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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

vor ein paar Wochen habe ich für meinen rostigen Opel ein schönes Ebay-Geschäft gemacht: vier Reifen auf Stahlfelgen für 4,49 E.

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Nach Ablauf der Auktion erkundigte ich mich wegen der Selbstabholung nach der Adresse des Verkäufers, die dieser mir auch zusandte.

Als ich ihn dann fünf Tage später anrief, um mich zu erkundigen wann ich denn kommen dürfte, blockte der Verkäufer ab: "Die Räder habe ich nicht mehr. Inzwischen habe ich einen Firmenwagen bekommen, und weil da die Alufelgen von meinem Opel draufpassten habe ich den Opel mit den Ebay-Rädern verkauft."

Da ich mir inzwischen zwei Reifen meiner vier falschen (nicht eingetragenen) Räder kaputt gegangen war mußte ich mir erstmal irgendwo anders Ersatz beschaffen, den ich in Form von vier Rädern auf dem Schrott für rund 100 Euro fand.

Auf meine Email, wie der Verkäufer sich denn an meinem Schaden beteiligen würde, bekam ich eine recht patzige Antwort. Der Verkäufer habe noch ein paar Räder von einem FIAT (Größe der Reifen und Felgen unpassend zu meinem Auto), die würde er mir zum "Vorzugspreis" von 200 Euro überlassen.

Ich ärgerte mich etwas und ging zum Rechtsanwalt, der mir als erstes erzählte dass es nicht klug wäre ohne Rechtsschutzversicherung wegen 4,70 vor Gericht zu ziehen.

Ich bat den Anwalt dem Verkäufer dennoch einen Brief zu schreiben, denn die Differenz zwischen der Ebay-Auktion und meinem "Notkauf" betrage nun mal über 90 Euro, und da könnte sich der sprunghafte Verkäufer zumindest teilweise dran beteiligen.

Die Antwort des Verkäufers kam nach rund einer Woche und schlug dem Fass den Boden aus, er behauptete ich hätte mich über zehn Tage nicht gemeldet und daher sei er davon ausgegangen dass ich die Räder nicht mehr hätte haben wollen !

Der Rechtsanwalt riet mir darauf besser aufzuhören, bei einem so geringen Streitwert habe es keinen Sinn weiterzumachen - zudem es schwierig würde dem Verkäufer nachzuweisen dass ich mich innerhalb der zehn Tage telefonisch (Prepaid-Handy) bei ihm gemeldet habe.

Eine gleichzeitig laufende Beschwerde bei Ebay führte ebenfalls ins nichts, die nur scheinbar persönliche Mail des Service "bedauert" den Verlauf der Auktion "sehr". :uargh:

Kurz gesagt, ich habe die Räder nicht bekommen - und überdies noch eine Rechnung des Anwaltes von 40 Euro.

Also wie nutze ich am Besten die 80 Zeichen der Ebay-Bewertung ?

Wichtig ist es bei der Wahrheit zu bleiben, bei unwahren Aussagen kann so eine Bewertung mirnichts-dirnichts entfernt werden....

Für Vorschläge dankbar grüßt Alexander

Geschrieben

Ist oftmals schwierig. Nehme dennoch nie ein Blatt vor den Mund. Sofern Du Deine Bewertung bekommen hast, bist Du immerhin soweit im Vorteil, das eine negative Gegenbewertung ausfällt.

Dein Mann ist ein Betrüger und würde von meiner Person durchaus als solcher bezeichnet. Die Bewertung wird NICHT gelöscht, da eBay kein Interesse an Betrügern hat. Die Kohle wird verloren bleiben, aber abstrafen muss sein.

Geschrieben
Ist oftmals schwierig. Nehme dennoch nie ein Blatt vor den Mund. Sofern Du Deine Bewertung bekommen hast, bist Du immerhin soweit im Vorteil, das eine negative Gegenbewertung ausfällt.

Dein Mann ist ein Betrüger und würde von meiner Person durchaus als solcher bezeichnet. Die Bewertung wird NICHT gelöscht, da eBay kein Interesse an Betrügern hat. Die Kohle wird verloren bleiben, aber abstrafen muss sein.

Neben einer passenden negativen Bewertung würde ich den Fall noch bei Ebay melden.

Wenn sowas öfter passiert, kann der Verkäufer von Ebay ausgeschlossen werden.

Geschrieben (bearbeitet)
Eine gleichzeitig laufende Beschwerde bei Ebay führte ebenfalls ins nichts, die nur scheinbar persönliche Mail des Service "bedauert" den Verlauf der Auktion "sehr". :uargh:

Hat er doch schon, nur ist es ja auch bekannt, dass eBay Ihre Betrüger schützt. Wenn man dran verdienen kann...

Edith meint, ist auf markes Post bezogen.

Bearbeitet von kaloi
Geschrieben (bearbeitet)
Neben einer passenden negativen Bewertung würde ich den Fall noch bei Ebay melden.

Wenn sowas öfter passiert, kann der Verkäufer von Ebay ausgeschlossen werden.

Hat er doch schon getan, siehe oben. Mit bescheidenem "Erfolg", da ebay offensichtlich kein großes Interesse an der Verfolgung solcher Hinweise hat, auch Betrüger zahlen schließlich Gebühren.

Man kann ja nur eine bestimmte Zeit lang Bewertungen abgeben (glaube 3 Monate oder so), dann eben erst so kurz vor Schluß, daß ihm keine Zeit mehr für eine Rachebwertung bleibt. Ob er deine für ihn abgegebene Bewertung dann trotzdem noch kommentieren kann, weiß ich nicht.

Ansonsten bleibt nur noch die Rache des kleinen Mannes: andere Leute, die auf seine Artikel bieten, über sein Geschäftsgebaren zu informieren. Ist zwar lt. ebay-Regeln nicht erlaubt, man darf niemanden gegenüber Dritten schlecht machen, aber die Verfolgung solcher Untaten wird wohl genauso gehandhabt wie du es an deiner Beschwerde schon gemerkt hast.

Habe ich bei einem speziellen "Freund" von mir auch schon praktiziert, der IMMER auf eigene Artikel bietet, nützt im Endeffekt keinem was, aber verschafft eine gewisse Befriedigung und gelegentlich auch Dank der Gewarnten.

Edit: kaloi war schneller.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

iss doch alles schei....! das ist echt nicht so doll für dich gelaufen, aber der verkäufer scheint ein arsch zu sein und wie es ärsche so machen, wird man nicht nur um seinen rechtmäßig erworbenen Artikel geprellt, sondern bekommt bei negativer bewertung gleich auch eine solche zurück, sei da also mal vorsichtig!

Geschrieben

Eine alte Beschwerde von mir hat jedenfalls mal dazu beigetragen, dass ein Verkäufer später ausgeschlossen wurde.

Ist aber schon so 4-5 Jahre her.

Vielleicht war damals einfach noch alles besser...

Ich bekam eine Rückantwort, dass der Fall geprüft wird und ggfs. gegen den Verkäufer vorgegangen wird.

Ich weiss aber nicht mehr, ob der Fall vergleichbar war...

Alexander: Wo hast Du Dich denn beschwert? Ebay hat ja jetzt eine Fülle an Service-Adressen...

Geschrieben

Das Geld ist futsch..da kannst nix mehr machen. Ebay kümmerts auch nicht.

Die einzige Befriedigung/Rache die Dir bleibt ist seine Adresse :wasntme:

Bei kostenlos.de , beate Uhse online etc kann man eine Menge Sachen , oft Info-Kataloge etc umsonst bestellen. Das schöne ist, dass er dadurch einmal in einen netten Werbeflutverteiler kommt und nur noch überschwemmt wird mit derartigem Zeug. Da kann man ne Menge machen :wasntme: ...

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

also das mit dem zu spät bei ihm gemeldet ist eigendlich kein Argument!

Mit nem richtigen Anwalt hättst den locker an den Eiern gepackt.

Da wäre dann auch schnell ne schöne Summe für den Verkäufer fällig geworden.

Aber leider läßt sich ja fast jeder alles gefallen, wenn der Betrag nur gering genug ist! :-D

Edüt: Betrug würde ich nicht vorwerfen, das erfordert nämlich Vorsatz. Und den wirste nicht nachweisen können!

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben

hey,

ich würde ihn auf jeden fall auch negativ bewerten und dort auch den betrug erwähnen. wenn er dich dann ebenfalls negativ bewertet, hast du ja die möglichkeit einen kommentar dazu abzugeben. dann sieht deine negative nicht mehr ganz so scheiße aus.

du sagst, du hast es ebay gemeldet? hast du auch den ebay- käuferschutz aktiviert. steht dir in solchen dingen nämlich zu, die prüfen dann alles und es kann zum ausschluss des mitgliedes führen ( ich habs schon geschafft einen rauszukegeln, wahrscheinlich nicht ich allein, der hatte ne menge negative bewertungen, aber es war ungemein befriedigend dazu beigetragen zu haben ).

bewerte ihn doch irgerndwie mit " achtung betrüger, hält sich nicht an ebay-verkaufsregeln, nie ware erhalten, erzählt lügen, anwalt wurde eingeschaltet" naja sowas ih der art halt.

ich würds auf jeden fall nicht so laufen lassen und gar nix tun.

mfg,

nina

Geschrieben

Du kannst ruhig unter die Gürtellinie gehen, hab das auch schon gemacht und ebay hat nicht drauf reagiert.

Aber mal was anderes: ich hab da auch noch 4 opel Stahlfelgen mit Pellen druff, fürn Vectra usw. Kannste günstig haben, bin froh wenn die mir vor den Füssen weg sind. Standort Paderborn

:-D

Geschrieben

Hallo,

das ist natürlich besonders blöd.

Am besten den ersten, bzw. alle Kontakte immer über das in ebay integrierte email system abwickeln.

dann gibt es zumindest keine ausreden ala "...nie gemeldet...."

Schade :-D das es so Leute gibt...

Das Problem mit den Rachebewertungen ist leider auch gang und gebe. habe mal wegen 2 wochen Lieferung mir erlaubt eine *neutrale* Bewertung abzugeben. Bekam dann gleich eine Negative retour und 2 sec später das Angebot beide Bewertungen zurückzuziehen, mit dem Argument, er hat sich im Mitgliedsnamen geirrt.... GENAU....

lg

hubo

P.S.: aber die Idee mit werbeemail ist gut *gg*

Geschrieben

sach mal ..was hast du für einen anwalt??? bei interesse kann ich dir zwei gute in essen geben

du kannst dein prob aber auch unter 123recht posten da sind gute anwälte immer online

also zu solchen sachen gibt es aber auch schon urteile, das der verkäufer voll haften muss

und ersatz beschaffen musste usw...

und ausserdem war ich doch dabei wo du mit ihn telefoniert hast :-D

sach ma ebay account von dem experten, ich habe noch so ein paar uralt schraddel accounts bei ebay

die sind zum ärgern da :wasntme:

Geschrieben

warte mit deiner Bewertung für ihn die Frist ab (ich glaub 90 Tage) und dann hauste ihm kurz bevor (1 Min oder so) diese Frist abläuft schön einen rein, dann kann er dich nichtmehr negativ bewerten...

Geschrieben

kann man doch ... egal wie lange es her ist ..es gibt eine backdoor

der link dazu schwirrt in den egay foren rum und ich muss ihn mal suchen

habe ihn auch irgendwo auf dem rechner... nur die sau hat so viele volle gigabyte

wenn ich ihn finde poste ich ihn mal

Geschrieben (bearbeitet)
kann man doch ... egal wie lange es her ist ..es gibt eine backdoor

der link dazu schwirrt in den egay foren rum und ich muss ihn mal suchen

habe ihn auch irgendwo auf dem rechner... nur die sau hat so viele volle gigabyte

wenn ich ihn finde poste ich ihn mal

Gab´s mal, die eBay-Macher schlafen aber auch nicht. Ist schon zwei Jahre her, mit Java-Script ging´s, war aber dann alles nur Fassade. Dem Käufer ein besseres Bewertungsprofil "vorgaukeln", auch bei vielen negativen Bewertungen.

Bearbeitet von kaloi
Geschrieben
ne ..das meine ich nicht ... ganz normal eine bewertung abgeben nach 3 monaten

also wenn die auktion schon nicht mehr unter mein egay angezeigt wird

Dann such mal raus. Hätt ich wohl auch Interesse dran! Schon so einiges Mal verpennt. :uargh:

Geschrieben

ich wuerd da nichts nett formulieren. der typ hat sich gelinkt und basta.

auch auf das risiko selbst eine negative bewertung zu bekommen solltest

du deinem aerger luft machen.

wegen 5 euro vor gericht ist albern. dann lieber die nummer mit beate uhse

oder selbstjustiz (ups... hab ich das wirklich gerade gesagt?).

:-D

Geschrieben

Ist eine blöde Situation, aber wie gesagt, viel machen kannst Du nicht, außer Ihn schlecht zu bewerten. Nur bekommst Du eben im Gegenzug auch eine schlecht Bewertung... --> doof!!

Ich übe meist so Rache, indem ich ein Schnäppchen in die Sperrmüllzeitung reinsetze, mit Tel. des Betrügers :-D)) Setz ihm nen Golf rein zu einem unschlagbaren Preis und sein Telefon steht erst mal nicht mehr still !! (seine kompletten Daten hast Du ja von ebay bekommen)

Einem hab ich mal 8 Gegenstände gleichzeitig reingesetzt... ist zwar nicht ganz fair den Anrufern gegenüber, weil die hoffen ein Schnäppchen machen zu können, aber ich denke, daß der Typ sich schon bös aufregen wird! UND:

Zur Not kannst Du ja selbst malanrufen und nach seiner Gemütslage forschen so nach dem Motto:

"Sie haben da in der Sperrmüllzeitung inseriert....." :grins: :grins: :grins: :grins:

Geschrieben (bearbeitet)

aus aktuellem anlass: vorsicht vor "...", ein ebay-Händler für VW Käfer Teile! hat zwar über tausend bewertungen, davon einige eindeutig aber trotzdem hat der seinen namen in der szene... hat mir wohl auch nix genützt.

was macht man denn bitte gegen eine schlechte gegenbewertung? ich mein, wenn man doch alles richtig gemacht hat (schnell überwiesen etc.) und dann nichts kriegt und eine schlechte Bewertung abgibt, der verkäufer aber zurückbombt. kann man sich dagegen wehren?!

Edith: Teile sind endlich da! :-D

Bearbeitet von Morddeich Mole
Geschrieben

hattest du mail kontakt mit ihm ???

wenn ja ...kannst du die mail faken...schreibe es so rein, das es so aussieht als ob er dir

eine negativ bewertung androht ... dieses schickst du dann an ebay sicherheit und er bekommt

eine verwarnung oder wird ausgeschlossen und die bewertungen werden neutralisiert :-D

Geschrieben

Habe ich bei einem speziellen "Freund" von mir auch schon praktiziert, der IMMER auf eigene Artikel bietet, nützt im Endeffekt keinem was, aber verschafft eine gewisse Befriedigung und gelegentlich auch Dank der Gewarnten.

hat zwar mit dem eigentlichen thema nix zu tun...

das ist auch mein spezieller freund. hab's ebay mitgeteilt und sie entsprechend informiert, dass der immer auf seine eigenen artikel bietet. mit dem ergebnis, dass er es bis dato bleiben lässt (was aber nichts heissen muß) und seinen namen mal wieder geändert hat.

Geschrieben

Ich bin auf jeden Fall auch für

1.) Berwertung kurz vor Ablauf der 90-Tage-Frist

2.) Inserat in der Zeitung "316i BMW Baujahr 95, fahrbereit, tiefer, 1.200 Euro" - dann hat der wirklich Spaß :-D

Gruß M.

Geschrieben
2.) Inserat in der Zeitung "316i BMW Baujahr 95, fahrbereit, tiefer, 1.200 Euro" - dann hat der wirklich Spaß :-D

... und: Bitte erst nach 05:00 Uhr anrufen! :-D

Geschrieben

mich wollte auch mal einer bei ebay verarschen-als kleines geschenk meinerseits hab ich dann mit seinen daten einen golf diesel (natürlich in top-zustand mit wenig kilometer, etc.) bei autoscout inseriert. der hatte bestimmt die nächsten tage nix zu lachen. :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Wo hast Du Dich denn beschwert? Ebay hat ja jetzt eine Fülle an Service-Adressen...
Über das Beschwerde-Formular, habe deswegen extra im Ebay-Hilfe-Forum gefragt.

Wo man mich aber auch schon darauf hingewiesen hat, dass es wahrscheinlich nur eine Antwort "aus Textbausteinen" geben würde:

"(...)...nur über das Kontaktformular möglich:

http://pages.ebay.de/help/contact_us/_base/index.html

Oben:Problem mit anderen Mitgliedern

Mitte:Verstöße beim Verkauf

Unten: der VK will nicht verkaufen, habe noch nicht bezahlt.

Vermutlich wird aber ausser einem netten, computergenerierten Textbaustein nichts dabei rauskommen..."

Betrug würde ich nicht vorwerfen, das erfordert nämlich Vorsatz. Und den wirste nicht nachweisen können!
Betrug ist wenn man etwas bezahlt und dann nicht bekommt. In der Auktion war Barzahlung bei Selbstabholung vereinbart, also handelt es sich um "Nichterfüllung des Vertrages" - und nicht um Betrug. Und da dieser Arsch die Räder nicht mehr hat, ist es schwer den Schaden zu beziffern. Zudem besteht das Risiko dass der Richter wegen meiner Klage um 4,49 wenig begeistert sein könnte, und dann müßte ich eventuell meinen Anwalt, den gegnerischen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen müssen. :-D
Ich hab da auch noch 4 opel Stahlfelgen mit Pellen druff, fürn Vectra usw. Kannste günstig haben, bin froh wenn die mir vor den Füssen weg sind.
Nette Angebot, ich schicke dir gleich mal eine PN ;-)
und ausserdem war ich doch dabei wo du mit ihn telefoniert hast :-D
:-D
sach ma ebay account von dem experten, ich habe noch so ein paar :-D :wasntme:
:love:
Bewertung nach 90 tagen :link

Das klingt sehr gut. Und das funktioniert auch ?

In diesem Fall werde ich wie von einigen hier vorgeschlagen handeln, nämlich nach über 90 Tagen bewerten.

@ALL

Erstmal ein großes DANKE an alle die mir hier geantwortet haben !

Aber es bleibt die große Frage:

Wie verwende ich die 80 möglichen Buchstaben für die Bewertung am Besten ?

"Lügt, klaut, betrügt seine Frau und schlägt seine Kinder" ginge so nicht.

Ein Hinweis des Bewerteten zu Ebay ("Bewertung ist unwahr" oder "Ich werde beleidigt") und die Bewertung wird ersatzlos gestrichen.

Das sage ich aus eigener Erfahrung (ich wurde schon beleidigt), und es liegt auch auf der Hand dass Ebay darauf achten muß, nicht noch in Regress-Prozesse hineingezogen zu werden.

Ich bitte also um gefickt eingeschädelte Vorschläge Gentlemen ! ;-)

(Ach ja, für jene die gerade eingeschaltet haben: Die Bewertung sollte die Abscheu ausdrücken, die ich darüber empfinde dass der Verkäufer vier Räder verauktioniert und diese dann nicht herausgibt !)

Bearbeitet von Alexander_NRW
Geschrieben (bearbeitet)

es gab doch mal so eine bewertung, da hatte einer rein geschrieben ..super abwicklung,ware konnte persönlich abgeholtwerden und seine frau lies sich gut fxckööööööön!

Bearbeitet von sir.scuzz
Geschrieben

Tja !

Tatsache ist -glaube ich- das du dir im vorhinein immer im klaren darüber sein mußt, daß auch solche Sachen passieren und trotz all dem vielfach angepriesenen Larifari wie "Bastelwastelfahrzeug, nix Garantie, nix Gewähr, habe gutes Anwalt, ich wollen Stornogebühren" etcetc. dich letztendlich vermutlich zumeist "brausen" kannst, wenns nicht klappt.

Deshalb solltest du deine Vorfreude immer zügeln, damit du nicht -wie jetzt halt- entäuscht bist, wenns nicht klappt.

Anwaltliche Hilfe -wie du ja weißt- kost was und hilft -oberflächlich und halbherzig behandelt (=Brief schreiben) nicht wirklich viel.

Strafrechtlich gesehen nur relevant, wenn du bereits eine Zahlung geleistet hast. Ansonsten hast du ja eigentlich noch keinen fin. Schaden.

Ich für meinen Teil würde eine negative Bewertung unterlassen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich sowas dann auch haben und in weiteren Auktionen darbieten möchte....

Hör auf den Advokaten...er ist klug und besonnen....

Mit zunehmend zugespitzter Miene und boshaftem und süffisantem Lächeln würde ich Woche für Woche ein Päckchen derbsten Hausmüll (angeschissene Windeln, alternativ eingelegte Schweinzpfoten als Draufgabe etc.) verpacken und an die -tjaha von EBAY zugesandte- Adresse des "Opel-Boys" schicken und mich rein nur am Gendanken der Ankunft -Woche für Woche- aufs freudigste ergötzen...

Aber ich bin ja nicht Du....

Pfuhhhh....hab fast zvü gschriem.....wurschti ! :-D

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