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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab mir nen Roller gekauft und zwar ne PK mit einigen Eintragungen im Brief.

Hab den ganzen Kram eingentlich nur wegen dem Motor und Zubehör gekauft und will den Rahmen jetzt wieder loswerden.

Zu den Eintragungen:

Malossi 136ccm ( gedreht )

28 PHBH

Sportauspuff mit BSAU

Scheibenbremse vorne

Bitubo-Federbeine

Sonderlenker 30° Neigungswinkel

Spoiler

Stahlflexbremsleitung,Ausgleichsbehälter

Einzelsitzbank

!!!Neu eingeschlagene Rahmennummer, weil alte unleserlich war. Man könnte die also auch in einen anderen Roller einschlagen!!!

Rahmen ist ein ganz leicht gecuttet.

Ansonsten sollte der Rahmen mal gelackt werden.

Den Spoiler würde es mit zu Rahmen geben.

Was kann man dafür verlangen, geht ja mehr um die Eintragungen denke ich.

Wenns um den Verkauf geht, wandert das natürlich in eine andere Kategorie!!!

Gruss

Geschrieben
wie lange ist der Schein den noch gültig? Bringt ja nich viel wenn der ne vollabnahme brauch weil der schein im rentenalter ist....
Also, ist schon was länger abgemeldet. Bräuchte also ne Vollabnahme. Ist nicht ganz mein Thema, da ich sowieso immer nur Fuffis fahren darf, aber bringt das denn gar nichts, wenn die Sachen schon mal eingetragen waren?!?
das klingt irgendwie nach chupa chups  :haeh:  , oder?

b

Richtig, der isses wohl. Hab ich vor kurzem ersteigert!!!

Darf ihn ja so gar nicht fahren, deswegen geht die Hülle wohl wieder wech!!

Gruss

Geschrieben

Habe das hier gerade zufällig in nem anderen Topic gefunden.

Vollabnahme erst wenn das Fahrzeug länger als 18Monate abgemeldet ist.

Z.B. TÜV seit 20Jahren abgelaufen aber die ganze Zeit angemeldet - keine Vollabnahme!

Abgesehen davon ist die Vollabnahme bei einem Roller (außer fast Doppelt so teuer) eh nichts anderes als ein normaler TÜV weil mehr machen als zu gucken ob Bremsen, Elektrik usw geht kann er eh nicht machen!

Die 18 Monate sind leider um, aber bringt dann ja trotzdem was, oder?!?! :-D

Gruss

Geschrieben

Wenn sich hier wer auskennt, würde mich mal interessieren, ob die ganzen Eintragungen zusammen mit dem Brief verfallen (nach 18 Monaten der Abmeldung) oder ob die ohne weiteres in den neuen Brief übernommen werden?

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