Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Ö: Pickerl für historische KFZ nur mehr alle 2 Jahre


Empfohlene Beiträge

siehe z.B: ÖAMTC Page

Hier ein Auszug:

Oldtimer: 2-jährige Pickerl

Neuerungen gibt es auch bei Anhängern und Oldtimern. Generell müssen nur mehr Anhänger über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht jährlich begutachtet werden, alle leichteren hingegen fallen wie Pkw unter die 3-2-1 Regel (drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, danach jährlich). Oldtimer-Liebhaber müssen mit ihren historischen Fahrzeugen nun nur mehr alle zwei Jahre zum Pickerl. Bisher galt das nur für vor 1960 gebaute historische (Kraft-) Fahrzeuge.

Gilt das jetzt auch für alle Vespen die als "Historisches KFZ" zugelassen sind?

Wer weiss was genaueres darüber?

Edge

Die Edith hat noch einen Link vom ÖMVV (Österr. Motor Verteranen Verband) : http://www.oemvv.at

Hier steht folgendes:

§ 57a - langjährige Forderung des ÖMVV erfüllt:

mit der 26. KFG-Novelle wurde die Regelung für historische Kfz. geändert, nunmehr gilt für alle "historischen Kfz" (Eintragung im Typenschein), ohne Baujahrseinschränkung ein Prüfintervall von 2 Jahren.

Ist doch perfekt. :-D Nur mehr alle 2 Jahre überprüfen - Bin schon gespannt wie lange es dauert, bis das zu den einzelnen Überprüfungsstellen durchgesickert ist...

Bearbeitet von edge26
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja. Gradf aus eigenem Interesse mit dem Öamtc telefoniert. Der hat allerdings wieder was von 30 Jahren, und nicht wie allgemein bekannt, von 25 Jahren erzählt,...

Tatsache aus seinem Mund: Die Fhzge, die den Vermerk im Zulassungsschein haben, müssen nur mehr alle 2 Jahre zum Pickerl, alle österr. Fhzge müssten den Vermerk bei der jeweiligen Landesregierung nachholen, was sicherlich kein Problem sein sollte, allerdings gibts dann wahrscheinlich das Fahrtenbuch aufgebrummt... Ich werd mal mit dem Land Salzburg-Typisierungsstelle telefonieren.

Edit: Grad telefoniert, der zuständige Herr ist heut' nicht da... erst morgen wieder... Ich geb morgen bescheid, wenn ich den erwischt hab.

Bearbeitet von schurl
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für original Ö-Typenschein besitzer ist das (glaub ich) weniger interessant. Dann müsste sicherlich auch ein Fahrtenbuch geführt werden, mit der Einschränkung nur an 60 Tagen pro Jahr fahren zu dürfen - offiziell auf jeden Fall. :-D

Alle als historisches KFZ einzelgenehmigten Roller haben diese Einschränkung (die niemand kontrolliert) sowieso.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie funkt das dann mit der laufenden Begutachtungsfrist?

Bei meiner als historisches KfZ zugelassenen Lambretta geht das Pickerl bis 12/05 - ist die Überprüfung zu diesem Termin fällig und dann erst wieder in zwei Jahren oder kann ich gleich ein Jahr dranhängen? :-D

Bearbeitet von 8ball
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab grad mit der Prüfstelle in Salzburg telefoniert: Mit den berewits als histor. Fhzgen. muss man nochmals hin und den Eintrag: Begutachtungszeitraum jährlich" ändern lassen... :-D Erst dann gilt das ganze.

Mit den österr. Fahzgen. kann man auch hin, zahlt 40.- Euros ( :-D ) für die VORFÜHRUNG (!), bekommt den Passus histor. Fhzg eingetragen in den Typenschein, bekommt weiters ein Fahrtenbuch auferlegt und die 60 Tage-Nutzung :puke: , erst dann kann man alle 2Jahre nur mehr das Pickerl machen lassen....

Alles andere als interessant!!!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab grad mit der Prüfstelle in Salzburg telefoniert: Mit den berewits als histor. Fhzgen. muss man nochmals hin und den Eintrag: Begutachtungszeitraum jährlich" ändern lassen... :-D Erst dann gilt das ganze.

Muss man zur Zulassungsstelle oder zur Behörde, die den Einzelgenehmigungsbescheid ausgestellt hat? Letzteres wäre ein Schas, da müsste ich extra nach OÖ tschinerln....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss man zur Zulassungsstelle oder zur Behörde, die den Einzelgenehmigungsbescheid ausgestellt hat? Letzteres wäre ein Schas, da müsste ich extra nach OÖ tschinerln....

Lt. denen bei der Sbg. Landesreg muss man schon nochmals dorthin, uim den Satz ändern zu lassen, und dann sicher auch nochlmals zur Versicherung, die dann wieder die ganzen Zulassungsscheine (bei mir beim Wechselkz.) ausstellt....

@ schurl:

sind die ?40.- auch bei bereits als "historisches Kraftfahrzeug" zugelassenen Vespen zu bezahlen?

Glaub ich nicht. Der hat mir die 40 nur bei den österr. Typenscheinen genannt. Obwohl ich glaub nicht, dass sie den einen Satz gratis streichen und umbessern... :-D Vielleicht kostets dann nur mehr 30.- :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der OÖ Landesregierung durfte ich gerade telefonisch die Neuigkeit von der Gesetzesnovelle überbringen - man zeigte sich dort überrascht, wenn auch nicht erfreut.

Wie das dann in der Praxis funktionieren wird, kann man jetzt natürlich noch nicht sagen, weil das Gesetz ja schließlich noch nicht in Kraft ist. :plemplem: :plemplem:

Edith hat aber gerade mit der freundlichen ARBÖ-Prüfstelle von nebenan telefoniert, die sagt, dass ich beim nächsten Pickerltermin eine Plakette für 2 Jahre bekomme - einfach so.

Bearbeitet von 8ball
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das mit der 60-Tage Regelung ist ja auch so ein Kaugummiparagraph

meine VNB ist auch als hist.-Fahrzeug angemeldet und das Fahrtenbuch ist zwar zu führen aber nur auf verlangen der Behörde vorzuweisen.

Wobei zu beachten ist das die Polizei ja keine Bhörde ist, was heißt, daß dir die BH eine Vorladung schreibt wenn sie das Fahrtenbuch (auf verlangen der Exekutive) kontrollieren wollen.

Praxis: kein Fahrtenbuch führen und erst bei Vorladung das Büchlein nachschreiben. :-D

so machs ich zumindest.

Wie ist das jetzt mit der 2-jährigen Pickerl-Überprüfung?

muß ich da jetzt nochmal zur Prüfstelle od. bekomm ich bei der nächsten Überprüfung autom. das pickerl mit dem 2-Jahres-Rythmus (da meine schon hist. ist)?

die 40? sind mir das nicht wert!

ciao Ron

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist das jetzt mit der 2-jährigen Pickerl-Überprüfung?

muß ich da jetzt nochmal zur Prüfstelle od. bekomm ich bei der nächsten Überprüfung autom. das pickerl mit dem 2-Jahres-Rythmus (da meine schon hist. ist)?

die 40? sind mir das nicht wert!

ciao Ron

Steht genau weiter oben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

komisch :-D

is vom ÖMVV und es steht folgendes geschrieben:

BAUJAHRSLIMIT - NEUER ERLASS DES BMVIT - 31.01.2005

Der neue Protokollerlaß des BMVIT (GZ. BMVIT-179.340/0002-II/ST4/2005 vom 19.1.2005) betrifft folgende Punkte

*Änderung Baujahrslimit

*Mindestanforderungen

*histor. Rennfahrzeuge

*Suchscheinwerfer

Baujahrslimit

wie schon angekündigt, wird das derzeit geltende Baujahr 1980 "eingefroren", d.h. auch in den Jahre 2006 - 2010 wird nur ein Fahrzeug mit Baujahr 1980 oder älter als "historisches Kfz." im Sinne des KFG anerkannt, ab 2010 soll eine 30 Jahre Regelung eingeführt werden.

Im Zuge dieser Neuregelung entfallen aber alle Unterschiede (Nutzfahrzeuge, Massenprodukte), d.h. die neue Regelung gilt für alle Fahrzeugkategorien.

Einzelfälle können auch in Zukunft mit einem Mindestalter von 25 Jahren dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Sicherheitstechnische Mindestanforderungen

Durch den immer dichter werdenden Verkehr wird der Betrieb von Fahrzeugen die nicht über bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Bremsen und Beleuchtung verfügen immer schwieriger. Es wird ein Arbeitskreis gebildet, der für diese Sonderfälle (im Regelfall Baujahre vor 1920) eine - auch vom historischen Standpunkt akzeptable - Lösung erarbeiten soll, bzw. diese Mindestanforderungen definieren soll.

Historische Rennfahrzeuge

hier geht es um Nachbauten histor. Rallyefahrzeuge, die für Veranstaltungen nach aktuellem FIA-Reglement ausgerüstet sind. Viele dieser Ausrüstungsgegenstände widersprechen den Anforderungen für einen einwandfreien historischen Zustand, daher sind solche Fahrzeuge im Regelfall nicht genehmigungsfähig, bzw. dem Beirat zur Entscheidung vorzulegen.

Als historisch unbedenklich gilt z.B. der Einbau eines Feuerlöschers, moderner Sicherheitsgurte auf den originalen Befestigungspunkten und der Einbau eines Katalysators.

Suchscheinwerfer, Diverses

Suchscheinwerfer auf histor. Feuerwehrfahrzeugen dürfen im Rahmen der einschlägigen Vorschriften des KFG vorhanden sein, bzw. auch funktionsfähig sein.

"Geschützte Zeichen" (z.B. rotes Kreuz) dürfen bei privater Nutzung auf histor. Fahrzeugen nicht angebracht sein und sind daher zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...
Edith hat aber gerade mit der freundlichen ARBÖ-Prüfstelle von nebenan telefoniert, die sagt, dass ich beim nächsten Pickerltermin eine Plakette für 2 Jahre bekomme - einfach so.

Stimmt, kann ich bestätigen, bei meinem Arbö-Prüfzentrum gings auch super.....kein Wunder, sind alle Oldtimer-verseucht dort :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information