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versicherungskennzeichen oldies


Empfohlene Beiträge

Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer

Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, ausgegeben.

Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten

Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.

Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.

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Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer

Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, ausgegeben.

Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten

Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.

Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.

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"hoäcker, sie sind raus!"

"aber wieso das denn?"

"weil's hier um fuffi-taferl geht..."

:-D:-D

r

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40- oder 50-km/h-Fuffies dürfen nicht auf rote 07er gefahren werden. Wenn doch eingetragen: Glückwunsch.

Benutzung nur für: s. obigen Link von terryk zum alten Topic

Fahren darf mit dem Kennzeichen dann jeder - den entsprechenden Führerschein, Nüchternheit und die richtige Begründung* mal vorausgesetzt :-D

* der § 29g StVZO sagt:

§29g Rote Versicherungskennzeichen

Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.

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Bearbeitet von t4.
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Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.

also immer ??? :-D:-D:-D

goo

Bearbeitet von Goorke
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T4 hat recht!

Versicherungstechnisch entfällt übrigens auch der Versicherungsschutz, bzw. es gibt ne Vertragsstrafe wenn sich rausstellt, dass es keine Probefahrt,... war! So steht es zumindestens bei uns in den Bedingungen. Ausgenommen hiervon sind natürlich die roten Oldtimerkennzeichen, bei uns gibts die allerdings erst ab 30 Jahren!

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Hängt wohl auch davon ab, wo man fährt. Ich wurde in 1,5 Jahren mit roter Nummer von der Rennleitung noch nicht behelligt (mal davon abgesehen, dass ich mit meinen Vespas seit 8 Jahren von der Rennleitung unbehelligt blieb :-D ). Einen Kumpel habens letztes Jahr zweimal wegen dem Kennzeichen angehalten. Nachdem er sie über die Funktion dieses Kennzeichens aufgeklärt hatte, haben sie ihn auch in Ruhe gelassen :-D .

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Einen Kumpel habens letztes Jahr zweimal wegen dem Kennzeichen angehalten. Nachdem er sie über die Funktion dieses Kennzeichens aufgeklärt hatte, haben sie ihn auch in Ruhe gelassen :-D .

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Ganz genau!

Is mir vor ein paar Monaten genauso gegangen...

Aufgehalten weil mein Nummernschild rot und nicht wie dieses Jahr üblich schwarz ist :uargh:

Nachdem Sie dann aber das 2005 aufm roten KZ erkannt haben, konnt ich weiter fahren!

Ich glaub das war denen ziemlich peinlich.

Zitat Bulle:" Ja fahrens weiter des passt dann scho"

(Den Polini Left und das andere Zeugs hat er doch dann glatt übersehn :-D )

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