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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meinen KfW-Vertrag hab ich hier liegen, da waren keine Gebühren fällig.

Machen die Banken das nach Lust und Laune?

Es gibt bestimmte KfW Programme, für die die KfW 2% Bearbeitungsgebühr und 2% gebühr für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung berechnet hat. Diese gebühren Werden nicht erstattet. Die KfW hat da wohl Sonderrechte ( wg. Förderauftrag). Ansonsten kann man sich für alle Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden als Stichtag den 31.12.14 merken. Danach gilt die Frist von drei Jahren zum Jahresende.

Geschrieben (bearbeitet)

Über die Zeit und zwei sich austauschende Immobilien, haben wir drei kfw-Kredite laufen, teils seit 2006, teils ab 2011.

In keinem finden sich Bearbeitungsentgelte, oder -Gebühren.

Nur zwei Verträge aus 2006 weisen die fraglichen Posten aus. Zur Not müssen wir die auch eben schnell einklagen, denn für das Geld gibt's notfalls einen guten Roller.

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Von der KfW gibt /gab es Programme die mit den entsprechenden Gebühren versehen waren.

Diese wurden dann auch von der KFW vereinnahmt

Da gabs dann auch schon Klagen zu.

 

Was mich noch interessieren würde, ist die Sache mit den Widerrufsbelehrungen.

Gab es hier schon neue Fälle?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte so eine Widerrufsgeschichte laufen und laut Verbraucherzentrale, eines auf solche Geschichten spezialisierten Anwalts und der eine Deckungszusage erteilenden Rechtsschutzversicherung auch sehr gute Chancen der Durchsetzung gegen die Bank. Momentan liegt die Nummer aber auf Eis, weil unter den derzeitigen privaten Umständen ein Widerruf für mich nur finanzielle Nachteile hätte.

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Also, ich hab einen alten Kessel Drehfix im Keller, der scheint nur ein einfachen Rückstauverschluss zu haben, kein doppelter wie die heutigen, daher:

 

  • Der jetzige ist mit zwei Muttern direkt vor dem Rohr festgeschraubt. Sind die Stehbolzenabstände genormt, so dass es nur eine Adabterplatte geben kann, die dann passt? Habe im Netz nur folgende gefunden: Klick mich
  • Die Dinger haben ja einen Notverschluss. Heißt dies, dass die aber eigentlich auch verschließen müssten, wenn der Notverschluss offen ist? Bei meinem derzeitigen Alten hatte ich bei offenem Notverschluss Wasser im Keller im Sommer. Würde ein Kessel Universal dies zuverlässig verhindern (trotz offenem Notverschluss)?
  • Passen die Preise im Netz dort, oder lieber Fachhandel vor Ort. Einbau sollte ich selber können.
Bearbeitet von Roller Aendy
Geschrieben

Madmox, ist es normal, dass einmal im Jahr der Glühzünder verreckt? Die Linder&Sommerauer-Anlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen und wir haben bereits den dritten Glühzünder drin.

Da sollte ich mir also am besten 22 Stk ans Lager legen, wenn man sagt, eine Heizung halte 25 Jahre?!

Geschrieben

Also die Rückstauverschlüsse halten meistens so nicht dicht, zumindest die einfachen, besonders wenn sie nie gewartet werden. Sollte alle 6 Monate gemacht werden laut Hersteller... Hauptsächlich sauber und gängig machen. Läuft da viel Wasser drüber? Wies mit dem Umrüsten aussieht, keine Ahnung, am besten direkt die Firma Kessel mit eigenen Fotos anschreiben, die sind meist hilfsbereit.

Preise im Netz sind meist günstiger, als sie dein Fachhandwerker kriegt, der sie beim Fachhändler vor Ort holt, der dafür alles da hat...

 

Glühzünder: Hast du einen Pufferspeicher verbaut? Und von 25 Jahren würde ich nicht ausgehen...

Geschrieben

Die versagen einfach.

Es werden solange Pellets gefördert, bis die Anlage ersma merkt, dass die Kesseltemperatur nicht gehalten werden kann und dann absinkt.

Da gehn dann jedesmal ein paar Kilo durch, denn man bootet die Kiste ja ersma neu, bevor man den Techniker am Sonntagmorgen anruft.

.... und nein. Kein Pufferspeicher.

Geschrieben

Dachte ich mir, beim Betrieb ohne Pufferspeicher zündet das Gerät dauernd neu, besonders in der Übergangszeit und im Sommerbetrieb. Das belastet das Gerät deutlich mehr als ein Betrieb am Puffer, wo es im Sommer nicht mal jeden Tag anspringt... Ich würde mir keine 22 Stück ans Lager legen, so alt wird die Kiste wohl eher nicht...

 

@CDI du hast aber eine Gasheizung, oder?

Geschrieben

Kurze Frage an die Runde:

bei meiner Spültischarmatur sind die flex. Anschlussschläuche undicht. Ist eine Grohe Europlus mit den gesteckten Schläuchen.

Weiss wer die Grösse der verbauten O-Ringe?

Geschrieben

Thema Untersparrendämmung,

 

ich habe gute 3cm "Luft" zwischen der Zwischensparrendämmung und der geplanten Rigips Verkleidung.

 

Die 3cm darf ich auch dämmen, Stichwort Taupunkt etc..

 

Habe noch ausreichend 180mm Stein und Glaswolle übrig, darf ich die nehmen und passend filetieren?

 

Ich weiß ja nicht ob die "spezielle" 3cm dicke Untersparrendämmung da irgendwie andere oder spezielle Eigenschaften hat.

 

Habe keine Lust,daß mir irgendwann ein Blumenkohl aus der Wand wächst

 

Geschrieben

Ich hab die "spezielle" gekauft, weil ich keine andere mehr übrig hatte. Ist halt einfacher reinzuklemmen, geht mit der dicken in Tranchen aber sicherlich auch, ob die zwischen den Sparren hält ist schwer zu sagen.

  • Like 1
Geschrieben

Was auf alle Fälle vorteilhaft ist, lege die nächste Lage im Versatz. Also die Stosskanten der ersten Lage überdecken. Dann gibts weniger Zugluft, falls irgendwo der Wind reinkommt. Hatte bei mir 200mm Dämmung eingebracht an einem Stück. Geschickter wäre gewesen, 2x100mm im Versatz zu legen. Hab's dann so gelassen.

Schon klar, wenn die Folie dicht ist, passiert nichts. Aber irgendwann wird die Folie (besonders auf der Sonnenseite) porös und brüchig.

Geschrieben

Normgerecht bist Du dann nicht mehr, weil die Untersparrendämmung der Anwendungstyp DI nach DIN 4108-10 ist, während die Zwischensparrendämmung Typ DZ ist. Außerdem wirst Du beim "filetieren" eine Menge lungengängige Fasern freisetzen, was auch nicht so toll ist, und ich glaube nicht, dass Du dabei eine gleichmäßige Dämmstoffdicke erreichst. Eine evtl. vorhandene Vlieskaschierung hast Du nur noch bei den Außenlagen und der Breite nach musst Du auch noch schneiden, da der Lattenabstand für die Untersparrendämmung max. 50 cm betragen sollte. Rein bauphysikalisch spricht aber eher nichts dagegen.

Geschrieben

@Halbertrabi: Du kannst die Gebühren wieder erstattet bekommen. Hat bei mir damals auch funktioniert :-) Allerdings wars noch die SEB und nicht Santander. Kann natürlich sein, dass sich wg der Übernahme etwas geändert hat. Viel Glück! Ich denk Du hast gute Chancen

Geschrieben

Kontoführungsgebühren sind bei darlehenskonten unzulässig.

Die sonstigen gebühren sind mE zulässig.

Jetzt schon für 2017 ein forward Darlehen abschließen, erscheint mir derzeit nicht unbedingt notwendig. Ich geh in den nächsten Jahren nicht von steigenden Zinsen aus. Das hängt aber auch von den Aufschlägen ab, die man für die Absicherung bezahlen muss.

Geschrieben

Halbertrabi Du kannst auch HEUTE schon Deine in 2,5 Jahren auslaufende Zinsbindung erneuern. Hab ich auch erst gemacht. Habe nun mehr Tilgung, weniger Zins und ne kleinere Rate! Sprich mal mit jemandem, der sich damit auskennt ;-)

Geschrieben

Das waren zwei unabhängige Sachen. Vor ca. zwei Jahren hab ich die Gebühren zurückbekommen. Und vor drei Monaten hab ich bei einer anderen Bank die Zinsen für die Anschlussfinanzierung gesichert. BIS zum Anfang der neuen Finanzierung muss ich natürlich schon noch die üblichen Zinsen bei der Santander zahlen. Ab 2018 gehts dann mit der neuen Finanzierung los.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wenn's Dich nicht stört und genehmigungstechnisch geht würd ich das wohl machen, Vorgärten halte ich persönlich eh für völlig sinnlos. Solltest Du aber vorhaben die Hütte in nächster Zeit zu verkaufen, könnte ich mir vorstellen, daß sich das wertmindernd auswirkt. Ist halt eine Frage der Vertragslaufzeit.

 

Mobilfunkmast hätte ich jetzt eher keinen Bock drauf. Höchstens wenn's ein Haus ist, in dem ich alle Wohnungen vermiete und nicht selber drin wohne...

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