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Auto abgemeldet auf öffentl. Grund - Anzeige


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Am Montag klebte auf meinem Auto so ein runder roter Zettel auf der Windschutzscheibe, das mein Auto wenn ich es nicht sofort entferne als Abfall behandelt wird. Ok, ich habe ihn sofort umgeparkt auf Privatgrund und dachte die Sache wäre jetzt vorbei. Heute kam ein Brief, von wegen Ordnungswidrigkeit, Verstoß gegen das "Bayer. Straßen- und Wegegesetz (Art. 66 BayStrWG)" wo jetzt drinnesteht Geldbuße, das Verfahren ist eingeleitet, usw. Dabei war noch ein Blatt, da muss ich jetzt Namen und so eintragen und zurückschicken, ansonsten wieder Geldbuße. Soweit alles klar, was muss ich da jetzt genau angeben, und was kostet mich der Spaß insgesamt??? Hat die Polizei nix besseres zu tun? Die Straße wo das Auto stand ist eine 50 Meter lange Sackgasse wo am Tag 3 Autos 5 mal hin und her fahren.

Mfg Lucki

Geschrieben

...blöde frage:

wenn ihr in deutschland die tüvplakette auf dem nummernschild habt...und das abgemeldete auto keine nummernschilder hat...wie sollen die wissen wer der fahrzeughalter ist?

haben sie dir deshalb den zettel zum ausfüllen dazugeheftet?

Geschrieben

manchmal wunder ich mich wirklich was ich heir so lese..

das weiss man doch selber oder?

is genau wie " tüv n halbes jahr überzogen knolle bekommen.warum denn? "

ka wa das kostet ruf an und frag

Geschrieben

das dumme ist, ich habe ihn abgemeldet und die nummernschilder wieder drangeschraubt, weil ich dachte das fällt nicht so auf.... hat ja auch 3 wochen geklappt. Tüv is noch drauf. ich hatte auch mal nen auto den ganzen winter über draussenstehen, aber ohne nummernschilder, da sind sie dann irgendwann mal gekommen und haben gefragt wem der gehört, und das ich den bitte wegfahren soll. Nein zum ausfüllen war nix dabei, das kam heute mit der post.

Geschrieben

da fährt ja nie einer vorbei, ich denke sowieso das mich ein nachbar angezeigt hat, ich bin hier nicht so beliebt aufgrund erhöhten lärmpegels und so........

Geschrieben

Bei Autobild steht: Abgemeldetes Auto auf der Straße stehen lassen kostet

40 Euro.

Du bist aber echt ne Marke...die Karre drei Wochen da rum stehen lassen und

sich dann noch wundern?

Und der Hinweis auf " ich habe mal ein Auto einen ganzen Winter stehen lassen...."

Toll....Ist wohl änhlich wie " ich bin schon hundert Mal schwarz mit der Bahn gefahren - bin aber nie erwischt worden.

Allder...zahl die Kohle - hör auf zu Heulen :-D und gut ist!

Geschrieben
Hat die Polizei nix besseres zu tun? Die Straße wo das Auto stand ist eine 50 Meter lange Sackgasse wo am Tag 3 Autos 5 mal hin und her fahren.

Mfg Lucki

<{POST_SNAPBACK}>

Wenn alle so dächten wie Du und die Polizei nichts dagegen unternähme, wären Sackgassen oder wenig befahrene Seitenstraßen über kurz oder lang Müllhalden. Das kann es ja wohl auch nicht sein.

Ich persönlich finde das schon ok, daß für solche Dinge der Besitzer herangezogen wird und nicht (wie schon bei so vielen anderen Dingen) die Allgemeinheit dafür zahlen muß.

Geschrieben

ja ich weiss ja das ich es nicht darf, und werde beim nächsten mal die nummernschilder wieder abschrauben. 40 euro das wollte ich eigentlich wissen, was soll ich zu der sache angeben??? nur namen oder soll ich mich dazu äussern???

Geschrieben
ja ich weiss ja das ich es nicht darf, und werde beim nächsten mal die nummernschilder wieder abschrauben. 40 euro das wollte ich eigentlich wissen, was soll ich zu der sache angeben??? nur namen oder soll ich mich dazu äussern???

<{POST_SNAPBACK}>

Wozu äussern, bezahlen, Bußgeldbescheidnummer mit angeben und gut is...

Es sei denn bei Dir lag der Fall so:

Auf Privatgrund brauchst Du für Dein angemeldetes Fahrzeug weder TÜV noch AU.

Aber: der Privatgrund muß deutlich von der öffentlichen Verkehrsfläche abgegerenzt sein z.B. durch einen Zaun und ein (geschlossenes) Gartentor, oder ein Schild mit dem Hinweis Privatparkplatz.

so long raw66

Geschrieben
Es sei denn bei Dir lag der Fall so:

Auf Privatgrund brauchst Du für Dein angemeldetes Fahrzeug weder TÜV noch AU.

Aber: der Privatgrund muß deutlich von der öffentlichen Verkehrsfläche abgegerenzt sein z.B. durch einen Zaun und ein (geschlossenes) Gartentor, oder ein Schild mit dem Hinweis Privatparkplatz.

stimmt nicht.

r

Geschrieben

Letztens eine Geschichte in einer Rechtsberatungssendung im TV:

Typ hat einen Käfer Baujahr 65 gekauft, steht auf einem Anhänger

vor seinem Haus, der Anhänger ist angemeldet, der Käfer nicht.

Dann brauch er den Anhänger für einen Tag und rollt den Käfer an

den Straßenrand. Ist den Tag über unterwegs, als er abends nach

Hause kommt, ist der Käfer weg. Er ruft die Bullen und die flüstern

ihm, dass sie das Auto zur Verwertung gebracht haben, die Rechnung

dafür kommt in ein paar Tagen....

Also abregen und zahlen, du hast immerhin das Auto noch.

Geschrieben
also du darfst mit abegemeldetem Auto zur Zulassungstelle fahren, mit entstempelten Nummernschildern zur An/Abmeldung....

Naja, aber wenn er schon seit drei Wochen mit der abgemeldeten Karre draußen parkt, verliert das wohl etwas an Glaubwürdigkeit.

Der/die feine Herr/Frau Nachbar/in wird das sicher auch angemerkt haben :-D .

Geschrieben
Wozu äussern, bezahlen, Bußgeldbescheidnummer mit angeben und gut is...

Es sei denn bei Dir lag der Fall so:

Auf Privatgrund brauchst Du für Dein angemeldetes Fahrzeug weder TÜV noch AU.

Aber: der Privatgrund muß deutlich von der öffentlichen Verkehrsfläche abgegerenzt sein z.B. durch einen Zaun und ein (geschlossenes) Gartentor, oder ein Schild mit dem Hinweis Privatparkplatz.

so long raw66

<{POST_SNAPBACK}>

Wo steht das denn bitte? Privat ist privat, egal ob eingezäunt oder nicht. Da könnten die einem gar nichts. Dieser Post trägt aber rein gar nichts bei. Denn Lucki hat seine Karre auf öff. Straße abgestellt.

...das ganze ist doch eh Sache des Ordnungsamtes, oder? Ist doch ruhender Verkehr :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Jo klar ist das Sache des Ordnungsamtes. Polizei rückt nur bei Gefahr raus, wenn ein rechtzeitiges Einschreiten des Ordnungsamtes nicht mehr zur Gefahrenabwaehr möglich gewesen wäre.

Ist hier aber auch egal.

Du hast im Zweifel einen Anhörungsbogen bekommen., den du ausfüllen kannst, wenn du gegen die Sache Widerspruch einlegen willst. Der drüfte hier aber formlos, fristlos, fruchtlos sein.

Also hör auf die Vorredner, park die Karren im Winter auf privatem Grund und zahl das Geld.

Gruß Dirk

Geschrieben
Wo steht das denn bitte? Privat ist privat, egal ob eingezäunt oder nicht. Da könnten die einem gar nichts.

ihr täuscht euch. wenn ein fahrzeug mit abgelaufenem tüv und montierten kennzeichen auf privatgrund steht, ist das auch ein vergehen. begründung: man könnte dieses fahrzeug jederzeit im straßenverkehr bewegen, man hat es sozusagen "bereitgestellt". selbiges dürfte für ein fahrzeug gelten, das abgemeldet ist, aber trotzdem kennzeichen trägt.

das nur nebenbei... mit dem thema hat das nix zu tun, wie du ja schon geschrieben hast.

r

Geschrieben

?noch schöner ist, das Du bei einem stillgelegten Fahrzeug u.U. sogar der Abfallverwertung beschuldigt werden kannst. Das hat aber jetzt auch nicht unbedingt was hiermit zu tun? :-D

Geschrieben

... nette STORY von Ansgar-das Archiv zum ähnlichen Thema.

Noch einen zu dem Auto-auf-Anhänger-Beitrag: 'nen Anhänger (und eigentlich jedes "Fahrzeug" darfst Du nicht länger als 2 Wochen am selben Platz stehen haben. Irgendwann isses kein ruhender Verkehr mehr, sondern Mißbrauch (zum Abstellen) öffentlichen Verkehrsraumes ...

Ich bekam hier auch regelmäßig Schreiben und sogar Knöllchen für meinen (ordnungsgemäß zugelassenen und geparkten) Anhänger.

Geschrieben
... nette STORY von Ansgar-das Archiv zum ähnlichen Thema.

Noch einen zu dem Auto-auf-Anhänger-Beitrag: 'nen Anhänger (und eigentlich jedes "Fahrzeug" darfst Du nicht länger als 2 Wochen am selben Platz stehen haben.

<{POST_SNAPBACK}>

Deswegen sollte man auch jemanden haben, der, wenn man im Urlaub ist, mal nach dem Wagen sehen kann.....Habe neulich 'ne nette Story gehört, daß jemandem das Auto abgeschleppt wurde als er im Urlaub war, weil in der Straße Bauarbeiten begonnen haben. Nach Rückkehr beliefen sich Abschleppkosten und Verwahrkosten (für etliche Tage) auf einen Wert, der den restwert desd Wagens überstiegen haben sollen :-D Einspruch zwecklos, da zu lange geparkt.

Geschrieben (bearbeitet)
na siehst du, lucki. es hätte viiieeel schlimmer kommen können. da haste echt nochmal glück gehabt...

Hab da auch schon mal so ne nette Story im Oltimer Markt gelesen, wo jemand seinen frisch aufgebauten Käfer mit lecker Teilen mal kurz für einen Tag rausgestellt hatte und ihn eigentlich auch anmelden wollte, aber das Ordnungsamt hat das Auto netterweise noch am gleichen Tag abschleppen lassen. Als der Besitzer rausgefunden hatte wo sie sein Auto hingebracht haben, war der Wagen schon komplett ausgeschlachtet auf einem Schrottplatz :-D . Der Besitzer hat noch gemeint, dass die da genau wussten, was die einzelnen Teile wert sind :grr: . Es war auch ein Foto von der Käferhülle nach der Metzgerarbeit zu sehen, wahrlich kein schöner Anblick :puke: .

Bearbeitet von 666smallframe
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

nix war, hab mich dazu geäussert und geschrieben dass ich nicht gewusst habe das man das nicht darf ( :-D ), und das auto nicht zur entsorgung bestimmt ist sondern wieder angemeldet wird (das sieht man meinem auto doch an :-D;-) ) und habe heute eine schriftliche verwarnung bekommen. kein bußgeld, nix. optimal! :-D

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