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Geschrieben

Guuude Leutz,

ich hab meine KBA bekommen. Jetzt kann ich mein Roller endlich anmelden. ABER:

auf dem Schreiben steht, das die FG Nummer direkt am Fahrzeug geprüft werden soll.

Heisst das, das ich den Roller bei der Zulassung vorfahren muss ? Den darf ich net bewegen, da ich weder Führerschein (vielleicht next week) noch Zulassung für den Roller habe.

Wie war das bei euch ?

Gruß

Marcus

Geschrieben

Hallo,

der Roller muss bei der Anmeldung vorgeführt werden. Dazu entweder nen Anhänger oder nen Bus oder ähnliches besorgen, oder ein Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt holen. Ist nicht so teuer, brauchst aber ne Doppelkarte von der Versicherung.

Geschrieben

Stimmt so nicht, das scheint jede Zul.-Stelle anders zu handhaben. Hier in H haben sie das nachschauen weitestgehend abgeschafft - zumindest für frisch vollabgenommene Fahrzeuge.

Foete: er darf doch noch nicht fahren, da nützt ihm das KZK gar nix ... :-D

AbronMar: Oder ist an Deiner Nummer irgendwas Seltsames zu sehen? Vielleicht sind die da über irgendwas gestolpert ...

Geschrieben

Aber die müssen doch prüfen, ob die KBA auch zu dem anzumeldenen Fahrzeug gehört. Sonst hätte man sich die KBA ja auch sparen können oder nicht?

Also ich musste hier in BS nochmal vorführen, kann aber auch daran gelegen haben, dass der Roller vorher noch nie in Deutschland zugelassen war.

Bleibt wohl nur die Möglichkeit mal beim Straßenverkehrsamt direkt nachzufragen.

Kennst Du denn nicht jemanden, mit passendem Führerschein, der dir das Ding da mal hinfahren kann?

Geschrieben (bearbeitet)

Der TÜV prüft doch bei einer Vollabnahme (wir erinnern uns: Italienimport) zumindest schonmal den Zustand des Fahrzeugs mit der FIN ABC1T 123456 und hält diesen zusammen mit der FIN in seinem Bericht / Gutachten fest. Wenn Du nun dieses Fahrzeug mit der FIN ABC1T 123456 zulassen willst, das ausgestellte Gutachten über eben dieses Fahrzeug (FIN ABC1T 123456) in den Händen hältst und vom KBA bescheinigst bekommst, daß über das Fahrzeug mit der FIN ABC1T 123456 nix negatives bekannt ist (nicht als gestohlen gemeldet, sichergestellt oder schon zugelassen) ist doch eigentlich nicht mehr erforderlich, daß sich da einer die Nummer anschaut. Wenn Du bescheißen willst, kannste das Schild ja auch nachher an eine andere Vespa schrauben ...

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Schön das es auch noch andere gibt die Sich einen Roller kaufen und den noch garnicht fahren dürfen und den Lappen dafür noch machen!!!

:-D:-D:-D;-);-)

Ich musste da nix vorführen.

kann aber auch daran gelegen haben, dass der Roller vorher noch nie in Deutschland zugelassen war.

???

Echt?

:-D(

Geschrieben

Tja das mit der FIN iss so ne sache. der tüv mann hat nur die VBB1T49700 als FIN aufgeschrieben. so steht es auf dem gutachten und die DGM 13blabla (steht hinter der FIN) hat er nirgends aufgeführt. Aber, was der Tüv mann schreibt ist im §21 Gutachten gültig. Also sollte ich besser die Kiste mit Deckungskarte und KZK hinfahren ? Zeit hab ich ab heut 4 Wochen, wenn ich Glück hab dann hab ich den Lappen schneller (nur noch Prüfung) dann kann ich das regeln.Thx euch ers ma

Marcus

Geschrieben

@AbronMar:

Entscheidende Punkte sind:

Ist die Vespa ein Importfahrzeug?

Wer hat die FIN an deinem Roller abgelesen, die du beim KBA eingereicht hast?

Bei Importrollern habe ich bisher immer ein Vollgutachten seitens des TÜVs (o.ä.) durchführen lassen. Der stellt dann ein fahrzeugbriefähnliches Dokument aus, aus dem die "nette" Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle die FIN abtippt und ans KBA zur Überprüfung faxt.

Eine Vorführung des Fahrzeugs war bis jetzt nie erforderlich. Wenn du allerdings selbst die FIN abliest und eine Anfrage ans KBA stellst, ohne dass sie von einem Sachverständigen abgelesen wurde, wirst du um die Vorführung nicht umhin kommen. Aber sowas muss sich doch organisieren lassen!

Soweit ich weiß, darf man sogar mit dem früheren Kennzeichen (natürlich aus Deutschland) des Fahrzeuges bis zur Zulassungsstelle fahren auch wenn es abgemeldet ist (man berichtige mich wenn´s nicht stimmt). Natürlich nur mit Führerschein.

mocale

nochmal @AbronMar

da warst du wohl gerade schneller mit tippen als ich.

Geschrieben
Tja das mit der FIN iss so ne sache. der tüv mann hat nur die VBB1T49700 als FIN aufgeschrieben. so steht es auf dem gutachten und die DGM 13blabla (steht hinter der FIN) hat er nirgends aufgeführt. Aber, was der Tüv mann schreibt ist im §21 Gutachten gültig. Also sollte ich besser die Kiste mit Deckungskarte und KZK hinfahren ? Zeit hab ich ab heut 4 Wochen, wenn ich Glück hab dann hab ich den Lappen schneller (nur noch Prüfung) dann kann ich das regeln.Thx euch ers ma

Marcus

... die DGM 13blablabla ist für TÜV und Zulassung aber mal so was von egal ...

Wenn Du sicher gehen willst, frag bei der Zulassungsstelle an, ob Du Dein frisch vollabgenommenes Fahrzeug bei Zulassung vorführen mußt. Wenn Du Angst wg. der Gültigkeitsdauer der KBA-Zeilen hast: vorher hingehen, vorlegen und die Sichtkontrolle des Schreibens durch den Sachbearbeiter abstempeln lassen. Erzähl ihm, warum Du (noch) nicht selbst hinfahren kannst / darfst.

Der TÜVer bestätigt ja quasi die Richtigkeit der FIN am Fahrzeug. Und nur genau diese FIN (das dazugehörige Fahrzeug) soll zugelassen werden. Ist doch völlig latte, wer die Nummer für's KBA-Schreiben abgelesen hat. Hauptsache es ist dieselbe.

Geschrieben
Bei Importrollern habe ich bisher immer ein Vollgutachten seitens des TÜVs (o.ä.) durchführen lassen. Der stellt dann ein fahrzeugbriefähnliches Dokument aus, aus dem die "nette" Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle die FIN abtippt und ans KBA zur Überprüfung faxt.

Vollgutachten hab ich beim TüV machen lassen. D.h. das ganze ist noch frisch und. Abgelesen hat sie damit der TüV Mann. Stimmt, der Roller ist ein Importgerät so sagt es die Abmelde Bescheinigung aus Italia. Ich ruf da jetz erst mal an.......

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