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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

mache gerade für ne freundin einen fuffi fertig.....

zylinder 50ccm polini

sito banane

rennwelle

16er gaser

auf welchen abstand stelle ich die kontakte ?

auf welchen punkt die platte ?

danke !

Geschrieben
gab es dan icht auch ne markierung auf der zündgrundplatte ?

<{POST_SNAPBACK}>

Ja, aber die kannste meistens in die Tonne kloppen. Is so, als wenn ich jetzt ne Markierung auf meinen Block und die Zündung mache. Dann kauft Ali den Motor, rüstet auf 12 Volt um und geht auf 21°. Und dann ist die Markierung schon hinfällig, wenn du den Block anschließend kaufst, weil Ali Kohle braucht oder so. :-D

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    • probieren. Toleranzen von ein paar Grad sollten sich da ergeben.   Komisch ist, dass die Nockenform bei der auflaufenden als auch bei der ablaufenden Seite identisch ist. Von der Theorie her macht es am meisten Sinn, wenn der Nocken zum Öffnen relativ steil ist von der Flanke und der schließende eher weicher zugeht.
    • Für die Versicherung habe ich ein Kurzbewertung durchführen lassen. Classicdate will die folgenden Werte für eine Lui ermittelt haben:   1 - 4500€ 2 - 2900€ 3 - 1900€ 4 - 900€ 5 - Keine Notierung   Meine Luna "75S" (50 mit 75er Umrüstung) in Zustand 1- wurde auf 4000€ taxiert. Ob das alles passt, weiß ich nicht. Aber vielleicht hilf es dem einen oder anderen bei der Versicherung oder dem Kauf weiter.
    • Hmmm .... das ist so leider auch nicht ganz richtig!   GENAU diese Fälle hatte ich vor nicht all zu langer Zeit in der Diskusion mit der Regierung (Regierung! - nicht Zulassungsbehörde!)   Die (für Bayern) richtigen Aussagen:   - die 50 km/h (394500) gab es nur in der BRD -> das Fz muss für die Verwendung in der BRD produziert und bestimmt sein.   - die BE 60 km/h für DDR-Mopeds ist vom aaS/TD nicht mehr auszustellen! Diese wird ausschliesslich durch das KBA erteilt (https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Allgemein/2023/pm12_2023_KTA_Online.html?snn=3662144   bzw.   https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/Auskuenfte_ABE/auskuenfte_node.html;jsessionid=389004A41E531261A872E4A18A70D708.live11313).   Den Nachweis, dass das FZ für den Gebrauch in der DDR prodziert wurde (denn nur für diese gilt die Regelung im Einigungsvertrag von 10/1989) hat ggfls. der Antragsteller zu führen ... das KBA hat übigens keine Listen von "DDR-Fahrgestellnummern" ...   Dieser Beitrag stellt nur das Fazit der Auskünfte und Anordnungen der Regierung des (meines) Bundeslandes dar und ist mit mir nicht zu diskutieren ...       ...
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