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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

5mm Platz sind

Das wird das Wesentliche sein, damit sie sich ohne Spannung bewegen kann. Wenn du ganz sicher sein willst, rechne bei einem Temperatur Unterschied von 50°C die Ausdehnung von 10mm VSG, dann weist du es sicher. 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden hat joiw folgendes von sich gegeben:

Rücklagen bildet man aus dem Gewinn. 

Zwingt dich ja keiner zu.

 

Doch. Im Falle von Wohnungseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft. ;-)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde hat freibier folgendes von sich gegeben:

@milanWelchen Steuertrick gibt es diesbezüglich denn für Vermieter? Kann ich Rücklagen auch irgendwie steuerlich geltend machen? 

 

Sorry, ich bin quasi Steuer-Legastheniker... aus meinem rudimentären Verständnis heraus dürfte es allerdings wohl tatsächlich so sein, dass eine steuerliche Berücksichtigung erst im Falle einer tatsächlichen Ausgabe für Erhaltungs-/Reparatur- und sonstigen Aufwand erfolgen kann.

 

Mein "doch" oben bezog sich ausschließlich darauf, dass es durchaus einen "Zwang" zur Rücklagenbildung geben kann.

Bearbeitet von milan
  • Thanks 1
  • 1 Monat später...
Geschrieben

folgender fall:

recht interessantes haus, preislich attraktiv, jedoch möchte die 72jährige besitzerin auf miete dort wohnen bleiben.

 

gibts hierzu erfahrungen?

räumlich sollte das kein problem sein, es sind 2 wohnungen möglich. 

zwischenmenschlich ist eher das wovor ich angst habe, was wenn man sich nach 2 jahren gar nicht mehr versteht? 

was gibt es sonst noch zu beachten?

Geschrieben

72 Jahre kann noch ganz schön lange gehen... Und die hat sicher ziemlich konkrete Vorstellungen was IHR Haus anbelangt. Schwer einzuschätzen. Kann gehen, muss aber nicht. 

Geschrieben

Sofern ein Nießbrauch eingetragen werden sollte, würde ich das nicht machen. Falls es aber nur ein "normales" Mietverhältnis werden sollte, wäre das deutlich unkomplizierter.

Aber kommt sicher auf die Person an. Und im Alter kann sich die Persönlichkeit ja doch auch mal drastisch verändern.

So oder so solltest du auf alle Fälle auch die Kinder / Enkel / sonstigen Bezugspersonen der potenziellen Mieterin bedenken!

Geschrieben

Nießbrauch, guter Stichpunkt, würde ich natürlich genau abklären worum es genau geht, nur wohnrecht? 

 

ich bin da auch zwiegespalten. 

danke schonmal soweit.

Geschrieben
vor 2 Stunden hat butze folgendes von sich gegeben:

Und die hat sicher ziemlich konkrete Vorstellungen was IHR Haus anbelangt. Schwer einzuschätzen. Kann gehen, muss aber nicht. 

 

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, insb. auch dem ersten Teil. Ich habe schon erlebt, dass Eigentümer ihr Haus an Kaufinteressenten nicht verkauft haben, da letztere im Besichtigungstermin gewisse "Umbaupläne" geäußert bzw. über kleinere Neugestaltungen nachgedacht haben. Und die Eigentümer wollten dort nicht mal wohnen bleiben.

 

Wenn überhaupt, nur Wohnungsrecht, keinen Nießbrauch. Sonst zieht die Dame noch aus, z.B. ins Pflegeheim, und sie, oder ihre Angehörigen/Betreuer setzen dir Mieter nach eigenem Gusto rein, du kannst die nicht mal aussuchen... Ein Wohnungsrecht berechtigt nur den Berechtigten selbst zum wohnen und lässt sich zusätzlich auch so gestalten, dass es bei dauerhaftem Auszug komplett erlischt.

Geschrieben

Nießbrauch geht in meinen Augen eigentlich nur familienintern, wenn sich die Parteien nicht eh schon zerstritten haben.
Alles andere ist purer Wahnsinn.

Das soll der Absicherung des Vorbesitzers und Bewohners dienen, wenn er das Objekt aus welchen Gründen auch immer zum Beispiel seinen Nachkommen überschreibt.

Geschrieben

Die freut sich sicherlich wenn ihr über/unter/neben ihr erstmal munter bohrt und hämmert und die guten Tapeten aus den 70ern rausreißt. Ich hätte da Bauchweh.

Hab in der Familie nen Fall, da hat die Tochter das Haus der Eltern bekommen und umgebaut. Da war die Stimmung richtig gut als das immer achtsam gepflegte Parkett rausgerissen wurde um Wände versetzen zu können. Dabei haben die Eltern gar nicht mehr drin gewohnt.

Würde mir das gut überlegen, gerade wenn preislich attraktiv, das hat sicher nen Grund. :-D

Geschrieben

Ein Forumsmitglied von hier hatte genau den Fall.

Die alte Dame (damals war die wohl schon alt) hat bis kurz vor 100 gekämpft, bis es nicht mehr ging und sie ins Heim durfte.

Die Wohnung, ursprünglich für die Kinder gedacht durften diese jetzt beziehen, beide schon 18.

Das Ganze hat also wohl gute 10 Jahre länger gedauert als man es sich mal vorgestellt hatte.

Wenn man mit solchen Eventualitäten klar kommt sollte man diesen Deal eingehen.

Wenn nicht, dann lieber Fing davon lassen.

 

Geschrieben
Am 22.6.2021 um 16:51 hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Sorry, ich bin quasi Steuer-Legastheniker... aus meinem rudimentären Verständnis heraus dürfte es allerdings wohl tatsächlich so sein, dass eine steuerliche Berücksichtigung erst im Falle einer tatsächlichen Ausgabe für Erhaltungs-/Reparatur- und sonstigen Aufwand erfolgen kann.

 

Mein "doch" oben bezog sich ausschließlich darauf, dass es durchaus einen "Zwang" zur Rücklagenbildung geben kann.

 

Falls noch relevant - das Stichwort heisst "Ansparabschreibung" und sollte auch bei geplanter Sanierung als Vermieter funktionieren. Frag danach mal Deinen Steuerberater. Wenn ein Selbständiger in 2 Jahren neue Werkzeuge braucht, kann er schon vorher das dafür zurückgelegte Geld gegenhalten. Muss aber zweckgebunden sein. 

 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Eine Elektrofrage: 

Ich muss eine Kabel/eine Leitung aus meiner Scheune, an einem Balken entlang nach unten in den Boden verlegen, dann ein paar Meter unterirdisch, dann wieder hoch, bis unter die Decke eine "Carports". 

 

Was nehme ich da, was für die "Aufputz"-Verlegung und als Erdkabel geeignet ist? 

Geschrieben
vor 45 Minuten hat Blue Baron folgendes von sich gegeben:

Eine Elektrofrage: 

Ich muss eine Kabel/eine Leitung aus meiner Scheune, an einem Balken entlang nach unten in den Boden verlegen, dann ein paar Meter unterirdisch, dann wieder hoch, bis unter die Decke eine "Carports". 

 

Was nehme ich da, was für die "Aufputz"-Verlegung und als Erdkabel geeignet ist? 

Erdkabel in Leerrohr.

  • Like 1
Geschrieben
vor 11 Stunden hat Blue Baron folgendes von sich gegeben:

Gibt es dieses Stangenrohr, zum zusammenstecken eigentlich auch irgendwo in schwarz? 

Ich wüsste nur einen Kabelkanal aus Alu in schwarz. Wentronic

Geschrieben
vor 23 Stunden hat Blue Baron folgendes von sich gegeben:

Gibt es dieses Stangenrohr, zum zusammenstecken eigentlich auch irgendwo in schwarz? 

 

Ja:

https://www.fraenkische.com/de-DE/product/fpku-es-f-uv-schwarz?context=exposed-installations-residential-buildings

 

Nach der Typbezeichnung geg..gelt z.B. hier zu beziehen:

https://www.elektro-gaertner.de/Fraenkische-Rohrwerke-Kunststoffpanzerrohr-FPKu-ES-F-UV-20-schwarz?curr=EUR&gclid=EAIaIQobChMI7rmR3eXV8gIVV5nVCh1XnQKWEAUYASABEgJ8sPD_BwE

 

Ansonsten finde ich die Metall-Leerrohre immer schick.

  • Like 1
  • Thanks 2
  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Garage abtrennen/-abhängen

 

Wegen Oldiekauf (Auto) muss und möchte ich einen Garagenanteil zum Rollerschrauben abtrennen. Das kann zum Winter hin zudem interessant sein bei der Idee der Wärmehaltung.

Knapp 12qm statt 36qm ließen sich besser aufwärmen und warmhalten.

 

Wie hängt/trennt man also eine Garage geschickt quer ab? Mir schwebt ein PVC Lamellenvorhang vor zum Beispiel. Wie habt Ihr das gegebebenfalls gelöst? Hart bzw. fest soll die Abtrennung de facto nicht erfolgen, also kein Trockenbau o.ä.

 

Danke für Tipps.

Bearbeitet von M210
Geschrieben
vor 3 Minuten hat M210 folgendes von sich gegeben:

Wie hängt/trennt man also eine Garage geschickt quer ab?

Musste gerade an diese schweren Schweißvorhänge denken, da könntest dann auch entspannt gegen flexen und so...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo Ihr Elektriker, 

 

ich habe eine kurze 230V Elektrik-Frage. Ich möchte mit einem qualitativ und von der Ausstattung hochwertigen Multimeter in einem Haus-Sicherungskasten den fließenden Strom messen, eine Sicherung nach der anderen. Einstellung des Gerätes ist bekannt. 

Ich schleife also grundsätzlich das Multimeter in einen durch Ausschalten des Sicherungsautomaten geöffneten Stromkreis ein, so dass das Multimeter diesen schließt (also einfach ein Pol unten am Automaten und ein Pol oben). 

Frage ist: mache ich das ganze durch Ausschalten des FI stromlos, schleife das Gerät bei geöffneter Sicherung ein und gebe dann "Saft" durch Wiedereinschalten des FI oder lasse ich den an und schließe den Stromkreis durch Anlegen der Pole vom eingeschalteten Multimeter? Oder ist's wurscht? 

Geschrieben

Sobald Du den FI-Schalter wieder reintust, ist das der Weg des geringsten Widerstands und dann fliesst nix mehr über Dein Multimeter.

 

Analog beim Auto muss die Sicherung gezogen sein, um im jeweiligen Stromkreis Kriechströme messen zu können.

 

Ich geh mal davon aus, dass Du weisst, was Du da tust, je nachdem, was da angeschlossen ist, fliessen da auch mal zweistellige Amperagen und da brauchste schon ne mindestens ebenso amtliche Messspitze wie Dein Multimeter für, damit die (oder Du )nicht wegschmilzt.

Geschrieben

Alles gut, das ist ein leer stehendes Haus dessen Elektrik ich genau kenne - da ist gerade gar nichts angeschlossen außer einer LED-Außenbeleuchtung, die nominell bei 16 Watt liegen sollte (plus mechanische Zeitschaltuhr). Also erwarten mich voraussichtlich 0,10 Ampere.

Aber erst mal danke für die Antwort. 

Schreibe Dir gleich nochmal ne PN wenn das O.k. ist. 

 

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