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Besoffen gegen ne Wand gefahren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin..

Ne Frage die mich grade beschäftigt, vielleicht kennt sich einer damit aus (aus eigener erfahrung vielleicht)

Was kommt auf einen zu wenn man besoffen gegen ein Haus knallt und dann eine Fahrerflucht begeht? Greift die Unzurechnungsfähigkeit die ab 2%o greift oder eher nicht? wie groß dürfte das Strafmaß ausfallen?

Danke für die Antworten :-D

Geschrieben

Besoffen und Fahreflucht....?! Karte weg, und hoffentlich sehr lange :-D !

Unzurechnungsfähig warst du ja auch auf dem weg zu den 2 o/oo nicht! Hättest ja bei 0,3 Pomille aufhören können zu saufen! :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

jo son jugendlichen Wahn hab ich auch mal gehabt, angetrunken noch zu fahren! :uargh: :uargh: :uargh:

Hab den Roller gegen nen Blumenkübel auf der Promenade in Travemünde gesetzt mit 0,6 Promille!

Vor 15 Jahren!

Das gab 5 Alkoholpunkte(die bleiben 5 Jahre lang), 11 Monate Führerschein entzug empfand der Richter für richtig! Fahrerflucht gabs bei mir aber nicht!

3x 3 Stunden beim Tüv nen Alkoholkurs (500DM)!

Ich danke dem lieben Gott, daß mein Schutzengel schneller war!

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier um das Strafmaß von Fahrerflucht alleine, denn da der betreffende Fahrerflucht begangen hat, kann man ihm die Alkoholisierung nicht mehr nachweisen.

Strafmaß bei Fahrerflucht, § 142 StGB ist Geldstrafe bis 3 Jahre Gefängnis. Abhängig von Vorstrafen etc. tippe ich auf 90 Tagessätze.

Schuldminderung greift ab ca. 2 Promille, § 21 StGB. Schuldausschluss ab etwa 3 Promille (Einzelfallentscheidung, abhängig von Alkoholgewöhnung etc.)

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

wie kann man überhaupt abhauen nachdem man mit ordentlich Sprit auf der Backe vor ne Hauswand gefahren ist?

Wenn mir nen Besoffski gegen meine gklinkerte Hauswand heizt würde ich, als Hauseigentümer bzw. -bewohner definitiv versuchen ihn an einer weiterfahrt zu hindern!

Geschrieben

Irgendwie ist mir das hier alles zu theoretisch.

Wenn man hier schon die Neugierde weckt, sollte man schon mit ein paar mehr Infos rüberkommen!

Was ist genau passiert?

Wer ist wann, womit, wie wo gegen gefahren?

Geschrieben

Ich tippe mal, dass das ein Fake ist, aufgrund der in letzter Zeit gehäuft auftretenden "Ich habe im Vollsuff meinen Wellensittisch vergewaltigt, wieviele Punkte gibt das in Flensburg"-Topics.

:-D

Und falls nicht: geh zum Hausbesitzer und lass die Bullerei außen vor

Geschrieben

?ein Bekannt von mir ist damals mit dichtem Kopf mit seinem Auto gegen eine Hauswand gefahren, daß dem Ehepaar im Wohnzimmer die Bilder von der Wand gefallen sind :-D

Ich müsste den mal fragen, wieviel Punkte er bekam :grins:

Geschrieben (bearbeitet)

Ich geh mal davon aus, dass "XY" von der Rennleitung irgendwie erwischt wurde und lege nur mal die Folgen des Alkoholmissbrauchs dar. Auf Fahrerflucht wurde ja schon eingegangen, bei einem Unfall sieht es wahrscheinlich noch ein Bisschen anders aus.

1,1 Promille:

Unabhängig ob ein Fahrfehler vorliegt, wird ab 1,1 Promille unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer fahruntüchtig ist (absolute Fahruntüchtigkeit). Dass es zu keinem Schaden gekommen ist, ist reiner Zufall.

Der Täter hat mit einer drakonische Geldstrafe oder gar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen, die Fahrerlaubnis wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (bis zu 5 Jahren!) entzogen, das Punktekonto in Flensburg um 7 Punkte aufgestockt.

1,6 Promille:

Wer mit 1,6 Promille und mehr ein Fahrzeug fährt, hat nicht nur mit den zuvor genannten strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen, sondern muss sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor er seine Fahrerlaubnis wieder erwerben kann.

Außerdem hat Karlsruhe entschieden, dass ab 1,1 Promille kein Versicherungsschutz besteht. D.h. dass "XYs" Versicherung zwar zahlt, sich aber jeden Heller zurückholt.

Bearbeitet von Likedeeler
Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiss gar nicht wo diese schuldunfähigkeits Geschichte in Verbindung mit Alkohol herkommt.

Grundsätzlich interessiert das nicht mal die Büroklammer am Strafbescheid ob der/die Verkehrsteilnehmer/in nicht mehr wusste was er/sie getan hat! Den Richter noch weniger.

Wo das einen ganz erheblichen Einfluss hat, ist bei dem Versuch seine Fahrerlaubniss wieder zu kriegen, bzw. die Fahrprüfung neu ablegen zu dürfen!

Denn da kann ( 2 Promille sind keine Ordnungswidrigkeit) ein Gutachter ( Psychologe) grundsätzlichen bezweifeln, ob man zum führen eines KFZ taugt, da man a) bei 2 Promillen von einer Alkoholgewöhnung ausgehen kann und man b) keine Kontrolle über sich und seine Sucht hat.

Die Versicherung zahlt auch, nur holt die sich gegebenenfalls die Kohle wieder!

Besonders witzig wird das wohl für diesen Kollegen!

Is jetzt aber so außergewöhnlich nicht, mit nem Auto gegen ein Haus fahren jetzt. Wüsste da jetzt von nem ähnlichen Zwischenfall. :-D

- gonzo

Bearbeitet von gonzo
Geschrieben
Ich tippe mal, dass das ein Fake ist, aufgrund der in letzter Zeit gehäuft auftretenden "Ich habe im Vollsuff meinen Wellensittisch vergewaltigt, wieviele Punkte gibt das in Flensburg"-Topics.

:-D

Und falls nicht: geh zum Hausbesitzer und lass die Bullerei außen vor

<{POST_SNAPBACK}>

Nö, ich wars aber nicht :-D

Ein Kumpel ist besoffen nach nem Kirmesbesuch gegen eine Hauswand gedonnert

Und ein Roller, wars auch nicht.. war ein kleinwagen ;-)

Mehr Details kann ich leider nicht nennen da ich zum Zeitpunkt nicht anwesend war (und davor auch nicht wirklich :-D )

Geschrieben (bearbeitet)

Ah und ich dachte schon der Kalle wär gegen die Wand gefahren :-D

Das gleiche ist nem bekannten von mir passiert,inkl. Fahrerflucht,

Gab ne saftige Geldstrafe und 390!!Arbeitsstunden im Kinderheim als Hausmeistergehilfe.

Und Natürlich das komplette programm was MPU und so angeht,da glaub ich auch THC im Blut gefunden wurde..

Und dann nochmal 10 Monate Fahrverbot..

War das die Kirmes in Buseck? davon hab ich flüchtig gehört..

cu,ivano

Bearbeitet von Ivano
Geschrieben
Ich weiss gar nicht wo diese schuldunfähigkeits Geschichte in Verbindung mit Alkohol herkommt.

Grundsätzlich interessiert das nicht mal die Büroklammer am Strafbescheid ob der/die Verkehrsteilnehmer/in nicht mehr wusste was er/sie getan hat! Den Richter noch weniger.

<{POST_SNAPBACK}>

Doch: Verminderte Schuldfähigkeit (i.d.R. ab 2 Promille BAK) -> Strafmilderung. Richtig ist aber, dass das eigentliche Problem nicht in der Geldstrafe besteht, sondern darin, den Lappen wiederzubekommen.

Und das ist auch gut so: Besoffen fahren ist ja schon :-D. Aber Fahrerflucht ist ja wohl das Allerletzte. Sollen die Geschädigten halt selber zahlen, oder was? :plemplem:

Geschrieben (bearbeitet)
Ah und ich dachte schon der Kalle wär gegen die Wand gefahren :-D

War das die Kirmes in Buseck? davon hab ich flüchtig gehört..

cu,ivano

<{POST_SNAPBACK}>

Na du alte Socke, liest man dich auch mal wieder :-D

Ne, weiter weg, richtung FB

Edit ändert LDK in FB

Bearbeitet von Kon Kalle

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