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Geschrieben

Kannste so nicht sehen.

Mit Erlangen der Fahrerlaubnis entsprechend der alten Klasse drei haste auch gleichzeitig Klasse 4 und 5. :-D

Und das entspricht der Erlaubnis zum Führen von Kaffemaschinen,Staubsaugern-und schweren Toastern... :-D

Geschrieben

In welchen Jahr muss man eigentlich seinen alten Klasse3 gemacht haben um 125er fahren zu dürfen? Das ist doch immer jährlich eins hochgerutscht, oder???

Geschrieben (bearbeitet)

In der alten Klasse 3 war der 1b Schein mit eingeschlossen, wenn der Lappen vor dem 1.4.1980 gemacht wurde. D.h. damals mit 80ccm und heute bis 125ccm.

@Lord Sinclair

Espreeomaschinen darf man nur, wenn man schon 2 Jahre Kaffemaschinen bedient hat und eine Erklärung abgibt, das man in dieser Zeit schon mehr als 5000 Kaffees mit Koffein getrunken hat.

Mit der neuen Klasse 3 (ich glaube "B") darf man noch Tee mitmachen, wobei früher der Tee frisch aufgebrüht sein durfte, heute darf nur noch Beuteltee verwendet werden.

Edith meint: Es heist Espressomaschine und nicht Espreeomaschine

Bearbeitet von Skaot-23

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