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Empfohlene Beiträge

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Früher wurde ja mehr aufputz verkabelt, als heute. Vor allem innen.

Wenn ich aber nun AUSSEN ein Aufputzkabel zu einer Außensteckdose legen muss - welche Qualität nehme ich dann für ein weißes Kabel?

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb M210:

Früher wurde ja mehr aufputz verkabelt, als heute. Vor allem innen.

Wenn ich aber nun AUSSEN ein Aufputzkabel zu einer Außensteckdose legen muss - welche Qualität nehme ich dann für ein weißes Kabel?

 

Ungeschützt?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb joiw:

Ungeschützt?

Ich verstehe nicht mal diesen Begriff. Zuletzt ungeschützt, brachte unseren Sohn hervor.

 

Dachte an die UV-Belastung des frei verlaufenden Kabels entlang eines Sichtschutzzaunes im Garten.

 

Dass ich eine iP44 Dose benötige, weiß ich wohl. 

Bearbeitet von M210
Rächtschreiberei
  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb M210:

Ich verstehe nicht mal diesen Begriff. Zuletzt ungeschützt, brachte unseren Sohn hervor.

 

Dachte an die UV-Belastung des frei verlaufenden Kabels entlang eines Sichtschutzzaunes im Garten.

 

Dass ich eine iP44 Doae benötige, weiß ich wohl. 

Bin Zimmermann...kein Plan,  ob das der richtige Terminus ist.:laugh:

 

Habe nur das gleiche mal meinen Elektriker gefragt, und er sagte, dass ein normales NYM eigentlich auch UV-beständig sei, er aber sowas nie ohne Rohr oder Kanal außen verbaut, da alte "ungeschützte" NYM-Kabel meist brüchig sind.

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb M210:

. Zuletzt ungeschützt, brachte unseren Sohn hervor.

Kostet dich einen Porsche !

 

Einen richtigen und keine Chayana.

 

Ein Aluhelm haette dich auch nicht geschützt und der Sohnemann reibt mit der alten  Windel ( die er nicht mehr traegt?) den Staub von seinem Projekt .

Alles läuft :-D

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb M210:

Aha, na also.

Danke gehe ich den Aufwand eben mit.

 

Danke Dir.

 

Rohr lässt sich ja auch wesentlich einfacher fixieren mittels Rohschellen.

M20 sollte die richtige Größe sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb M210:

Früher wurde ja mehr aufputz verkabelt, als heute. Vor allem innen.

Wenn ich aber nun AUSSEN ein Aufputzkabel zu einer Außensteckdose legen muss - welche Qualität nehme ich dann für ein weißes Kabel?

 

In Kanal verlegt passt alles.

Wuerde ich auch nicht anderst machen, Kabelschellen alle 60cm sehen ungut aus.

Finde wieder mal nur ich .

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

NYM wird bei Minusgraden brüchig udn ist nicht für eine direkte Sonneneinstrahlung ausgelgt.

 

 

Pack das Kabel in einen Kanal oder Rohr.

Geschrieben

kenn sich einer beim thema abstandsbaulast aus?

 

kann mir einer erklären was das für den nanchbarn genau bedeutet. muss er dann einen größeren abstand (für eine zufünftige bebauung) auf seinem grundstück an meiner grenze einhalten.

 

ich finde da bist jetzt nichts aussagekräftiges online und ein anruf beim bauamt war genauso erkenntnisbringend. erfolglos.

 

 

das ganze soll wie folgt aussehen. grenzbebauung (holzschuppen nicht  genehmigungsfrei) mit unterschreitung des abstands zur grenze. das baumwerk anders zu platzieren ist ausgeschlossen, grundfläche verringern auch (17m²). mit der höhe bin ich schon bei 3m.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube das geht in Richtung Grunddienstbarkeit. Durchaus möglich, dass damit Abstandsflächen, Entwässerung oder sowas gemeint ist. Wird die Hütte so groß, dass das überhaupt greift? Eine Garage steht ja auch oft direkt an der Grenze.

 

Edit: Sind das nicht ab 25m² mit maximal 75m³ umbauten Raum der genehmigungspflichtig ist?

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

es ist keine garage.

 

baurecht bw: umbauter raum bis 40m³ frei. max 3m höhe

 

was ich bis jetzt sagen kann.

 

unterschreite ich den mindestabstand zur grenze muss der nachbar einen abstandsbaulast übernehmen. er muss dann einen noch größeren abstand einhalten. .? so richtig steig ich da noch nicht durch.

Geschrieben

Ich bin jetzt von Bayern ausgegangen. Im Endeffekt wirds aber schon so sein, dass wenn Deine Abstandsflächen über die Grenze ragen, der Nachbar diese berücksichtigen muss.

 

Edit: Schlueter war schneller.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb wasserbuschi:

Sind nicht sogar Doppelgaragen bis 50qm a.d. Grundstücksgrenze gestattet?

Wäre meines Wissens nach nur genehmigungspflichtig. Warum sollte es nicht gestattet sein?

Geschrieben (bearbeitet)

das bauamt verlangt wohl eine abstandsbaulast als vorraussetzung. mir wärs ja wurscht. aber der deutsche amtsschimmel will das so.....

 

 

zum nachbarn geh ich eventuell mit ner flasche obstbrand...

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben

Hallo,

habe mir in den Garagenboden eine Vertiefung (2x2m) für eine Scherenhebebühne aussparen lassen.

Nun bräuchte ich mal ein Tipp, was ich da als Ausgleichs-/Nivelliermasse rein kippen kann?

Wird wohl im Bereich 2...4cm sein, die ich brauche, damit die Bühne bündig mit der OK ist, und eben - im Wasser!

Was nehm ich da, was einfach zu verarbeiten ist und gut verläuft?

 

Danke und Gruß,

Al.

Geschrieben

Wie groß sind die Auflagepunkte der Bühne denn? Was spricht dagegen sich z.B. aus Hartholz passende Unterlagen zu fertigen? Oder du fertigst dir kleine Schalungen und füllst mit Beton mit hohem Zementanteil und ein paar Bodenankern auf... Flächige Ausgleichsmasse halte ich persönlich für nicht praktikabel und dauerhaltbar. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb wasserbuschi:

Wird wohl im Bereich 2...4cm sein, die ich brauche, damit die Bühne bündig mit der OK ist, und eben - im Wasser!

 

Was meinst du mit "im Wasser"? Steht in der Aussparung Wasser drin oder ist das eine lokale Bezeichnung für "in der Waage" bzw. waagerecht, also horizontal ausgerichtet? Wenn letzteres, wirst du das nur mit Ausgleichsmasse nicht gescheit hin bekommen, da wirst du mit Shims arbeiten müssen, denke ich.

Geschrieben

"Im Wasser" bedeutet gewissermaßen mit der Wasserwaage ausgerichtet. Wenn man das Wasser sprachlich von der Waage trennt, dann kann das Ergebnis "im Wasser" oder "in der Waage" sein.

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