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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

hier im Topic müsste irgendwo eine Zusammenfassung / Liste sein, was man beim Hauskauf alles beachten sollte (Substanz, Schimmel, Elektroinstallation etc.)

Leider finde ich den Beitrag dazu nicht.

Kann mir jemand helfen?

 

:-)

Geschrieben

schon mal im vorfeld:

 

flurplan-korrektur
kanal / straße / neu? / bezahlt?
vorkaufsrechte
wegerecht
grundschulden
flugzeuge / züge
gewerbe
stellplätze
nordseite
risse
elektrik / steckdosen?
pumpe
öl / gas / stadt / tank
fenster / scharniere
garage / innen
gerümpel
dämmung / dach
holzwurm
asbest
drainage / keller
baulast / rechte / schulden
versicherung
schlüssel
wasser
zähler wasser / gas
baujahr
bauplan / leitungen
mülltonnen
bäume?
raumhöhe?
gefangene räume?
bestandsschutz? / denkmalschutz?
m²? (auch versiegelte fläche / regenwasser)
rush-hour?
baustelle?
 

  • Like 1
Geschrieben

Wir haben im Vorfeld mehrere Wohnungen und Häuser angesehen um ein Gefühl für das Ganze zu bekommen. Sinnvoll aus meiner Sicht ist es, komplett aufzutreten. Also die ganze Familie, die einziehen würde, tanzt an - jeder hat so seinen Fokus; ich habe mich dabei eher um technisches (z.B. Elektrik, Bausubstanz, Werkstatt) gekümmert, meine Frau um praktisches (z.B. Stauräume, Raumaufteilung). Hunde in der Familie? Mitnehmen.

Gibt es vielleicht im Bekanntenkreis welche, die Architekten, Elektriker, o.ä. sind? "Zufällig" mitnehmen.

Es müssen nicht alle mit dem Makler / Hauseigentümer / Vermieter mitdackeln - also neugierig sein und "versehentlich" in die Ecken / Schränke schnüffeln, die nicht so explizit gezeigt werden.

Man merkt gerade bei Vermietern schnell, wo man dran ist.

 

Wir wohnen in einen Reihen-Winkelbungalow. Gerade bei Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern empfehlenswert: Mit Nachbarn sprechen; über das zu kaufende Haus, bzw. die Wohnung, über die anderen Nachbarn, über das Wohngebiet, etc. => Dann ist die Altersstruktur schon mal bekannt und wenn tatsächlich gekauft wird, seid ihr schon mal bekannt und ihr wisst, wie die Nachbarn so drauf sind.

  • Like 1
Geschrieben

ja, nachbarn ist sehr wichtig. wobei die ja wechseln können, wie ich gerade zu meinem leid ertragen muss.

und auch mal bei schlechtem wetter vorbeigehen / an topographie denken.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich bräuchte mal eure Hilfe und hoffe das mir jemand helfen kann. 

Also im Februar 2015 Haus gekauft, saniert und im Juli 2015 eingezogen. 

Jetzt wollten wir die Handwerkerrechnung, nur Lohn kein Material von Dr. Dacherneuerung steuerlich geltend machen. Alles bedacht worauf es ankommt, sprich per Überweisung bezahlt, Rechnung aufgeteilt auf Lohn und Material usw, und jetzt sagt der Steuerberater, nö. Hätten drin wohnen müssen. Ähhhh, also während der Kernsanierung drin wohnen sonst nicht steuerlich absetzbar?? Wenn ich es vermiete dann auch, aber nicht so. 

Nach Recherche im Internet finde ich das es eigentlich nirgendwo steht das man drin wohnen muss, sondern es muss Eigentum zum Zeitpunkt der Sanierung sein. Nicht das es bewohnt sein muss. 

Hatte jemadn schon den Fall, oder kann sonst dazu hilfreich was beitragen??

 

Geschrieben

Denk doch mal nach: NATÜRLICH habt ihr darin gewohnt. 

Im Übrigen würde ich den SB kicken und ihn an sein Mandat erinnern. 

Meiner beginnt Sätze gerne mit "ich gehe davon aus, dass..."

Geschrieben

Einreichen. Wir haben auch alle Dienstleistungen abgerechnet. Und nicht drin gewohnt. Da hat keiner nach gefragt. Das bisschen Geld was zurück kommt ist denen wohl auch recht Wurst. 

Geschrieben

Bayern?

Wirste keine Chance haben, das abgesetzt zu bekommen....

Schwiegervater ist Miet-Hai und kennt sich in Steuerdingen (mit  bayrischen Behörden) extrem gut aus.

Woanders könnte es natürlich sein, dass das geht.

 

Und mit "klar hab ich da drin gewohnt" stolpert man spätestens, wenn die dann nach ner Meldebestätigung fragen ;-)

 

Man muss auch mal geltendes Recht akzeptieren können.

 

 

Al.

Geschrieben (bearbeitet)

Geht ja wohl um die sog. "haushaltsnahen Dienstleistungen", bei denen man den Arbeitslohn bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend machen kann. Ich sehe da auch Schwierigkeiten beim Begriff "haushaltsnah", wenn das Haus noch eine Baustelle, also keinen bewohnten Haushalt darstellt, vor allem wegen der schon erwähnten abweichenden Meldung des Wohnsitzes.

Aber Versuch macht kluch, versuchen würde ich es auf jeden Fall, mehr als nicht anerkennen kann das Finanzamt ja nicht. Und vielleicht geht es ja auch durch, weil ihr heute unter der gleichen Anschrift wohnt, auf die die ausgeführten Arbeiten  in der Rechnung ausgestellt sind. 

 

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass der ein oder andere Handwerker durchaus flexibel ist in Hinsicht auf die Ausstellung der Rechnung, was den Ort der ausgeführten Arbeiten angeht... das setzt aber normalerweise eine längere und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung voraus - speziell im Hinblick auf eventuelle Reklamationen.

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 1
Geschrieben

Wurde die Dachsanierung per KfW gefördert, zB energieeffizientes Bauen?

Dann wärst du bei den hhnD sowieso raus,

 

Seit wann kontrollieren die Bayern die Steuererklärungen? Das wäre mir neu.

Als Geberland dürften die daran kein Interesse haben :-)

Geschrieben
  Am 21.2.2017 um 15:53 schrieb bv5b3t:

Ich bräuchte mal eure Hilfe und hoffe das mir jemand helfen kann. 

Also im Februar 2015 Haus gekauft, saniert und im Juli 2015 eingezogen. 

Jetzt wollten wir die Handwerkerrechnung, nur Lohn kein Material von Dr. Dacherneuerung steuerlich geltend machen. Alles bedacht worauf es ankommt, sprich per Überweisung bezahlt, Rechnung aufgeteilt auf Lohn und Material usw, und jetzt sagt der Steuerberater, nö. Hätten drin wohnen müssen. Ähhhh, also während der Kernsanierung drin wohnen sonst nicht steuerlich absetzbar?? Wenn ich es vermiete dann auch, aber nicht so. 

Nach Recherche im Internet finde ich das es eigentlich nirgendwo steht das man drin wohnen muss, sondern es muss Eigentum zum Zeitpunkt der Sanierung sein. Nicht das es bewohnt sein muss. 

Hatte jemadn schon den Fall, oder kann sonst dazu hilfreich was beitragen??

 

Aufklappen  

So einen Schmarrn hab ich noch nie gehört, klar kannst du das geltend machen auch wenn du nicht drinnen wohnst!

Auch in Bayern :wacko:

Ich gebe auch alle Rechnungen ein, obwohl nicht ich sondern meine Mutter und Ihr Mieter drinnen wohnen.

Passt schon!

Geschrieben
  Am 23.2.2017 um 15:16 schrieb Babas:

So einen Schmarrn hab ich noch nie gehört, klar kannst du das geltend machen auch wenn du nicht drinnen wohnst!

Auch in Bayern :wacko:

Ich gebe auch alle Rechnungen ein, obwohl nicht ich sondern meine Mutter und Ihr Mieter drinnen wohnen.

Passt schon!

Aufklappen  

 

Das ist ja eben der Unterschied. Bei vermieteten Immobilien kann man alles steuerlich geltend machen. Auch Material und sogar die Hypothekenzinsen, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Bei selbstgenutztem Eigenheim geht das aber eben nicht.

  • Like 1
Geschrieben

Ich möchte drauf hinweisen, dass der Babas nicht geschrieben hat seine Mutter wäre Mieterin, sonder sie hat einen Mieter.

 

Wenn er seiner Mutter die Wohnung unentgeltlich überlässt, dann ist der Abzug von hhnD wahrscheinlich sogar legal, analog

zur früheren Eigenheimzulageregelung

 

  • Like 1
Geschrieben
  Am 21.2.2017 um 19:15 schrieb wasserbuschi:

Bayern?

Wirste keine Chance haben, das abgesetzt zu bekommen....

Schwiegervater ist Miet-Hai und kennt sich in Steuerdingen (mit  bayrischen Behörden) extrem gut aus.

Woanders könnte es natürlich sein, dass das geht.

 

Und mit "klar hab ich da drin gewohnt" stolpert man spätestens, wenn die dann nach ner Meldebestätigung fragen ;-)

 

Man muss auch mal geltendes Recht akzeptieren können.

 

 

Al.

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Bayern, nicht drin gewohnt, trotzdem abgesetzt (2015), und nun ?:gsf_chips:

Geschrieben

soweit kein Hinweis auf explizit "MELDEBESTÄTIGUNG"

 

Sofern du bereits am Haus arbeitest ist es dein Eigentum gem. Grundbuch etc., sonst gehst du da ja nicht bei. 

Muss man wirklich offiziell GEMELDET sein?

 

Ggf. hat jemand von euch da weiterführende Hinweise.

 

Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2016/84/haushaltsnahe_dienstleistungen

Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei

  • der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
  • der Reparatur von Haushaltgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
  • der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts,

Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.

Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selber nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.

 

 

  • Like 1
Geschrieben
  Am 24.2.2017 um 08:34 schrieb butze:

...

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein....

 

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Ich denke, daß das durchaus so ausgelegt werden kann, daß der Haushalt halt die bisherige Wohnung ist, in der man halt noch wohnt und eine Baustelle / ein unbewohntes Haus eben (noch) keinen Haushalt darstellt.

  • Like 1
Geschrieben
  Am 23.2.2017 um 16:36 schrieb Alrik:

Ich möchte drauf hinweisen, dass der Babas nicht geschrieben hat seine Mutter wäre Mieterin, sonder sie hat einen Mieter.

 

Wenn er seiner Mutter die Wohnung unentgeltlich überlässt, dann ist der Abzug von hhnD wahrscheinlich sogar legal, analog

zur früheren Eigenheimzulageregelung

 

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Genau so ist es, das Haus gehört zwar schon mir, aber Sie hat das Wohnrecht bis ans Lebensende.

Geschrieben
  Am 24.2.2017 um 09:15 schrieb Babas:

Genau so ist es, das Haus gehört zwar schon mir, aber Sie hat das Wohnrecht bis ans Lebensende.

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Meines Wissens ist das rechtlich aber einem Mietverhältnis gleichzusetzten. Entscheiden ist hier, daß der Eigentümer den Wohnraum jemandem anderen überläßt. Ob da jetzt eine monatliche Miete gezahlt wird oder einmalig der Deal Überschreibung des Hause im Gegenzug für lebenslages Wohnrecht macht da keinen Unterschied. In dem Fall kann man halt alle Kosten voll absetzen. Beim selbstbewohnten Eigenheim eben nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 24.2.2017 um 08:47 schrieb Champ:

 

Ich denke, daß das durchaus so ausgelegt werden kann, daß der Haushalt halt die bisherige Wohnung ist, in der man halt noch wohnt und eine Baustelle / ein unbewohntes Haus eben (noch) keinen Haushalt darstellt.

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Falsch, Haushalt ist nicht das Haus in dem man wohnt, sonder "die wirtschaftliche Einheit einer Person oder mehrerer zusammenlebender Personen"

Selbst Arbeiten an deiner Ferienfinca in Usbekistant kannst du steuerlich geltend machen, wenn du das überwiesen hast und die Rechnung vorliegt.

 

  Am 24.2.2017 um 07:01 schrieb wasserbuschi:

 

Ist das genau genommen öffentlich gemachter Steuerbetrug. Und nun?

Aufklappen  

Ist das völliger Bullshit und Verleumdung, besser mal Obacht geben..
Und sich nen anderen Steuerberater suchen, der scheint nämlich nicht viel von seinem Handwerk zu verstehen.
Bearbeitet von dark_vespa
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 24.2.2017 um 10:44 schrieb dark_vespa:

 

Falsch, Haushalt ist nicht das Haus in dem man wohnt, sonder "die wirtschaftliche Einheit einer Person oder mehrerer zusammenlebender Personen"

Selbst Arbeiten an deiner Ferienfinca in Usbekistant kannst du steuerlich geltend machen, wenn du das überwiesen hast und die Rechnung vorliegt.

 


Ist das völliger Bullshit und Verleumdung, besser mal Obacht geben..
Und sich nen anderen Steuerberater suchen, der scheint nämlich nicht viel von seinem Handwerk zu verstehen.
Aufklappen  

 

Das mit der Finca stimmt - aber nur wenn Du sie auch privat nutzt!

Und wenn Du Dein Neu-/Roh-/Umbau noch nicht bewohnst - nutzt Du Deine Baustelle/Rohbau auch nicht im Sinne eines Haushaltes oder "wirtschaftliche Einheit" ;-) 

 

Verleumdung wäre es erst, wenn ich Deinen Realnamen hier posten würde.

Also besser mal Obacht geben :-P

 

 

Al.

Bearbeitet von wasserbuschi
Geschrieben
  Am 24.2.2017 um 10:55 schrieb wasserbuschi:

 

Das mit der Finca stimmt - aber nur wenn Du sie auch privat nutzt!

Und eine Baustelle kann man nun mal noch nicht im Sinne eines Haushaltes oder "wirtschaftliche Einheit" nutzen!

 

Verleumdung wäre es erst, wenn ich Deinen Realnamen hier posten würde.

Also besser mal Obacht geben :-P

 

 

Al.

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Was du hier bauernschlauen Behauptungen raushaust, nicht schlecht ...
Internet halt.. aber dein Schwiegervater ist ja "Miethai", wenn das mal keine Qualifikation ist...
 

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