruckt. (Warum auch immer).

Ich hatte auch ein paar Aufkleber vorbereitet, die das max. Gewicht für die Deichsel ausweist. Der kommt nach der Abnahme auf die Deichsel. Fand der auch gut.

Ich überlege jetzt noch eine Öse für ein Fanseil anzuschweissen, damit ich im Falle eines Falles auch an wirklich wirklich alles gedacht habe.

Nach dem Termin nächste Woche weiss ich mehr.

Cheers

Holger

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  • 2 Wochen später...

Eine wie ich finde gelungene Anhängekupplung!

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Kann abgenommen werden, somit ist bei Fahrten ohne Hänger nichts zu sehen oder im Weg.

Innen und Außen Eisenplatte, Vierkantrohr im Vierkantrohr mit 2 Bolzen gesichert.

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copyright by Erhard

Bearbeitet von maxsi
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Eine wie ich finde gelungene Anhängekupplung!

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Kann abgenommen werden, somit ist bei Fahrten ohne Hänger nichts zu sehen oder im Weg.

Innen und Außen Eisenplatte, Vierkantrohr im Vierkantrohr mit 2 Bolzen gesichert.

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post-6750-1242156454.jpg

copyright by Erhard

Na wenn der Elefantenrüssel Dir mit seiner Hebelkraft mal nicht den Rahmen deformiert!

Sieht scheisse aus!

MfG

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  • 3 Wochen später...

Also ich habe es dann doch getan und für Bernds aka Subway´s Blauen Claus einen Hänger gebaut.

BE ist erledigt. Es müssen noch zwei gelbe Seitenstrahler und ein 60KmH Schild angebracht werden und dann soll es gut sein.

Die erste große Ausfahrt steht auch an. Am Dienstag geht es zu den VVD nach Zell am See.

Genug geschwafelt, hier der Hänger

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Cheers

Holger

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Bearbeitet von agent.seven
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Ich glaub, einer reicht. So oft, wie der zum TÜV rennen musste damit. Als nächstes kommt ein Lastenbeiwagen. Ob wir dafür auch den Klaus hernehmen als Zugfahrzeug, wage ich aber zu bezweifeln bzw. wird in Zell am See ausdiskutiert. Obwohl, bekloppt genug wär die Idee.

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Hey Bernd - hab mal ne Frage zu den Achsaufhängungen.

Die linke wird gezogen wie bei nem normalen Roller

Die rechte? wird die geschoben? oder lässt die sich "umklappen und dann gezogen?"

Ist interessant für ein anderes Projekt (Hat was mit Grillen zu tun und soll beim Nürburgring dabei sein......)

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Die linke wird gezogen wie bei nem normalen Roller

Die rechte? wird die geschoben? oder lässt die sich "umklappen und dann gezogen?"

Die rechte haben wir etwas geweitet, dann lässt sie sich umklappen und kann dann gezogen werden.

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  • 3 Wochen später...

hat irgendjemand erFAHRung damit, was besser ist:

hänger oben angekuppelt ( sitzbank ) oder unten ( nummernschild )? könnte mir vorstellen, das die höhe der deichsel schon noch was ausmacht.

ich würde, wenns nix macht, sonst eher unten ankuppeln, weils einfacher ist, da ding wieder zu entfernen.

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hat irgendjemand erFAHRung damit, was besser ist:

hänger oben angekuppelt ( sitzbank ) oder unten ( nummernschild )? könnte mir vorstellen, das die höhe der deichsel schon noch was ausmacht.

ich würde, wenns nix macht, sonst eher unten ankuppeln, weils einfacher ist, da ding wieder zu entfernen.

Wir haben bei Bernds Blauem Klaus eine Platte eingesetzt, die an 6 Punkten gehalten wird. Jeweils dort, wo schon Löcher im Blech waren, wurden die Schrauben verlängert und damit gelich die Platte gehalten. Am unteren Ende ist dann durch das Heck in die Platte gebohrt worden, um eine normale Hängerkupplung anzuschrauben.

Das hält ordentlich was aus. So würde ich es immer wieder machen.

Damit ist die Deichsel niedrig, fast im rechten Winkel zur Straße am Hänger angebracht. Durch den leichten Nachlauf, den die Radaufhängung hergibt, läuft der Hänger so auch bei hoher Geschwindigkeit sehr ruhig. Man bemerkt ihn auch mit voller Beladung am Roller vorne nicht - stimmts Bernd?

Cheers

Holger

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Durch den leichten Nachlauf, den die Radaufhängung hergibt, läuft der Hänger so auch bei hoher Geschwindigkeit sehr ruhig. Man bemerkt ihn auch mit voller Beladung am Roller vorne nicht - stimmts Bernd?

Cheers

Holger

Ne, das Ding merkt man tatsächlich nicht. Selbst wenn der hin und her springt, bekommt man das auf dem Roller nicht mit. Wenn die Aufhängung oberhalb wäre, könnte ich mir vorstellen, dass das auch Auswirkungen auf den Roller hat wegen höherem Schwerpunkt.

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  • 11 Monate später...

Exakt an diesem Schreiben hätte ich extrem verstärktes Interesse.

Würdest Du mir das scannen und zumailen? Wenn Dir dabei Kosten entstehen, gehen die natürlich auf meine Kosten.

Cheers

Holger

Gibt es das Schreiben noch, ich hätte auch Interesse daran!

Grüße eres4

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  • 2 Monate später...

Habe jetzt auch endlich meine Halterung für einen Motorkuli Anhänger an einer PX fertig.

Umgeschweißten Gepäcksträger. Muß noch Lackiert und getestet werden.

Hoffe es geht sich bis zur Austovespa aus.

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Bearbeitet von maxsi
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Ich spiele auch mit dem Gedanken mir einen Einspuranhänger aus nem alten PK Heck zu bauen. Wie beurteilt ihr den die Notwendigkeit einer Federung des Anhängerrades. Dämpfung is ja meistens nicht vorhanden. Die Federung besteht auch nur aus einem Gummielement (beim PAV). Haben alle käuflichen Modelle Federung, der Motokuli z.B.?

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