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Nachrüstung Blinker in Sprint ohne Batt.


Empfohlene Beiträge

Hallo,

nachdem mir mein TÜV auf Nachfrage keine Aussicht auf Austragen der Blinker bei meiner Sprint gibt, muß ich mich mit dem demnächst Thema beschäftigen.

Die Sprint ist aus Italien, Veloce mit Rundkopf und nach scooterhelp Baujahr `74, ohne Batterie. Ich werde wohl Lenkerendenblinker nachrüsten. Nun meine Frage: Hat jemand schon die NOP`sche Umrüstung auf Lusso-Wechselstromblinkrelais durchgeführt? Welche Wattzahl für die Blinkerbirnen ist am Besten und wie ist die Blinkfrequenz schneller oder "normal"? Zur Info: Umrüstung soll von 6 auf 12V erfolgen, evtl. wird Kabelbaum erneuert, sehe ich aber erst im Detail, wenn Roller zwecks Lackierung zerlegt wird.

(In SUCHE frage ich nach dem ganzen Blinkerzeugs..... :wasntme: )

Grüße

Wolfgang

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Hallo,

nachdem mir mein TÜV auf Nachfrage keine Aussicht auf Austragen der Blinker bei meiner Sprint gibt, muß ich mich mit dem demnächst Thema beschäftigen.

Die Sprint ist aus Italien, Veloce mit Rundkopf und nach scooterhelp Baujahr `74, ohne Batterie. Ich werde wohl Lenkerendenblinker nachrüsten. Nun meine Frage: Hat jemand schon die NOP`sche Umrüstung auf Lusso-Wechselstromblinkrelais durchgeführt? Welche Wattzahl für die Blinkerbirnen ist am Besten und wie ist die Blinkfrequenz schneller oder "normal"? Zur Info: Umrüstung soll von 6 auf 12V erfolgen, evtl. wird Kabelbaum erneuert, sehe ich aber erst im Detail, wenn Roller zwecks Lackierung zerlegt wird.

(In SUCHE frage ich nach dem ganzen Blinkerzeugs..... :wasntme: )

Grüße

Wolfgang

such dir nen anderen tüver!

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Genau, würd ich auch machen! Hab mein Prüfer auch gefragt und ihm ein paar Briefkopien gleich gezeigt. Meinte dann passt schon ohne Blinker, obwohl ich sogar noch nen 200er mit anderem Zylinder in meine Sprint mache...

Ansonsten beim NOP auf der Seite nen Schaltplan runterladen und schnell Kabelbaum machen. Geht ganz schnell...

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Such Dir nen anderen TÜV !

Meine Italienerin (Sprint, Baujahr 65) ist auch 6V, ohne Batterie, ohne Blinker. Sag dem Prüfer, daß der Aufwand einer Umrüstung zu hoch wäre - wenn er nicht selber drauf kommt.

Meine ist auf jeden Fall auch ohne Blinker geTÜVt.

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nicht der tüv, sondern die zulassungsstelle entscheidet letztendlich ob eine ausnahmegenehmigung für fahrzeuge (ich glaube irgendwan bj. '61 war die grenze) ohne blinker erteilt wird. da kann der tüv prüfer sonst was "eingetragen" haben - wenn die zulassungsstelle nicht mitspielt, bringt das gar nichts.

leider kann man aber seine zulassungsstelle nicht so einfach wechseln :-D .

also vorher erst mal bei der zulassungsstelle vorsprechen und wg. einer möglichen ausnahmegenehmigung für "ohne blinker" fragen und dann einen verständnisvollen tüv prüfer suchen der irgendwas in richtung "blinker sind nur mit unverhältnismässig hohem finanziellen & technischem aufwand nachzurüsten" bestätigt.

ach ja übrigens, da es wohl im ermessensspielraum der zulassungsstellen liegt darüber zu entscheiden, ist das wohl bei jeder zulassungsstelle unterschiedlich geregelt.

bei meiner '75er sprint hat es jedenfalls geklappt. :-D:-D;-)

also viel glück bei der zulassungsstelle.

albert

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ich glaube der tüv in offenbach trägt "one blinker, bauartbedingt" ein.....

wie schon oben geschrieben:

was der tüv einträgt ist in diesem fall sch :-D egal, die zulassungsstelle muss mitspielen und eine ausnahmegenehmigung hierfür erteilen! tut sie es nicht, nützt der "tüv eintrag" (den ja letztendlich die zulassungsstelle in den brief einträgt) gar nix.

albert

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@all:

Vielen Dank für die vielen Inputs, das scheint ja eine Odyssee zu werden....!

@lenki: hast PM

Hat denn jemand Blinker nachgerüstet und Erfahrung mit dem Lusso-Blinkrelais (ohne Battterie)? Muß ja schlimmstenfalls damit rechnen, daß mir im Großraum München keiner den Austrag genehmigt :uargh:

Wolfgang

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Hab an meiner Sprint (mit 12V elektronischer Zündung (NOP´S Seite :-D )) schon immer die Lenkerendenblinker dran. Jetzt mit 12V einfach ein entsprechendes Wechselstromblinkrelais an die Lima angeschlossen. UNd gut war es. Kein Ärger mehr mit Batterie. Seit einem halben Jahr und ca. 3000km Ruhe mit der Elektrik. Und ich bin kein Elektrofachmann.

Und sooo schlecht sehen die Lenkerendenblinker auch nicht aus. Außerdem ist es eine Frage der zusätzlichen Fahrsicherheit. Aber jeder wie er mag.

Auf jeden Fall: die Umrüstung ist kein PRoblem. Ich habe auch den alten Kabelbaum der Sprint dringelassen. Du mußt dir dann noch einen Umrüstlichtschalter und einen anderen Bremslichtschalter (Schließer) besorgen. Tomniomni aus dem Forum besorgt diese Sache aus Indien. Da mußt du mal unter verkaufe nachschauen.

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Hab an meiner Sprint (mit 12V elektronischer Zündung (NOP´S Seite :-D )) schon immer die Lenkerendenblinker dran. Jetzt mit 12V einfach ein entsprechendes Wechselstromblinkrelais an die Lima angeschlossen. UNd gut war es. Kein Ärger mehr mit Batterie. Seit einem halben Jahr und ca. 3000km Ruhe mit der Elektrik. Und ich bin kein Elektrofachmann.

Und sooo schlecht sehen die Lenkerendenblinker auch nicht aus. Außerdem ist es eine Frage der zusätzlichen Fahrsicherheit. Aber jeder wie er mag.

Auf jeden Fall: die Umrüstung ist kein PRoblem. Ich habe auch den alten Kabelbaum der Sprint dringelassen. Du mußt dir dann noch einen Umrüstlichtschalter und einen anderen Bremslichtschalter (Schließer) besorgen. Tomniomni aus dem Forum besorgt diese Sache aus Indien. Da mußt du mal unter verkaufe nachschauen.

Hallo,

ja, die Lenkerendenblinker schauen nicht schlecht aus (hatte ich früher an meiner Rally auch), nur sind diese Dinger sehr stoßempfindlich- muß man halt aufpassen. Wahrscheinlich ist der Streß mit Zulassungsstelle und TÜV größer, wie an einem Nachmittag die Blinker nachzurüsten....! Mal sehen, wie sich die Dinge entwickeln; auf jeden Fall suche ich die Rohre und Blinker für eine Nachrüstung-sicher ist sicher. Welches Blinkrelais hast Du genommen?

Grüße

Wolfgang

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Frag doch erst mal bei deiner Zulassungsstelle nach wie es generell mit der "ohne Blinker" Ausnahmegenehmigung aussieht. Danach kannst du dir ja ggf. einen vernünftigen TÜV Prüfer suchen.

Übrigens, die Innenrohre, Blinker etc. kosten ja auch ein paar Euro.

albert

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Mmm, also bei meiner Zulassungsstelle haben die mal nix gesagt. Meine VBB ist Bj.61 und hat keine Blinker, Baujahrbedingt. Da hat der Prüfen dann auch nix extra in die Papiere eingetragen, somit können die von der Zulassungstelle auch nichts über Blinker wissen.

Und wenn der Tüv dann "ohne Blinker" einträgt, dann machen die bei der Zulassungstelle doch kein Stress, oder? Kanns mir zumindest nicht vorstellen...

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  • 1 Jahr später...

So, aus gegebenem Anlass hol ich das Topic noch einmal hoch.

Ganz kurz:

Ich hab eine Rally 180 ohne Blinker und möchte diese Zulassen.

Ich habe auch einen verständnissvollen Prüfer, welcher ein Gutachten erstellen würde, dass eine Nachrüstung nicht möglich sei.

Nur das fu..ing Regierungspräsidium Freiburg erteilt wohl grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen.

Kann ich also mit dem Gutachten des TÜV Bodensee nach Hause fahren und die Karre in der Pfalz anmelden??

( Schon klar, dass dann einer aus meiner Familie den Roller zulassen würde)

Danke und Gruß

Al

PS: Steht der Pasus mit der Ausnahmegenehmigung in der StVZO?

@dith: Steht wohl nur in § 70 I Nr.2 StVZO.

Bearbeitet von spanier8877
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Also ich weiss ja nicht, ob das hier im Norden anders ist, aber mich hat bei der letzten Zulassung ( ET3 Bj. 79 ohne Blinker) keine Sau gefragt, ob da Blinker dran sind.

Kulanter Tüver, Papiere waren verloren, im Schein sind max. 8 Angaben aus den Datenblättern übernommen worden - von Blinkern steht da gar nix. (Hat ja auch keine :-D )

Bei der Zulassungsstelle hier hat das erst recht keinen interessiert.

Gruss,

Ralle

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Also ich weiss ja nicht, ob das hier im Norden anders ist, aber mich hat bei der letzten Zulassung ( ET3 Bj. 79 ohne Blinker) keine Sau gefragt, ob da Blinker dran sind.

Kulanter Tüver, Papiere waren verloren, im Schein sind max. 8 Angaben aus den Datenblättern übernommen worden - von Blinkern steht da gar nix. (Hat ja auch keine :-D )

Bei der Zulassungsstelle hier hat das erst recht keinen interessiert.

Gruss,

Ralle

Das liegt daran, dass Deine ET3 "nur" 125 ccm hat und gemäß § 54 V Nr. 4 StVZO keine Blinker braucht.

Die Rally hat ja wie erwähnt 180 ccm.

Gruß Al

Ädith: De Hoiner war schneller. Geiler Avatar, es lebe der Betze unn nadärlich die Palz :-D

Bearbeitet von spanier8877
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@spanier:

Um allen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen, würde ich bei der Rally die Lenkerendenblinker nachrüsten; mein TÜV hat das sogar ohne die Halterohre (welche das Drehen verhindern sollen) abgenommen. Als Blinkrelais kann man das einer Lusso oder PK ohne Batt. hernehmen- funktioniert super! (Vorausgesetzt Du hast die 12V-Conversion, ansonsten 6V-Akku und DC-Relais besorgen). Da ich bei meiner Sprint den Kabelbaum sowieso neu gemacht hatte, habe ich die Kabel für die Blinker gleich mitverlegt. Im Dunkeln ist es auch ein Argument für die Sicherheit, man wird beim Abbiegen viel besser gesehen!

MfG

Wolfgang

Bearbeitet von Fischer
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@spanier:

Um allen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen, würde ich bei der Rally die Lenkerendenblinker nachrüsten; mein TÜV hat das sogar ohne die Halterohre (welche das Drehen verhindern sollen) abgenommen. Als Blinkrelais kann man das einer Lusso oder PK ohne Batt. hernehmen- funktioniert super! (Vorausgesetzt Du hast die 12V-Conversion, ansonsten 6V-Akku und DC-Relais besorgen). Da ich bei meiner Sprint den Kabelbaum sowieso neu gemacht hatte, habe ich die Kabel für die Blinker gleich mitverlegt. Im Dunkeln ist es auch ein Argument für die Sicherheit, man wird beim Abbiegen viel besser gesehen!

MfG

Wolfgang

Na ja,

wär ne Variante. Ich bin da aber ein wenig O-Fetischist, zudem hab ich ne tolle 6V Zündung.

Klar ist es im Dunkeln ein Argument, aber ich möchte erst mal versuchen meinen Kopf durchzusetzen :-D

Gruß Al

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Das liegt daran, dass Deine ET3 "nur" 125 ccm hat und gemäß § 54 V Nr. 4 StVZO keine Blinker braucht.

Die Rally hat ja wie erwähnt 180 ccm.

Gruß Al

Ädith: De Hoiner war schneller. Geiler Avatar, es lebe der Betze unn nadärlich die Palz :-D

Ah, verstehe !!! Wusste ich noch gar nicht.

Hat aber mit ner Sprint genauso geklappt - na ja wurscht, viel Erfolg auf jeden Fall.

Gruss,

Ralle

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  • 1 Monat später...

Blinker Blinker Blinker... jetzt will ich auch was fragen :

War eben mit meiner 180ss beim kleinen TÜVer um die Ecke um meinen TÜV zu erneuern. Wurde mir aber verweigert da keine Blinker dran sind und im Schein auch keine ausgetragen sind (warum auch - es gab ja nie welche). Mein Italienimport Argument hat nicht sonderlich interessiert - ich dachte bislang das sich so ne Problematik nur bei Neuzulassungen zeigt und nicht bei zugelassenen und getüvten Rollern. Prüferwechsel ist klar, nur wie kann ich denn argumentativ begegnen wenn mir die 1.1.1962 Regel unter die Nase gehalten wird ? EZ ist halt 1968 eingetragen.

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Stehe vor genau dem gleichen Problem.

Habe schon beim TÜV München und bei der Zulassungsstelle angefragt.

TÜV München gab mir wegen Baujahr 72 ein klares und kurzes nein...

Auch mein Hinweis dass das Fahrezug so ausgeliefert wurde und der Aufwand nicht im Verhältnis steht hat nicht geholfen.

Ergo, Blinker nachrüsten...

Die Dame von Zulassungsstelle meinte nur dass ich selbst wenn ich ein Eintragung für "ohne Blinker" hätte müsste erst Ihr Chef seinen Segen geben... :-D

Also, Hacken dran ich werde Blinker nachrüsten.

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Stehe vor genau dem gleichen Problem.

Habe schon beim TÜV München und bei der Zulassungsstelle angefragt.

TÜV München gab mir wegen Baujahr 72 ein klares und kurzes nein...

Auch mein Hinweis dass das Fahrezug so ausgeliefert wurde und der Aufwand nicht im Verhältnis steht hat nicht geholfen.

Ergo, Blinker nachrüsten...

Die Dame von Zulassungsstelle meinte nur dass ich selbst wenn ich ein Eintragung für "ohne Blinker" hätte müsste erst Ihr Chef seinen Segen geben... :-D

Also, Hacken dran ich werde Blinker nachrüsten.

Hmm.. gleiches Problem... weiss ich nciht. Ich habe ja einen (mittlerweile abgelaufenen) TÜV und will Ihn erneuern. der letzte hat sich ja nicht daran gestört.

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Stehe vor genau dem gleichen Problem.

Habe schon beim TÜV München und bei der Zulassungsstelle angefragt.

TÜV München gab mir wegen Baujahr 72 ein klares und kurzes nein...

Auch mein Hinweis dass das Fahrezug so ausgeliefert wurde und der Aufwand nicht im Verhältnis steht hat nicht geholfen.

Ergo, Blinker nachrüsten...

Die Dame von Zulassungsstelle meinte nur dass ich selbst wenn ich ein Eintragung für "ohne Blinker" hätte müsste erst Ihr Chef seinen Segen geben... :-D

Also, Hacken dran ich werde Blinker nachrüsten.

bei welchem tüv/prüfer in münchen warst du denn? ridlerstr. oder woanders?

das mit der zulassungsstelle in münchen hat ja schon den herrn red polo zur verzweiflung (und vielleicht auch zum auswandern) getrieben...

werd wohl versuchen, meine nächsten roller alle auf BJ. 61 eintragen zu lassen... :-D

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hatte das Thema bei meiner MV von 1962 auch.

Wie Albert schon dargestellt hat:

TÜV sacht in seinem Gutachten: Blinker dran.

Zulassungsstelle stellt (mit Glück und Überredungskunst) eine Ausnahmegenehmigung aus, die ständig mitzuführen ist. Alles Bestens.

TÜV zufrieden, Polizei bei Kontrollen - ja, die wissen inzwischen auch bescheid - zufrieden und ich :-D

Hier ist die Ausnahmegenehmigung gem. §70. Seite davor auch für jüngeres Baujahr.

http://www.germanscooterforum.de/index.php...0573&st=240

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@ artax

nein natürlich nicht das gleiche Problem wie Du, sorry.

Meinte allgemein das Blinker Problem

@ kriegy

TÜV Riedlerstraße gab mir die Auskunft.

TÜV Garching sollte mich nach telefonischer Anfrage zurück rufen, tat das aber nie...

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Das liegt daran, dass Deine ET3 "nur" 125 ccm hat und gemäß § 54 V Nr. 4 StVZO keine Blinker braucht.

Hier mal den Text dafür....

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Werbung:

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1.

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

2.

an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

3.

an Anhängern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter der Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,

4.

an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind, an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,

5.

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1.

einachsigen Zugmaschinen,

2.

einachsigen Arbeitsmaschinen,

3.

offenen Krankenfahrstühlen,

4.

Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

5.

folgenden Arten von Anhängern:

1.

eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;

2.

angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;

3.

einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;

4.

Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.

Bearbeitet von Mr.Grumble
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