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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Oldiegemeinde,

für den Fall eines Rollererwerbs aus Italien- was gibt es da zu Beachten, wenn man nur die italienischen Papiere hat (soweit vorhanden) und bei der Zulassung einen deutschen Brief beantragen will? Welche Regelungen gibt´s da?

Grüße

Wolfgang

Geschrieben

Suche benutzen,

ansosnsten in der Kürze:

Strassenverkehrsamt und sagen man hat den Brief verloren.

Eidesstattliche Erklärung

Unbenklichkeitsbescheinigung beantragen

Neuer Brief

Fertig

Geschrieben

NIE NIE NIE erwähnen, daß man den Roller aus Italien importiert hat!!!!!

Zur Not einen Kaufvertrag vom guten Freund ausstellen lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

1. Kaufvertrag faken mit Info, dass der Brief verloren gegangen ist

2. TÜV-Vollabnahme

3. KBA-Bescheinigung

4. Mit o.g. Dox zum Straßenverkehrsamt gehen

Eidesstattliche Erklärung habe ich noch nie gebraucht...

Edit: Kannst dann im Kaufvertrag auch gleich das Baujahr passig machen, wegen Wegfall der Blinker :-D

Bearbeitet von Dr. Drake Ramoray
Geschrieben
warum sollte man das ned sagen das die kiste aus italien ist

Gruss Jan

<{POST_SNAPBACK}>

Kann sein, daß die Jungs auf dem Amt dann 'nen italienischen Kaufvertrag, der in Italien notariell beglaubigt wurde und dessen Beglaubigung in D durch einen staatlich zugelassenen Dolmetscher übersetzt wurde vorliegen haben wollen. Natürlich zusätzlich zu dem lückenlosen Nachweis bis zum Erstbesitzer. Nicht zu vergessen: die italienische "Abmeldebescheinigung" und die italienischen Originalpapiere (die Abmeldebescheinigung gibt der Italiener normalerweise nicht raus, da er den Wisch irgendwie für die Steuer-Abmeldung braucht oder so und die italienischen Originalpapiere werden bei der Abmeldung eingezogen und vernichtet ...). So geschehen bei meiner Ex-VNA von 1957 ... :plemplem:

Da hab ich doch lieber das Ding hier in D von nem Kumpel gekauft, dessen Opa die Papiere schon vor Jahren verloren hatte ... :wasntme:

Geschrieben
Kann sein, daß die Jungs auf dem Amt dann 'nen italienischen Kaufvertrag, der in Italien notariell beglaubigt wurde und dessen Beglaubigung in D durch einen staatlich zugelassenen Dolmetscher übersetzt wurde vorliegen haben wollen. Natürlich zusätzlich zu dem lückenlosen Nachweis bis zum Erstbesitzer. Nicht zu vergessen: die italienische "Abmeldebescheinigung" und die italienischen Originalpapiere (die Abmeldebescheinigung gibt der Italiener normalerweise nicht raus, da er den Wisch irgendwie für die Steuer-Abmeldung braucht oder so und die italienischen Originalpapiere werden bei der Abmeldung eingezogen und vernichtet ...). So geschehen bei meiner Ex-VNA von 1957 ... :plemplem:

Da hab ich doch lieber das Ding hier in D von nem Kumpel gekauft, dessen Opa die Papiere schon vor Jahren verloren hatte ... :wasntme:

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

die Möglichkeit mit Kumpel und Opa erscheint mir doch wesentlich streßfreier.....!

Aber noch ist es nicht soweit, vielleicht tut sich ja was in D. Trotzdem Danke für den (guten) Tip.

Gruß

Wolfgang

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