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Tüv...wie lange darf man überziehen ?


px200

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ich habe da mal ne ganz blöde Frage...

Wie lange darf man eigentlich den Tüv überziehen bis die Vollabnahme droht ?

Ich meine es wäre ein 1/2 Jahr...bin mir aber nicht sicher..

Hallo,

also eine Vollabnahme (§21) ist fällig, wenn das Fahrzeug länger wie 18 Monate abgemeldet war. TÜV überziehen nicht mehr erlaubt, außer Du kannst einen Prüfungstermin zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen. Wenn Du z.B. erst 2 Monate später zum TÜV fährst, bekommst Du nicht den späteren Zeitpunkt eingetragen, sondern die Plakettenerteilung wird auf den Fälligkeitsmonat zurückdatiert.

Gruß

Wolfgang

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ne Vollabnahme droht dir nicht, aber du bekommst Tüv dann nur für z.b. 1 1/2 Jahre! Nicht mehr für 2! Wenn du im Dezember gemusst hättest, bekommst du heute nur bis zum Dez. 2006 den Stempel!

:-D

Hallo,

das nennt man rückwirkend! :-D

Man bekommt immer 2 Jahre von dem Zeitpunkt an, wann man hätte zum Tüv fahren müssen.

Edüt: Ich glaube nne Kumpel würde damals mal nach ca. 8 Monaten angeschrieben, er solle doch langsam mal dahin fahren.

Bearbeitet von T5Langhuber
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