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Geschrieben

Hallo,

leider suche ich im obenstehenden Thread immer noch die Antwort was man nun tun muss um Ritas Vorteile nutzen zu können?

Gerne/Notfalls auch per PM

Beste Grüße und Danke vorab!

Der Hobbit

Geschrieben
Hallo,

leider suche ich im obenstehenden Thread immer noch die Antwort was man nun tun muss um Ritas Vorteile nutzen zu können?

Gerne/Notfalls auch per PM

Beste Grüße und Danke vorab!

Der Hobbit

die da wären?

Geschrieben

mal ne andere frage: n freund von mir glaubt mir nicht dass er nicht einfach ein x-beliebiges schild von nem angemeldeten motorrad hernehmen kann und auf seinen zu schnellen fuffi montieren kann ohne dass es auffällt. ich mein, klar, er fährt relativ unauffällig zu schnell, aber wenn die cops dann tatsächlich seinen führerschein sehen wollen hat er neben unerlaubten fahren doch mit sicherheit noch mehr kacke am dampfen oder?

grüße marc

Geschrieben
mal ne andere frage: n freund von mir glaubt mir nicht dass er nicht einfach ein x-beliebiges schild von nem angemeldeten motorrad hernehmen kann und auf seinen zu schnellen fuffi montieren kann ohne dass es auffällt. ich mein, klar, er fährt relativ unauffällig zu schnell, aber wenn die cops dann tatsächlich seinen führerschein sehen wollen hat er neben unerlaubten fahren doch mit sicherheit noch mehr kacke am dampfen oder?

grüße marc

Dazu folgendes Zitat:

§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Muss dein Kollege also selbst abwägen, ob er sowas tut oder nicht. Nebenbei dürfte er noch weitere zumindest ordnungswidrige Tatbestände erfüllen.

Geschrieben

Ging es im Thread nicht um was anderes ? :-D

Aber wenn Dir die Verstösse gegen §en nicht reichen dann hilft vielleicht der Gedanke dass Du damit ohne Versicherungsschutz auf der Strasse bist. :-D

Viel Spass wenn Dir mit Freundin als Sozius was passiert oder Du über ein kleines Kind rollerst.... :-D

Grüße

Der Hobbit

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