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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

heisst es das? es sind die töchter die das haus verkaufen. aber eben der erbschein liegt noch nicht vor.

 

laut testament sind sie die erben. 

 

das steht im vertrag:

 

 

Herr Herr xxx, geb. am xxx ist am xxx.2021 mit letztem Wohnsitz xxx verstorben. Er wurde ausweislich des am 16.03.2022 eröffneten eigenhändigen Testaments vom xx.xx.1991 (Amtsgericht xxx, xx) von seinen Töchtern xxx, xxx und xxx beerbt. Ein diese Erbfolge bezeugender Erbschein wurde mit Erbscheinsantrag vom 14.10.2022 -UVZ ????/2022 des beurkundenden Notars beantragt. Der Erbschein liegt noch nicht vor. Auf die damit verbundenen Gefahren hat der Notar hingewiesen, gleichwohl wünschen die Beteiligten die sofortige Beurkundung.

Bearbeitet von heizer
Geschrieben (bearbeitet)

Spätestens der Notar weißt euch darauf hin, vorher müsst ihr ja eh nicht zahlen.

 

Beim Verkauf des Hauses meines Großvaters via Erbengemeinschaft ( :repuke: ) waren wir alle im Grundbuch vor Veräußerung.

Bearbeitet von Stampede
Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 09:03 schrieb heizer:

aha, dann sparen sie sich einfach die grundbuchkosten?

mal schauen was der notar dazu sagt was es für risiken gibt.

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Nein, sie müssen schon rein (nach meinem Verständnis), das Grundbuch ist ja auschlaggebend für das Eigentum.

Geschrieben

Mein Vater hatte gerade eine ähnliche Situation beim Verkauf seines Hauses. Im Grundbuch standen sowohl Vaddern als auch Muddern (bereits verstorben). Laut Testament ist er der alleinige Erbe. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war der Erbschein beantragt aber noch nicht ausgestellt. Daher wurde den Käufern ein Widerrufsrecht bis zur Vorlage des Erbscheins innerhalb einer Frist von ich glaube 2 Monaten eingeräumt. 

Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 10:58 schrieb heizer:

das ganze ist mittlerweile nur noch nervig... unfassbar.

so unfähige makler....danke für die infos.

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Welche Ausbildung brauchst du als Makler? 

Und leider ist es in unserer Rechtsprechung so, daß der Makler schon provisionsberechtigt wird wenn er dir sagt: "Diese Immobilie steht zum Verkauf"

  • Like 1
Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 10:58 schrieb heizer:

das ganze ist mittlerweile nur noch nervig... unfassbar.

so unfähige makler....danke für die infos.

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Wer zahlt die Maklercourtage? Die Verkäufer oder teilt ihr diese? Wenn ihr sie teilt, bist du also auch Kunde des Maklers und er sollte dir gegenüber auch sinnvolle Arbeit leisten.

Ich habe gerade die andere Seite als Verkäufer und scheinbar rechtzeitig genug gemerkt, dass ich besser einen anderen nehmen sollte...

Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 11:37 schrieb Lambrettaman:

Welche Ausbildung brauchst du als Makler? 

Und leider ist es in unserer Rechtsprechung so, daß der Makler schon provisionsberechtigt wird wenn er dir sagt: "Diese Immobilie steht zum Verkauf"

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Das hängt ja immer davon ab, was im Vertrag steht. Als Verkäufer steht bei mir im Vertrag, dass die Courtage erst in dem Moment verdient ist, in dem der Erlös auf meinem Konto gelandet ist.

Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 14:59 schrieb freibier:

 

Wer zahlt die Maklercourtage? Die Verkäufer oder teilt ihr diese? Wenn ihr sie teilt, bist du also auch Kunde des Maklers und er sollte dir gegenüber auch sinnvolle Arbeit leisten.

Ich habe gerade die andere Seite als Verkäufer und scheinbar rechtzeitig genug gemerkt, dass ich besser einen anderen nehmen sollte...

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Wir zahlen beide. Und nein als Kunde werde ich nicht behandelt.  Eher als bittsteller... gehe auch morgen direkt zur Maklerin und mache meinem Unmut Luft.

Werde bei Gelegenheit auch fallen lassen das ich demnächst eine Wohnung verkaufe. Aber sicher nicht mit denen.

 

Glück gehabt das du es gemerkt hast. Echt krass was es da für Unterschiede gibt 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 29.9.2022 um 08:39 schrieb heizer:

Notartermin steht an, Kaufvertrag wurde mir heute geschickt.

Eine Frage habe ich dazu, vielleicht weiss hier ja jemand mehr.

Wir kaufen das Haus von den Erben, der Erbschein liegt aber noch nicht vor.

Ist das ein Problem? Gibts hier Fallstricke? Klar, den Notar werde ich dazu auch noch befragen.

Die Makler brauch ich gar nicht erst fragen, die haben keine Ahnung....

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  Am 29.9.2022 um 15:32 schrieb heizer:

Wir zahlen beide. Und nein als Kunde werde ich nicht behandelt.  Eher als bittsteller... gehe auch morgen direkt zur Maklerin und mache meinem Unmut Luft.

Werde bei Gelegenheit auch fallen lassen das ich demnächst eine Wohnung verkaufe. Aber sicher nicht mit denen.

 

Glück gehabt das du es gemerkt hast. Echt krass was es da für Unterschiede gibt 

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Ich möchte das hier nochmal kurz auflösen, nach bestem Wissen und Gewissen, weil ich gerade selbst einen Fall der Hauserbschaft im engeren Familienkreis mitbekommen habe. Hier mal in meinen Worten formuliert, hoffe das ist so juristisch korrekt:

 

Im Erbschaftsfall kann, wenn die Immobilie zeitnah nach dem Ableben des Eigentümers verkauft werden soll, auf eine Eintragung im Grundbuch verzichtet werden. Demnach landet derjenige, der die Immobilie von den Erben erwirbt, direkt im Grundbuch, ohne Umweg über die Erben.

 

Also du kannst die Maklerin gerne für alles mögliche zur Rechenschaft ziehen, aber der Ablauf der Immobilienveräußerung bzgl. der Grundbucheintragungen ist zumindest soweit korrekt.

Bearbeitet von PK-HD
Rechtschreibung
  • Like 1
Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 15:04 schrieb freibier:

 

Das hängt ja immer davon ab, was im Vertrag steht. Als Verkäufer steht bei mir im Vertrag, dass die Courtage erst in dem Moment verdient ist, in dem der Erlös auf meinem Konto gelandet ist.

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Bist du berechtigt die Immobilie zwischenzeitlich privat anderweitig zu veräußern und geht der Makler dann leer aus?

Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 21:08 schrieb PK-HD:

Im Erbschaftsfall kann, wenn die Immobilie zeitnah nach dem Ableben des Eigentümers verkauft werden soll, auf eine Eintragung im Grundbuch verzichtet werden. Demnach landet derjenige, der die Immobilie von den Erben erwirbt, direkt im Grundbuch, ohne Umweg über die Erben.

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Interessant, wie erfolgt dann der Nachweis dass dem Veräussernden die Bude überhaupt gehört? Reicht da der Erbschein? 

Geschrieben
  Am 30.9.2022 um 04:19 schrieb Herr Gawasi:

Interessant, wie erfolgt dann der Nachweis dass dem Veräussernden die Bude überhaupt gehört? Reicht da der Erbschein? 

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Nicht mal der Erbschein ist notwendig.

Es genügt ein notariell beglaubigtes Testament, soweit ich mich erinnere.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

die erbschein geschichte kreide ich den maklern nicht an. das haben die besitzer verbockt.

aber das man uns nicht informiert, sondern das dies einfach so im kaufvertrag drin steht, finde ich unseriös.

die tante ruft wegen jedem scheiss an, aber sowas verheimlicht sie.

wir gehen nachher bei ihr vorbei, wir haben noch andere merkwürdige sachen im kaufvertrag gefunden. 

bleibt spannend das ganze.

Bearbeitet von heizer
Geschrieben
  Am 30.9.2022 um 05:45 schrieb heizer:

die erbschein geschichte kreide ich den maklern nicht an. das haben die besitzer verbockt.

aber das man uns nicht informiert, sondern das dies einfach so im kaufvertrag drin steht, finde ich unseriös.

die tante ruft wegen jedem scheiss an, aber sowas verheimlicht sie.

wir gehen nachher bei ihr vorbei, wir haben noch andere merkwürdige sachen im kaufvertrag gefunden. 

bleibt spannend das ganze.

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  Am 23.8.2022 um 09:03 schrieb Stampede:

 

Immobilienkäufe sind eigentlich immer eine Geschichte zum Vergessen. Noch nie was positives erlebt, egal ob per Makler oder privat.

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Ich zitiere mich mal selbst. :-D

  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)

das mit dem erbschein dauert....mein vater auch auch ein haus geerbt und musste lange auf den erschein warten.

 

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 21:14 schrieb PK-HD:

Bist du berechtigt die Immobilie zwischenzeitlich privat anderweitig zu veräußern und geht der Makler dann leer aus?

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Nein, darauf lässt sich kein seriöser Makler ein. 

Geschrieben
  Am 29.9.2022 um 21:14 schrieb PK-HD:

Bist du berechtigt die Immobilie zwischenzeitlich privat anderweitig zu veräußern und geht der Makler dann leer aus?

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Nein, darauf lässt sich kein seriöser Makler ein. 

Geschrieben
  Am 30.9.2022 um 07:27 schrieb freibier:

 

Nein, darauf lässt sich kein seriöser Makler ein. 

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Ja, richtig, in jedem Maklervertrag steht sinngemäß , dass ein Verkauf ohne Makler trotzdem die Provision auslöse. Allerdings ist das in allen Verträgen als Allgemeine Geschäftsbedingungen gleich unwirksam (jedenfalls gegenüber Verbrauchern). Seriosität hin oder her:-P.

 

@heizer Verkauf durch Erbengemeinschaft ohne Erbschein und ohne Zwischeneintragung ist tägliches Geschäft. Ruhig bleiben. Wenn es eine notarielle Verfügung von Todes wegen und ein Eröffnungsprotokoll gibt, gibt es keine Probleme.

 

  • Like 2
Geschrieben

Und dann komme ich in dir Situation nachweisen zu müssen, dass der Käufer nicht durch die Arbeit des Maklers auf meine Immobilie aufmerksam geworden ist. 

 

Ich hab das Thema komplett durch, einmal mit allem, allerdings in diesem Fall von der Käufer Seite aus. 

Geschrieben
  Am 30.9.2022 um 19:01 schrieb milan:

Verkauf durch Erbengemeinschaft ohne Erbschein und ohne Zwischeneintragung ist tägliches Geschäft. Ruhig bleiben. Wenn es eine notarielle Verfügung von Todes wegen und ein Eröffnungsprotokoll gibt, gibt es keine Probleme.

 

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Jetzt mal blöd gefragt: Ist damit ausgeschlossen dass ein bis dato unbekannter Verwandter seinen Ansprüchen beraubt wird? Konstruierter Fall klar, aber woher würde ein Notar wissen dass da noch jemand ist den der Erblasser nicht angegeben hat? 

Geschrieben
  Am 30.9.2022 um 19:57 schrieb freibier:

Und dann komme ich in dir Situation nachweisen zu müssen, dass der Käufer nicht durch die Arbeit des Maklers auf meine Immobilie aufmerksam geworden ist. 

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Nein, kommst du nicht, die Beweislast ist andersrum. Der Makler muss nachweisen, dass seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsschluss war.

 

  Am 30.9.2022 um 20:05 schrieb Herr Gawasi:

Jetzt mal blöd gefragt: Ist damit ausgeschlossen dass ein bis dato unbekannter Verwandter seinen Ansprüchen beraubt wird? Konstruierter Fall klar, aber woher würde ein Notar wissen dass da noch jemand ist den der Erblasser nicht angegeben hat? 

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Naja, sieh‘ es mal so: Auf Basis einer eröffneten Verfügung von Todes wegen würde auch ein Erbschein erteilt werden, auf dessen Basis ein Verkauf oder eine Zwischeneintragung im Grundbuch unproblematisch möglich wäre für die Erbengemeinschaft. Dann kann man das auch abkürzen. Im Hinblick auf deine Befürchtungen ist das also völlig wumpe.

 

Und üblicherweise werden im Testament die Bedachten Erben ja namentlich genannt. Und we dann nicht genannt wird, geht - bis auf etwaige Pflichtteilsansprüche (die aber nicht am Erbe selbst berechtigen) - eh leer aus.

  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben

Dann fällt das wohl - mal wieder - in die Kategorie Recht haben und Recht kriegen. Es ist letztlich für uns ausgegangen, hat aber viel Zeit und nerven gekostet. Daher der Rat das Kleingedruckte gut zu lesen und im Zweifel jemanden anderen drüber lesen zu lassen. 

Geschrieben

Zumal der Notar sich auch das Grundbuch zieht und schaut ob da noch wer anderes als der Erblasser drinsteht. Dein Risiko ist eher ggf mehrfach bei Notar aufkreuzen zu müssen inkl Gebühren zu deinen Lasten. 

 

Kommentare zum Kaufvertrag, Termine usw darf, kann und sollte man ja auch machen. Verträge sind ja zum vertragen gemacht und nicht zum Liebhaben. 

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