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Roller Aendy

Empfohlene Beiträge

Fall 2: Keinen Anspruch, da Mandant nicht eindeutig zuzuordnen ist. Weder über Adresse, Namen, Gesicht oder sonstwas. Deswegen werden ja auch in den Medien "Täter/Opfer/Beteiligte" geblendet/gepixelt und ggf. deren Namen und Herkunft geändert.

Fall 1: Schwierig, denn es war eine öffentliche Veranstaltung. Daher muss sich der Teilnehmer schon im Vorfeld bewusst sein, dass dort Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden könnten, auf denen er zu sehen sein könnte. Desweiteren: Da es sich offenbar nicht um einen kleinen Personenkreis (drei oder vier Menschen) handelte, meiner Meinung nach ebenfalls keinen Anspruch. So ein Fall würde in den Medien so gelöst: Anwalt verbietet dem Medium, das gezeigte Bild nochmal zu drucken bzw zu senden (Unterlassungserklärung). Medium würde zustimmen.

Edith sagt noch zur Auskunftspflicht: "Die Email, an der das Foto anhing, ist leider seit dem letzten Absturz meines Rechners gelöscht."

Bearbeitet von px200hh
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bild 2: keinen penny anspruch, die erklärung hat ganz richtig schon px200hh gegeben

bild 1: auch keinen anspruch, da das bild auf einer öffentlichen veranstaltung entstand.

es ist lediglich der versuch von m, die kosten des anwalts auf w abzuwältzen.

vergebens, der hat das bild aus unbekannter quelle und hat es nach dem hinweis durch den anwalt entfernt.

das vergnügen muss wie im echten leben der m zahlen.

wenn er nicht gesehen werden will, muss er sich vorhänge, eine verdunkelte limousine und eine schar bodyguards organisieren, damit man ihn nicht sehen kann.

wenns ums öffentliche leben geht, auf der strasse, auf öffentlich zugänglichen veranstaltungen usw. hat er pech gehabt.

Bearbeitet von hugo2099
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na wenn du ganz sicher gehen willst, fast jeder hat imn weiteren bekanntenkreis einen anwalt, der solche fragen auch gerne mal für lau oder ein bierchen beantwortet.

aber ich würd mal gar nix unterzeichnen.

ab dem moment hat jemand was schriftliches und das würde ich keinem zugestehen.

wenn er dir unterschreibt, dass er keine kohle mehr von dir will, dann kannste das unterlassungsding unterschreiben.

was soll passieren, wenn du es nicht unterschreibst?

Bearbeitet von hugo2099
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in dem fall ist eine rechtsschutzversicherung mal was wert, da würde ich es drauf ankommen lassen.

da dürfte m kotzen, wenn er nicht nur seinen sondern auch w´s anwalt zahlen muss.

und deswegen würde ich an w´s stelle mal ganz unverbindlich einen befreundeten anwalt fragen...

oder abwarten, vielleicht treibt sich ja hier im gsf noch so ein rollerfahrender advokaten-lümmel herum... :)

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Die Unterlassung kannst du zwar unterschreiben, dennoch könnte er das vor Gericht als "Schuldeingeständnis" präsentieren.

Wer auch immer "W" ist - NIX MACHEN, EINFACH IGNORIEREN!

Edit sagt noch, dass es mittlerweile Anwälte gibt, die Homepage-Inhabern, die kein Impressum und/oder Disclaimer auf der Seite haben, einen Brief schreiben, drohen und Kohle fordern. Die meisten überweisen aus Angst/Unwissenheit.

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