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schwalbe mit klasse b?


CorneliusGregor

Empfohlene Beiträge

gude,

mal nicht vespa: darf man eigentlich ne schwalbe mit dem klasse b führerschein fahren.

weil die eingeschlossene Klasse M ist ja nur bis 50cc und 50 km/h. meine schwalbe hat

nämlich eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Gibt es da ne Ausnahmeregelung ?

Ich habe da irgendwie was im Kopf, wie dass die Schwalbe vor 92 erstmal zugelassen worden sein muss.

gregor.

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schonmal gesehen, daß es auch noch andere seiten im internet gibt? google-suche nach "schwalbe klasse b" zum beispiel?!?!?!

erstes ergebnis: http://www.schwalbennest.de/werkstatt/FAQ.htm

damit's trotzdem nicht zuuu schwer wird:

Führerschein

Die alte Führerscheinklasse 3 und auch die neue Klasse B haben die Lizenz (alt: Klasse 4, neu: Klasse M) zum Führen eines Mopeds mit nicht mehr als 50ccm inklusive. Dazu zählen auch Simson Mopeds, die vor dem 28.2.1992 erstmalig in Verkehr gekommen sind (s. Geschwindigkeit). Hat man weder einen Führerschein der Klasse 3 oder B, so muß man den Führerschein der Klasse M oder A1 (besser, weil man so allen möglichen Rechtsstreitereien aus dem Weg geht) machen, um ein Simson-Moped fahren zu dürfen. Für das Führen eines Duos reicht Klasse M ebenfalls aus.

Ein Sonderfall ist der "Sperber" (SR 4- 3). Hier gilt: Wurde der Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben, darf man ihn ohne einen zusätzlichen Führerschein fahren. Alle anderen benötigen den Führerschein Klasse 1b (alt) oder A1 (neu), der zum Führen von Krafträdern bis 125ccm und bis 11 kW berechtigt.Das liegt daran, dass der Sperber - trotz nur 50ccm Hubraum - über eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 75 km/h verfügt.

Geschwindigkeit

Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.

Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren.

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