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Geschrieben

Hm, hab versucht, durch weglassen der Wörter"files" und "Link" in dem obigen Link eine Auflistung der Uploads zu bekommen. Das wird aber verweigert. Sag doch mal bitte, wo den Upload bei SIP gefunden hast, dann kann ich ja selber suchen.

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Geschrieben

Den E-Pass findet man angehängt zur Produktbeschreibung unterm Diskettensymbol.

Den Wisch das man das Klopapier nicht mitschleppen muss unter Technik/Downloads. Den hier :-D

War bei meinem mit bei, Dynojet, E-Pass, KBA.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So!

Neuster Stand der Dinge ist, das alles eingetragen ist.

-Sebacs vorne und hinten

-Scorpion Auspuff

-Seitenständer

-Käfer Blinker hinten

Post habe ich noch nicht bekommen.

Denke mal, das wird genau 364 Tage dauern, bis ich Post bekomme. War beim letzten Mal genauso_die wollen halt warten, ob man sich innerhalb eines Jahres nochmal so einen Knaller zu Schulden kommen lässt.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

So!

Das habe ich heute im Postkasten gehabt. Was meint ihr? Hab ich da überhaupt ein Chance irgendwas anzufechten? Wie soll ich das Ganze angehen?

Ich weiss ja jetzt erstmal garnicht genau, was mir da vorgeworfen wird, weil da ja nur ganz allgemein steht "Betriebserlaubnis erloschen".

post-4536-1123574705_thumb.jpg

post-4536-1123574718_thumb.jpg

Bearbeitet von Bikeboy
Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

erstmal schriftlich Widerspruch einlegen! Dann ein nettes Schreiben fertigen, in dem die E4 Geschichte steht! Hattest Du nen Hauptständer dran, dann ist der Seitenständer nicht eintragungspflichtig! Wegen nem defekten Blinker erlischt ganz sicher keine ABE! Es sei denn, sie haben keine ENorm und/oder sind nicht vorschriftsmäßig angebracht!

Edith sagt: Das mit den Sebacs wird schon schwieriger! Würde ich über die Schiene mit dem Zubehörteil versuchen, ähnlich wie beim Pkw! Originalstoßdämpfer anderer Hersteller!

Greetz!

Bearbeitet von Gerri
Geschrieben

Könnte in Bezug auf die Sebacs vielleicht irgendwie helfen:

Auszug aus TÜV-Buch, Abschnitt Federbeine/Federn/Stoßdämpfer

Auch wenn als Quelle das Fighters Magazin genannt wird, ist zumindest der Abschnitt über Federbeine 1:1 abgeschrieben aus "Das TÜV-Buch Motorrad" von Frank-Albert Illg, erschienen im Verlag TÜV Rheinland (!). So wie's ausschaut stammt aber noch mehr auf dieser Seite aus diesem Buch.

Geschrieben (bearbeitet)

mein senf zum thema:

1. es ist nur ein genügend grosser spiegel links erforderlich.

2. der auspuff hat ne e4 norm müsste genaugenommen aber trotzdem eingetragen sein. wegen anderem fahrzeug. da die px 80 aber ja eigentlich das gleiche fahrzeug ist und der motor der gleiche wie in der px 125 und es sich in technische hinsicht um eine px 125 handelt halte ich das für erbsenzählerei, damit müsste man eigentlich durchkommen.

3. so der ständer nachweisslich 2 federn hat und von allein einklappt ist damit alles in butter, hauptständer da oder nicht ist egal, der ständer muss nicht eingetragen werden, da es sich hierbei nicht um eine technische änderung im sinne der stvzo handelt.

4. das mit den sebacs verhält sich folgendermassen. eingetragen werden müssen nur änderungen an den federn. die schwingungsdämpfer an sich sind keine im sinne der stvzo einzutragenden teile. da aber ein vespa federbein immer aus feder und dämfer besteht ist es immer etwas schwierig. ich würd mal behaupten es sind weiss lackierte originalfedern, da soll erst mal einer das gegenteil beweisen und der dämpfer an sich muss wie gesagt nicht eingetragen werden. (ist so wie bei reifen, da kannst du ja auch jedes fabrikat nehmen, solange es die passende grösse hat, halt verschleissteile)

somit bist du ohne offensichtliche technische indikation durchbeleidigt worden.

übrigens wenn beim tüv/dekra nix gefunden wird musst du genaugenommen auch nicht zahlen.

ansonsten würd ich wie von gerri vorgeschlagen einfach mal formal widerspruch einlegen mit genau diesen begründungen und ich würd mir unter umständen vom freundlichen tüv mann der die sachen eingetragen hat bestätigen lassen das diese eigentlich nicht eingetragen werden müsse und das du deiner sorgfaltspflicht entsprechend sie sogar trotzdem hast eintragen lassen um solchen misverständnissen in zukunft vorzubeugen. und immer schön sachlich und freundlich bleiben, das hilft immer.

greets

c.

edith sacht noch das du den zehner für den nicht gehenden blinker wohl bezahlen müssen wirst.

Bearbeitet von zero cool
Geschrieben

Was hat eigendlich der letzte Satz des Blattes 1 zu bedeuten???

Die Regelbuße wird aufgrund der Eintragungen im Verkehrszentralregister angemessen erhöht.

Geschrieben
Was hat eigendlich der letzte Satz des Blattes 1 zu bedeuten???

Die Regelbuße wird aufgrund der Eintragungen im Verkehrszentralregister angemessen erhöht.

<{POST_SNAPBACK}>

Naja, wahrscheinlich weil ich schon ein paar Punkte (fragt mich nicht wie viele) habe, und dieses Jahr schon einmal welche bekommen habe. :-D

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