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Zulassungsbescheinigung Teil I u. II


Schrottpresse

Empfohlene Beiträge

Da kommt in der Tat auf einen bei einer Neuzulassung oder Ummeldung was zu. Und zwar werden ab dem 1.10.05 EU-einheitlich Fahrschein und -brief geändert...

Aber lest selbst.

Kopiert aus der Rheinischen Post:

Düsseldorf (rpo). Wer ab dem 1. Oktober ein Fahrzeug an- oder ummeldet, wird vielleicht stutzen: Denn ab diesem Datum haben Kfz-Schein und ?Brief neues Aussehen, neue Inhalte und neue Namen. Sie heißen dann Zulassungsbescheinigung Teil eins (Schein) und Teil zwei (Brief). Die Umstellung war erforderlich geworden, um eine EU-weite Harmonisierung zu erzielen.

Außerdem sollen die Papiere durch neue Merkmale wie Registriernummern fälschungssicherer werden. Neben den neuen Namen zeigen sich die auffälligsten Veränderungen beim bisherigen Kfz-Brief. Er erhält ab Oktober das DIN A4-Format und wird nur noch auf einer Seite bedruckt. Trotz neuer Größe werden in der Bescheinigung aber nur noch maximal zwei Halter eingetragen. Bisher ließen sich im Kfz-Brief bis zu sechs Halter eintragen. Die Begrenzung auf zwei Halter erfolgt aus Datenschutzgründen. Behörden können natürlich dennoch den Werdegang eines Autos nachvollziehen. Beim bisherigen Fahrzeugschein sind die Änderungen nicht ganz so augenfällig, da hierbei das Format erhalten bleibt.

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Doch wer genau hinschaut, wird feststellen, dass die Angaben zu technischen Daten in dem Dokument nicht mehr im Klartext erscheinen, was das Lesen umständlicher werden lässt. Stattdessen werden EU-weit einheitliche Codes verwendet, so dass ein deutsches Papier auch im Ausland verständlich ist. So steht der Code ?D.1? beispielsweise für die Marke, ?P.1? gibt den Hubraum an und ?T? steht für die Höchstgeschwindigkeit. Die Erläuterungen der Codes stehen jeweils auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung. Bereits ausgestellte Fahrzeugpapiere bleiben natürlich auch weiterhin gültig.

Gruß Dirk

Bearbeitet von Vespadirk
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I HATE THE FU :-D ... EU!.

Soll das der Sinn einer Staatengemeinschaft sein das jedem Land seine Eigenständigkeit genommen wird?

Hatte ein z.B. Spanischer Polizist bisher Probleme meinen Führer- und Fahrzeugschein zu lesen? NEIN!

Das alles kosten immens viel Geld, bringt den Bürgern keinen Vorteil (sage nur 2 statt 6 Einträge wegen Datenschutz, einfach lächerlich!) und lässt auf dem Autobaser auf die Frage: "wievielte Hand?" immer die gleiche Antwort hören: "2te!". Oder steht dann immer wenn ein Auto irgendwo verkauft wird einer vom Amt daneben mit seinem Wireless-Lan Laptop und sagt: Moment, der hatte schon 4 Vorbesitzer!

:wasntme:

Echt toll was sich die Volksverteter mal wieder haben einfallen lassen.... :puke:

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...sage nur 2 statt 6 Einträge wegen Datenschutz, einfach lächerlich! und lässt auf dem Autobaser auf die Frage: "wievielte Hand?" immer die gleiche Antwort hören: "2te!". Oder steht dann immer wenn ein Auto irgendwo verkauft wird einer vom Amt daneben mit seinem Wireless-Lan Laptop und sagt: Moment, der hatte schon 4 Vorbesitzer!

:wasntme:

Echt toll was sich die Volksverteter mal wieder haben einfallen lassen.... :puke:

Stimmt so nicht! Wenn du dir das Muster (letzter Link von rolling rambo) ansiehst, siehst du, dass es eine Rubrik "Anzahl der Vorbesitzer" gibt. Du kennst nur nicht mehr ihre Namen...

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Ich hab in der Oldtimer Markt noch was gelesen. Es wird nur noch eine Reifengröße eingetragen sein. Bin mal gespannt, wie das gehandhabt wird, wenn man seine schmaleren Winterreifen auf die Karre montiert. Jedesmal umtragen wäre ja Schwachfug³.

Die Ziffer 33 "Bemerkungen" soll wegfallen. Kann mir einer mal sagen, wie dann Eintragungen übernommen werden, und ob neue Eintragungen dann überhaupt noch möglich sind?

Bearbeitet von 666smallframe
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Stimmt so nicht! Wenn du dir das Muster (letzter Link von rolling rambo) ansiehst, siehst du, dass es eine Rubrik "Anzahl der Vorbesitzer" gibt. Du kennst nur nicht mehr ihre Namen...

:-D Ist zu unübersichtlich, hab ich nicht gaysehen :-D

Trotzdem Bockmist, weil doch nach jedem zweitem Besitzerwechsel ein neuer "Brief" beantragt

werden muss, oder?

Da verdient Vater Staat wieder reichlich an Blanko-Briefen. :grr:

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Da hast du wieder Recht!

Zur Reifenfrage:

Hinten auf´m neuen Schein steht folgendes:

Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):

Ander als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Farzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten un die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsberscheinigung Teil I ist herifür nicht erforderlich.

Klingt mir eher nach ´nem Freifahrtschein... :-D

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Aus der KBA-Mitteilung:

Zugegeben, ein Gewöhnungsprozess, der überwunden werden muss. Denn insgesamt sind wegen der EUeinheitlichen

Angaben in den neuen Fahrzeugdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in

den derzeitigen Fahrzeugpapieren. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes

aufgeführt, die Langtexte dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen

Mitgliedstaaten so vorgenommen und wird für das deutsche Dokument übernommen. Damit kann das bisherige

Format (zweimal faltbar auf Personalausweisformat) erhalten bleiben.

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der

Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten

wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis

bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese

Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs

als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen

gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung

Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen

zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei

Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen

werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet

werden.

Also Eintragungen bleiben bestehen. Und wie die sich das mit den Reifen vorstellen bleibt wohl deren Geheimnis! :-D

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Habe gestern in der lokalen Presse gelesen, dass Eintragungen jetzt vom Straßenverkehrsamt auf Basis von Gutachten eingetragen werden.

Was bedeutet das in der Praxis - Herstellergutachten oder wie bisher TÜV-Gutachten?

Wer weiss mehr bzw. was genaueres?

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Habe gerade ein Fahrzeug zugelassen:

Im Brief hätten noch 2 Halter Platz gehabt...aber geht ja nicht mehr.

Die Leute in der Zulassungsstelle haben sich selber furchtbar über die Sache aufgeregt.

(zitat: warum werden Dinge , die reibungslos funktionieren - abgeschaft...)

Die Kosten sind auch hart: 43,30 Gebühren + 27.00 für Schilder.

Den alten Brief muss ich mitfüren, weil Daten nur zum Teil in die Neuen Papiere übernommen werden (Reifen z.B.) Der alte Brief behält darum seine Gültigkeit - aber es ist ein fetter "Üngültig" Stempel draufgedrückt- ich freu mich auf die Nächste Polizeikontrolle ......

SO EIN SCHEISS...

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war heute auch in der zulassungsstelle: gezahlt hab ich für den schnickschnack 39 euro + 17 euro fürs schild. das kann man ja noch verkraften. aber ich stand ca. ne std. am infostand und musste der jungen dame beim tippen zusehen. leider war die mit dem neuen programm total überfordert-war echt super!!! :uargh:

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"Wichtige Anderung in Bezug auf Angaben zu Rädern und Reifen:

Im Gegensatz zu den "alten" Fahrzeugpapieren ist nur noch ein Sommerreifen eingetragen (wahrscheinlich die kleinst mögliche Grösse)

Dieser eingetragene Sommerreifen muss nicht mit dem am KFZ angebrachten identisch sein.

In der zum gehörigen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind jedoch alle vom jeweiligen Hersteller für dieses Fahrzeug freigegebene Reifen / Räder - Kombinationen enthalten.

Bei nachträglichen Änderungen werden nach wie vor von den Prüfstellen (Tüv, Dekra, etc.) Anbaubestätigungen ausgestellt, die im Fahrzeug mit geführt werden sollen."

Anhand der Fahrgestellnummer können Tüv, Zulassungsstelle und Polizei ersehen, welche Räder bereits ab Werk freigegeben sind.

Beispiel: Ein VW Golf hat ab Werk 195/65R15 als kleinstmögliche Reifengrösse (die wird wohl verbrieft).

Optional kann das Auto ab Werk mit 16", 17" und 18" bestellt werden. Diese optionalen Radgrössen sind in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung hinterlegt und für das Fzg. freigegeben.

Möchte man nun gerne 19" fahren, wird die übliche Tüvabnahme fällig. Nur mit dem Unterschied,

dass die Änderung nicht mehr im Brief eingetragen wird, sondern die Tüvbestätigung (Anbaubescheinigung) mitzuführen ist.

Gilt natürlich auch für alle anderen technischen Änderungen.

MfG

Olaf

Bearbeitet von Fleetenkieker
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  • 2 Wochen später...

heute auf der zulassungsstelle gewesen.

ausgangssituation:

ich war vor ein paar wochen mit meiner lammy (li125) beim tüv. dieser hat mir einen sx200 motor, taffspeed stoßdämpfer und den jl-race eingetragen.

zu der netten dame an den schalter gegangen, sie gleich wörtlich:

ich hab keine lust, sowas schwieriges zu machen
:-D

letztendlich hab ich 2 stunden dort verbracht, insgesamt 7 mitarbeiter in anspruch genommen :plemplem: und am ende doch noch meinen brief und schein erhalten.

die andere reifengröße wurde in meinem schein mit "wahlweise 100/90-10" vermerkt.

was mich etwas verwundert hat, ist die tatsache, dass eintragungen nicht mehr im brief vermerkt werden, sondern nur noch im fahrzeugschein,

das ganze hat mich auch nur 15 euro gekostet, ich hätte eigentlich mit mehr gerechnet

trotzdem verstehe ich hier den grund für die aufregung nicht :plemplem:

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  • 1 Monat später...

der bisherige brief ist jetzt nur noch der eigentumsnachweis und der rest steht halt im "schein".

wo ist das problem mit den neuen sachen?

war auch erst beim eintragen und habe einen neuen "schein" mit zusatzblatt bekommen inkl reifeneintragungen, motor, vergaser etc. wie vorher auch.

man muss darum auch kein tüv-gutachten für die eingetragenen sachen mitführen.

so wie es aussieht bekommt man beim abmelden jetzt immer den "schein" mit, weil da ja die eintragungen aufgeführt sind.

Bearbeitet von gravedigger
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Kann es sein, daß jede Gemeinde die Kosten für den neuen Brief so handhabt, wie die gerade lustig sind ? Bin gestern auf dem Verkehrsamt für Ummelden (Wohnortwechsel) und den neuen Brief EUR 58,40 losgeworden. Alter Schwede, bei dem Kurs hätte ich eigentlich 'ne Oben-ohne-Bedienung und'n kleines Herrengedeck erwartet ...

Auf Nachfrage hat man mir dann erzählt, daß es diesmal so teuer war, weil ja eben der neue Brief ausgestellt werden musste. :-D

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Mein Kumpel war gestern beim Tüv ein paar Sachen eintragen lassen und HU.

Ist es jetzt so, das man nach der Eintragerrei nicht mehr auf die Zulassungsstelle muss wie früher? Sonst musste man ja früher auf die Zulassungstelle und nen neuen Brief holen in dem dann die ganzen Eintragungen drinne standen. Jetzt bekommt man ja vom Tüv ein Blattwo alles drauf steht...

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    • mit der Baumarktplörre tust Du Deinem Motor nix gutes   1L Flasche Piaggio Hausmarke kann ich Dir zu 19,50 anbieten !   wo bist Du daheim ?   Du bist hier übrigens auf der falschen Baustelle.......hier ist ein reines Schaltrollerforum komm rüber nach  "vespaforum.de" !   Rita
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