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Geschrieben

Einem Bekannten haben sie letzte Woche am Tüv gesagt ab Bj.um die ´90 muss ein 2. Spiegel dran. Er hat allerdings auch eine 200 GS , die mit über 100 eingetragen ist. Kann auch daher kommen.

Komisch mit dem Trachtenvereinsfahrer. Ansich ist es bei uns in MS total ruhig geworden. Bin das letzte mal 1992 von denen angehalten worden.

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Geschrieben
Zu den Blinkern bei Deiner Mühle kann ich nix sagen (vielleicht wg. Baujahr? vielleicht wg. ex-125er?), aber ein Spiegel ist definitiv Pflicht. Immer. Und wenn er "ab Werk" nicht dran war (meine T4, GS, VNB z. B.) besteht Nachrüstpflicht. Amtlich.

<{POST_SNAPBACK}>

laut tüvmenschen brauch ich keinen.... egal hab ja einen dran aus "sicherheitsgründen"... :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Bin mit meiner 200er PX alt zich mal ohne Spiegel über den Tüv, bis das letzte mal der Prüfer doch einen sehen wollte. Selbiger meinte auch das ab circa Baujahr 90 und 100 km/h plus der zweite Spiegel Plicht würde.

Also nix mit nachrüsten.

Kann gut sein das man bei älteren Baujahren und niedrigen Geschwindigkeiten keine Spigel braucht. Kenne jedenfalls keinen Fuffipiloten der mit ner V50 jemals ärger wegen ohne Spiegel hatte.

Seitenständer:

Selbst einklappend oder Zündunterbrecher. Beides nicht eintragungsplichtig. Habe aber auch meinen Buzzetti eintragen lassen, Gründe siehe oben.

Genauso müssen Garellis bei richtiger Montage nicht eingetragen werden.

Da bestreiten die Herren in grün auch ganz gerne.

Vorallem finde ich gut das Polizist mit nem Mopped rumfährt welches seiner Meinung nach nicht verkehrstüchtig ist. Macht er sich ja strafbar mit. Das hätte ich ihm gleich mal unter die Nase gerieben. :-D

MfG, Heiko.

Bearbeitet von highko
Geschrieben

Den Prüfstandslauf bei der DEKRA,ein "Privatclub",hättest Du bezahlen müssen...und das vermutlich nicht zu knapp... :heul:

Geschrieben
""Ich glaube dem ging dabei richtig einer ab, mich so dermassen zu ficken oder?""

Ja der war ganz scharf auf Dein Hinterteil :sabber:

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gaube ich auch woran mag' das nur gelegen haben? photo-4536.jpg

:-D

ich wurd' in MS noch nie rausgewunken, werd' jetzt aber auch mal vorsichtiger sein

Geschrieben

Verändern die Stossdämpfer die Fahrzeughöhe?Wenn nicht,dann sind die auch nicht eintragungspflichtig (glaub ich).

Wenn Murat in seinen voll krassen Astra-GSI konkret harte Konis einbaut,müssen diese auch nicht eingetragen werden.Die Tieferlegungsfedern (welche garantiert auch in Murat´s GSI verbaut werden) hingegen müssen eingetragen werden.

Ich weiss zwar nicht ob das zu Zweirädern übertragbar ist,aber du kannst dich ja mal in der Richtung erkundigen.Dann hat der Schnauzbart nämlich garnixmehr gegen dich in der Hand und du kannst ihm schön an die K100 schiffen. :-D

Geschrieben
Vielleicht hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. Auf der linken Seite habe ich einen ASpiegel dran. Nur auf der rechten Seite nicht.

Aber das Baujahr bzw. Erstzulassung von deiner Mühle hast du uns immer noch nicht mitgeteilt. :-D

Geschrieben
Na, so gut kannte der sich auch nicht aus. Nachdem ich ihm erklähren musste, wie man sschalten muss, wollte er mir eine ganze Zeit lang nicht glauben, das der vordere Bremshebel keinen Bremslichtschalter besitzt.

<{POST_SNAPBACK}>

Falls es zu ner anzeige kommen sollte würd ich erstmal klar machen das der Typ zu dumm zu Schalten war... wie will so jemand sagen können ob das Teil im Straßenverkehr zulässig ist oder nicht? Ingeneur ist er nicht, somit kann er nur etwas annehmen

Ich dachte immer, dass man die Bullen nicht fahren lassen braucht!?

<{POST_SNAPBACK}>

Musst du auch nicht.... Er kann die Karre nur still legen lassen, und eine Prüfung durch Tüv bzw Dekra (kommt aufs Bundesland an) anordnen... falls sich sein Verdacht jedoch nicht bestätigen lässt, würd ich dem Penner jedoch den Tag schön versauen und ihn bei seinem Vorgesätzten anschwärzen

Der wird daheim bei seiner Alten nichts zulachen haben wenn der sich in seiner grünen Uniform so aufführt :-D

Geschrieben
Aber das Baujahr bzw. Erstzulassung von deiner Mühle hast du uns immer noch nicht mitgeteilt. :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Hab ich voll vergessen

Px 80 alt

Bj 81

eingetragener 125er alt Motor, mit 89 Km/h

Geschrieben

Aber ein echter Polizist war das schon?? :grins:

Im Ernst;er hat ja nichts in der Hand-eine subjektive Probefahrt seinerseits ist nun wirklich nicht amtlich beglaubigt...

Geschrieben

Ouuuh Mannsen......da hasse aber auch wieder voll in die :-D gegriffen was?

Mensch Buckliger, datt gibbet ja gar nicht!

Als mich letztens die Scheriffs in MArl angehalten haben, war das ja eher Kaffeeklatsch (oooh schöne Rücklichter, Toll, ham se das alles selbst restauriert....blah bla blah)!

Naja ich bin ja mal gespannt....glaube aber selber nicht, dass da noch viel kommt! Und wenn doch, dann fahren wir mal nach Münster und stellen denen n brennendes Kreuz in den Vorgarten! :wasntme:

Der TÜV sagte mir damals: wenn sie gleich wiederkommen, dann machen sie doch bitte einen Spiegel dran! RAP: E4 ist E4!

Tja mach Dich nicht bekloppt....--> :-D hilft!

Gruß

Stefan

Geschrieben (bearbeitet)

Motorradspiegel: mindestens 60 cm/2 , Durchmesser <=87 mm , 6x 10 cm, Ab einschliesslich Baujahr 1990 zwei Spiegel Pflicht. Die Mindestspiegelfläche hat sich 1998 oder 1999 geändert, jetzt 68 cm/2. Die sogenannten Formel-1-Spiegel sind daher nicht zulässig. Nicht eintragungspflichtig.

Klick

Ständer müssen 2 Federn haben und sollten selbst einklappen oder eine Vorrichtung haben, die verhindert, das Du mit ausgeklapten ständer losfahren kannst.

Ich selbst hab einen Bekanten zu Grabe getragen, der an seine Ducati den Seitenständer umgebaut hatte!!!!!

Bearbeitet von da Huber is
Geschrieben

-Wie weit war denn der Weg zum TuF?? Diese Mittel ist meiner Meinung nach nur zulässig wenn es einen maximalen Umweg (5km oder so) nicht überschreitet.

-Ansonsten ist eigentlich auch nix mit stilllegen, denn das darf die Mehlmütze doch eigentlich nur wenn es offensichlich ein eindeutig gestohlenes Fahrzeug bzw mit eindeutig gestohlenen Teilen ausgerüstetes Fahrzeug ist.

- alles was er vor Ort und Stelle machen darf, wenn die obigen Punkte nicht zutreffen, ist eine Mängelkarte ausstellen. Und das hätte Dich ja nicht wirklich gejuckt

-Anders sieht es dagegen bei Fuffies aus, da kommt dann neben Fahren ohne Versicherungsschutz schnell mal Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehnug etc zu. Dann und ich mein NUR dann darf er ein Fahrzeug einziehen oder?? :-D

Schlagt mich wenn ich falsch liege aber ich glaube wir sollten echt nicht immer so Bamme haben und uns ganz bestimmt nicht alles gefallen lassen. Und das was der Gute Mann in Deinem Fall getan hat, scheint mir echt nicht mehr ganz normal... :plemplem:

Geschrieben

Also, nach dem was ich heute von euch alles gelesen habe, und mir auch nochmal schriftlich besorgen werde, kann der Asie mich mal kreuzweise. Der hat nichts gegen mich in der Hand, und ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, egal was kommt.

@Rastapopulus

Gute Idee mit dem brennenden Kreuz. Eine Fahrt zu dem vor die Haustür mit zig Kupels auf der Vespa fänd ich noch cooler. Da muss dann aber richtig die Sau raus gelassen werden :-D

Jetzt aber nochmal die offiezielle Frage. Gibt es für den Scopion ein ABE-Formular?

Geschrieben
-Wie weit war denn der Weg zum TuF?? Diese Mittel ist meiner Meinung nach nur zulässig wenn es einen maximalen Umweg (5km oder so) nicht überschreitet.

Oh, das war echt nicht weit. Ich denke mal, 3 bis 4 Kilometer.

Geschrieben

ääää....moment! eigendlich muss er das für die 80er haben! ABE ist immer nur für einen Fahrzeugtyp gültig (mit entsprechendem Motor) nicht für den Motor in einem belibigen Fahrzeug.

Denn auch wenn ein 125er Motor in der PX80 Eingetrragen ist, ist es keine Px125.

Der Auspuff müsste darum eigendlich eingetragen werden!

mag' zwar spießig klingen, aber ich war selbst dabei, als die TüV Männer in Papenburg den Scorpion auf Rally 200 (px200 Motor) nicht akzeptiert haben

Geschrieben
Verändern die Stossdämpfer die Fahrzeughöhe?Wenn nicht,dann sind die auch nicht eintragungspflichtig (glaub ich).

Wenn Murat in seinen voll krassen Astra-GSI konkret harte Konis einbaut,müssen diese auch nicht eingetragen werden.Die Tieferlegungsfedern (welche garantiert auch in Murat´s GSI verbaut werden) hingegen müssen eingetragen werden.

Ich weiss zwar nicht ob das zu Zweirädern übertragbar ist,aber du kannst dich ja mal in der Richtung erkundigen.Dann hat der Schnauzbart nämlich garnixmehr gegen dich in der Hand und du kannst ihm schön an die K100 schiffen. :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Das ist aber mal ganz starker Tobak! So wie Änderungen am Fahrwerk vorgenommen werden die von der Serie abweichen und keine ABE oder Ex Kennzeichnung tragen müssen diese Teile eingetragen werden!

Das einzige Gute für Murath ist halt... Die Konis gibts auch mit ABE...

Geschrieben (bearbeitet)
Ex Kennzeichnung
:-D

Da hab ich ja noch nie was von gehört.Wattendatten?

Das einzige Gute für Murath ist halt... Die Konis gibts auch mit ABE...

Meinst du ne schriftliche,oder ne Nummer die im Federbein eingstanzt ist?

Hab mir damals für nen Golf2 welche (neu) gekauft,da war nix schriftliches bei und eingetragen wurden nur die Tieferlegungsfedern.

Irgendwas wird man da ja wohl drehen können,das der Wixfrosch das nachsehen hat. :-D

Edith meint:

Kann ja wohl nicht sein,das die Sebacs in D keinerlei Zulassung haben und man behandelt wird,als hätte man seine Dämpfer aus Alteisen und Distelöl zusammengeschustert.

Bearbeitet von Smallframeschüttelhippe
Geschrieben
das is aber auch alles nicht so einfach. beim thema ficken kann ich nich auch noch denken.

na dann halt für 125er

die T5 dürft ihr euch aber selber raussuchen

<{POST_SNAPBACK}>

Das Beste an dem Zettel ist aber immer noch daß da nirgends was von einer Drossel drinsteht :-D

Zu dem Wisch gehört aber doch auch noch der andere Zettel vom KBA auf dem steht daß man bei E4-Klamotten keine ABE mitzuführen braucht, der hätte vielleicht geholfen (weil der Grüne ja ABE sehen wollte)...

Geschrieben
Motorradbullen finden doch immer irgendwas,das ist nomal :grr: .Kenne keinen,der ohne ne Mängelkarte oder Anzeige davon gekommen sind.Das sind halt A.......... :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Hehehe

Grad der Herr XXXXXX wird meines Wissens mit d inner MItte geschrieben. Sehr netter Kollege, hat mich damals angehalten mit nem ungetunten fuffi. hat behauptet wäre getunt. naja, dann fings an Auspuff geschaut, scheiße wirklich original, Stoßdämpfer, uhhhhh auch original, dann meinte er mindestesten 75 ccm, ok, zylihaube abgeschreubt und siehe da man konnte nen piaggiostempel erkennen und eben noch ne 50. Der ganze Spaß hat ungefähr ne halbe Stunde gedauert, in der ihm mindestens 20 Autos durch die Lappen gegangen sind, die mit 50 durche Wilhelmstrasse getuckert sind. Darunter auch noch mein Chef, der hupen an uns vorbei gefahren ist. Naja so durfte ich noch was wegen fahren ohne Licht abdrücken und das wars. Ist ech ne Knalltüte.

Tobi

Geschrieben
Zu dem Wisch gehört aber doch auch noch der andere Zettel vom KBA auf dem steht daß man bei E4-Klamotten keine ABE mitzuführen braucht, der hätte vielleicht geholfen (weil der Grüne ja ABE sehen wollte)...

<{POST_SNAPBACK}>

Wo jibbet et denn den?

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