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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

hab mir letztens unter den Hauptständer den Buzetti Seitenständer montiert. Nach einigen Problemen had das auch geklappt... wie bei den meisten kam die feder die um die Achse vom seitenständer geht an die kante vom trittblech... hab dann einfach zwischenlegscheiben an allen 4 schrauben zwischen gelegt und weiter vorne einfach noch 2 oder 3 scheiben übereinander mit etwas doppelklebeband dazwischen gelegt. nicht so ganz sauber das ganze aba sind ja scheiben mit nem großen durchmesser... vll fertige ich mir nochmal son ganzes blech an.. is ja nicht schwer...

naja nun zu meiner eigentlichen frage :-D

muss das ding eingetragen sein?! weil ich will ja wegen dem ding nich so zum tüv... und wie is das beim eintragen kostet das mehr?!

Geschrieben

Soweit ich weiß nicht solang es einer ist, der automatisch zurückschnellt sobald du den Roller vom Ständer nimmst. Kann dir aber jemand hier bestimmt genauer sagen

Greetz

Geschrieben

Ja, musst Du eintragen lassen! Du hast ja den Auto-return, da geht das so!

wenn der nicht von alleine einklappt, muss gewährleistet sein, dass man mit dem Roller nicht fahren kann, solange der ausgeklappt ist! ( Zündunterbrechung!)

gruß, Andreas

P.S.: wenn Du nicht willst, das dein Trittbrett verbiegt, solltest Du ein ordentliches Blech unter die Platte vom Seitenständer schweissen!!!

Geschrieben

Wenn du den Hauptständer auch noch dran hast, brauchst ihn normalerweise nicht eintragen lassen. Das hatte mir mal ein TÜV Prüfer gesagt. Da ich damals keinen Hauptständer mehr dran hatte, hat er mir den Buzetti Seitenständer eingetragen.

Geschrieben

Wie das halt so ist, mit den Halbgöttern in Grau...

Wenn ein Seitenständer dran ist, muss der auch im Schein stehen!

Aber da die Fritzen ja relativ frei sind, macht das jeder anders :plemplem:

Geschrieben

hm... also wenn mich damit jemand von unseren grünen freunden anhält... "bin grad aufm weg zum tüv" oder wie??? :-D

tüv is erst nächstes jahr wieder (07/2006) also noch etwas hin...

eigentlich kein bock jetzt dahin zu fahren...

nochma zu dem trittblech verbiegen.. (hab dazu au scho nen paar themen durch die suche gefunden und durchgelesen) das blech msus man doch ned drunter schweißen.. reicht doch wenn man da auch 4 löcher reinhaut und das zwischen seitenständer und trittbleck schraubt... oder nicht? :-D

Geschrieben
hm... also wenn mich damit jemand von unseren grünen freunden anhält... "bin grad aufm weg zum tüv" oder wie??? :-D

Das ist ja echt die neueste Ausrede, die haben wir ja noch nie gehört...  :grr:

nochma zu dem trittblech verbiegen.. (hab dazu au scho nen paar themen durch die suche gefunden und durchgelesen) das blech msus man doch ned drunter schweißen.. reicht doch wenn man da auch 4 löcher reinhaut und das zwischen seitenständer und trittbleck schraubt... oder nicht?  :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Ich würds drunterschweissen, dann kanns dünner bemessen sein, da es sich nicht verschieben kann (klar, wie ich das meine?) :-D

Gruß, Andreas

Geschrieben

drunterschrauben reicht aber genauso gut, sollte nur großzügig bemessen sein und eine passende Eigenstabilität mitbringen.

Zum Thema eintragen, irgendwie sagt jeder was anderes, weil auch jeder andere Erfahrungen gemacht hat.

Bei meiner Ex-PX hatte ich auch Haupt- und Seitenständer (selbsteinklappend). Da wollt nie einer was davon wissen, weder Grün- noch Graukittel. An meiner GT kann ich aufgrund des Auspuffs nur noch Seitenständer fahren, ergo hat ihn der TÜV auch eingetragen.

:-D

Geschrieben

Also, mal was Grundsätzliches:

Der Seitenständer (der Hauptständer auch) gilt als sicherheitsrelevantes Teil, daher muss er auch, wenn nicht original, eingetragen werden! :-D

Könnte ja sein, dass die Karre umkippt und auf die 90-jährige Jungfrau fällt...

Ausnahmen: KEINE!!!

Aber wie gesagt, viele TÜVer nehmen das nicht so genau bzw sind eher unwissend, wie wir ja alle schon erlebt haben :-D

Gruß, Andreas

Geschrieben

richtig....eintragen ist leider Pflicht....und UNBEDINGT auf die Rückholfeder achten...ohne gehts nicht, "seit da mal was mit einer Harley war.." ( O Ton Mr TÜV ).

aber mal ehrlich, wo wohnst du das sich die grünen Männer um Seitenständer kümmern?

Geschrieben
UNBEDINGT auf die Rückholfeder achten...ohne gehts nicht, "seit da mal was mit einer Harley war.." ( O Ton Mr TÜV ).

<{POST_SNAPBACK}>

Rückholfeder muss nicht sein, wenn gewährleistet ist, dass man nicht mit ausgeklappten Ständer fahren kann!

Dafür geht auch ne Zündunterbrechung! imo die beste Lösung, da die Karre nicht mehr umfällt, wenn man mal kurz gegen kommt!!!

Ist bei den neuen Motorrädern schon Standard, bei manchen (Hängetittenguzzi) kann man starten und sogar den Gang einlegen, die gehen erst aus, wenn die Kupplung kommt...

Gruß, Andreas

Geschrieben
richtig....eintragen ist leider Pflicht....und UNBEDINGT auf die Rückholfeder achten...ohne gehts nicht, "seit da mal was mit einer Harley war.." ( O Ton Mr TÜV ).

aber mal ehrlich, wo wohnst du das sich die grünen Männer um Seitenständer kümmern?

<{POST_SNAPBACK}>

naja es geht mir nich um die grünen männer... nur beim unfall mit personenschaden wird das ding dann ja auseinander genommen und gekuckt ob da alles iO ist.. un wenn der seitenständer nicht eingetragen ist dann erlischt ja der versicherungsschutz.. naja :-D wird schon gehn

Geschrieben

Hi...

Also im §61 und der Rili zu §30 Nr 9 der StVZO steht, daß ein Fahrzeug entweder mit einem Haupt oder Seitenständer ausgerüstet sein muß. beide sind auch möglich!

...

Auflagen für den Seitenständer sind grob ausgedrückt:

-Das Fz muß sich im sicheren Stand befinden.

-Der Seitenständer muß automatisch einklappen, sobald er mehr als 1/3 vom Boden gelöst wird.

-Wahlweise ist eine Zündunterbrechung erforderlich

Eintragungspflichtig ist es auch nicht, oder hast du auf deinem originael Ständer eine Prüfnummer gefunden? Ich habe auch ein meinem Roller einen Seitenständer und ich habe den auch selbst noch nirgends eingetragen!

Alles weitere kannst du in der Richtlinie ja selber nachlesen, da ich keine Lust habe die kompolett abzutippen....wenn du magst kannst du sie ja freiwillig eintragen lassen.

Gruß

Andreas

Geschrieben

Ich hatte bei meinem Seitenständer die Schraube, die die Metallplatte mit dem eigentlichen Ständer verbindet, falsch herum eingayschraubt.

Daher klappte der Ständer nicht automatisch zurück.

Mein TÜVler hat mir nen Schraubenschlüssel in die Hand gedrückt und gesagt:

"Dreh die Schraube um, dann klappt der Ständer auch zurück und dann ist alles okay"

Also ist das wohl so in Ordnung, wie ja auch schon oben beschrieben!

:-D

Geschrieben
Hi...

Eintragungspflichtig ist es auch nicht, oder hast du auf deinem originael Ständer eine Prüfnummer gefunden?

<{POST_SNAPBACK}>

Gegenfrage: Hast Du auf deinem Lenkerkopf schon mal ne Prüfnummer gefunden?

Oder auf der Gabel?

Oder den Bremstrommeln?

Oder...

...

:-D

Danach kannste leider nicht gehen!!!

Gruß, Andreas

Geschrieben (bearbeitet)

.....

ohne klugzuscheißen, aber ich bin solchen fragen täglich ausgesetzt und trage auch so'nen unschönen kittel...

aber wenn du meinst, du mußt sowas eintragen lassen bitteschön.

Friede deiner Asche :-D

Habe ja die Rechtsquelle hingeschrieben und wer möchte, kann das ja nachlesen...

zu deinen anderen Teilen...

Ne Bremsanlage, Teile des Fahrwerks usw sind Bauartgenehmigungspflichtige Teile.... Und das ein umgebauter Lenker, den normalerweise an einem anderen Moped eingebaut wird, oder evt sogar noch umgeschweißt ist ne Einzelabnahme verlangt, ist irgendwie logisch, oder?

Bearbeitet von Sprint_Cruiser
Geschrieben
.....

ohne klugzuscheißen, aber ich bin solchen fragen täglich ausgesetzt und trage auch so'nen unschönen kittel...

aber wenn du meinst, du mußt sowas eintragen lassen bitteschön.

Friede deiner Asche  :-D

Und es ist ja auch so, das alle Graukittel das gleiche erzählen und sich alle gleich gut mit der Materie auskennen... :-D

Sterben wollte ich noch nicht...

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