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Suche Gutachten für Bitubo Dämpfer, rechtsauslegender Auspuff....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe ein Problem und zwar haben mich vorgestern die Polizei mal wieder angehalten und nun brauche ich einige Gutachten.

Die folgenden Gutachten benötige ich für eine Vespa 50 N Special :

rechtsauslegender Auspuff ( egal was für einer )

Garelli Schutzblech

Lenkerendenblinker auf Dropbar

Bitubostoßdämpfer

und zu guter letzt

Scheibenbremse vorne!

Würde mich freuen, wenn mir einer die Gutachten zuschicken könnte oder wenn Ihr mir einen link sagt, wo ich die Gutachten finde weil leider hab ich Sie bist jetzt nicht gefunden!!!

MFG

Danke schon mal im voraus

Geschrieben

Bitubo meine ich bei www.briefkopien.de gesehen zu haben

---

Aber Dropbar geht doch eh nur mit Einzelabnahme durch den TÜV, die Dinger sind ja nicht genormt.

Und warum für die Blinker ein Gutachten? Die sind doch original. Als Motorrad oder Leichtkraftrad zugelassen?

---

Bring doch mal Licht ins Dunkle und schreib, was die Grünen Dir aufgetragen haben.

Geschrieben

Vielen dnak für die schnellen Antworten.

Der Grüne war ganz Kullant er meinte bis zum nächsten mal. Der will das ich mir vorne ins Schild zwei Löcher rein schneide und da die Blinker von einer PK rein setzte. Weil Lenkerendenblinker sind bei einer Drop nicht erlaubt. Ich weiß aber das es ein Gutachten gibt für Lenker endenblinker an einer Drop deshalb brauche ich diese.

Ich habe Gott sei Dank keine Mängelkarte bekommen aber er meinte das wir uns bestimmt demnächst nochmal wieder sehen. Aus diesem Grunde suche ich eben die ganzen Sachen.

Ach ja Rolelr ist als Leichtkraftrad zugelassen.

Geschrieben (bearbeitet)

steht doch in dem zweiten Link von mir... 54 absatz 5

Achso, wenn welche dran waren müssen die dran bleiben... aber andere Griffe drauf und dann merkt das keiner

Bearbeitet von Crisk
Geschrieben

garelli musst du auch nciht eintragen.... also auch kein gutachten.... blinker ganz ab..... für bitubos gibts gutachten, für die scheibenbremse nur ne prüfbescheinigung, aber auch nur für PX, für den auspuff und den drop nix.... da brauchst du nen kulanten prüfer...

hier mal paragraphen der StVZo: oder www.stvzo.de

§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder.

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

blinker:

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

Klein/leichtkraftrad:

§18

4. a) zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),

Geschrieben
steht doch in dem zweiten Link von mir... 54 absatz 5

Achso, wenn welche dran waren müssen die dran bleiben... aber andere Griffe drauf und dann merkt das keiner

Das ist nicht ganz richtig. Wenn welche dran sind, müssen sie funktionieren, aber man darf sie sehrwohl abmontieren.

Bei meiner ET3 hatte der Vorbesitzer die Blinker sogar eintragen lassen, anhand des bereits genannten Paragraphen in der Straßenverkehrsundzulassungsordnung (geiles Wort) habe ich sie mir wieder austragen lassen. Der TÜV Prüfer war zwar nicht begeistert aber letztendlich hat er sie (wenn auch wiederwillig) wieder ausgetragen (hat sogar noch nicht mal extra Gebühren gekostet, lediglich die normalen HU Gebühren, was mich gewundert / gefreut hat).

Geschrieben (bearbeitet)

Mhh...

Aber die ET3 hatte die ja nicht ab Werk, ich bin mir eigentlich sehr sicher, daß wenn Blinker original ab Werk verbaut wurden, diese nur über den Umweg §21 Prüfung auszutragen wären....

Aber gut wäre es in jedem Fall... dann wäre ich die lästigen Dinger hochoffiziell los ohne gleich nen Hunni auf die Theke vom TÜV zu legen

Bearbeitet von Crisk
Geschrieben
... ich bin mir eigentlich sehr sicher, daß wenn Blinker original ab Werk verbaut wurden, diese nur über den Umweg §21 Prüfung auszutragen wären....

Das kann natürlich sein, aber 1.) die Fuffis gab es ja auch ohne Blinker und 2.) weiß der durchschnittliche TÜV-Prüfer, ob da Blinker dran gehören?

Wobei, um nochmal auf das Thema zurück zu kommen, warum sollen Lenker-Blinker bei einem Drop-Bar laut dem netten Schutzmann nicht zulässig sein? Wenn ich das richtig verstanden habe mockiert er ja nicht den Lenker selber, sondern nur die Blinker? Ist der Drop-Bar zu schmal, so daß man die Blinker von hinten nicht mehr sieht? Wobei, dann wäre es ja mit Zusatzblinkern hinten getan und nicht vorne im Beinschild.

Andere Variante, was wäre, wenn man dem lieben Herrn Polizisten erzält, daß man beim TÜV nachgefragt hat, wegen Einbau der PK Blinker und dieser hat das strengstens untersagt. Schließlich handelt es sich ja um eine selbsttragende Karosserie und wenn man da einfach so große Löcher reinschneiden würde, wäre die Stabilität nicht mehr gewährleistet.

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    • Ich habe hier noch mal vier neue Nebenwellen vermessen und jeweils geschaut wie die aktuellen Nadeln von Piaggio, die sehr kantigen INA von Agrolager und die angeschliffenen SIP 90081000 matchen. Im Bild immer PIAGGIO Nadeln.   Die GR hat von den vieren mit 11.58-11.59mm den grössten Durchmesser an der Lauffläche (original 16tkm =11.56mm) und ist dazu noch 1/100 ballig was man auch deutlich sieht, wenn man die Nadel ansetzt. Die Lauffläche ist zudem spürbar rau und am Ende der Lauffläche hat sie einen sehr grossen Radius. Hier passen sicher nur die Piaggio Nadeln. --> Ausschuss:   Die FA Italia passt mit D=11.55-11.56 auch sehr gut, aber dort wo der Freistich sein sollte, ist die Lagerlauffläche nicht fertig bearbeitet, weshalb die Nadeln evtl. auf eine bösen scharfe Kante laufen. Das scheint mit den Piaggio Nadeln gerade noch so zu passen, alle anderen Nadeln laufen definitiv fies auf. Die Lauffläche hat außerdem ganz leicht spürbare Rillen, wenn man mit dem Fingernagel drüber fährt. --> Ohne Bearbeitung nicht zu gebrauchen:   Die BGM 6503P für die grosse Buchse hat zwar als einzige den originalen Durchmesser von D=11.56, allerdings ist die Lauffläche so rau, dass man sich damit die Fingernägel feilen kann! Ausserdem sieht man so kleine Absätze vom Werkzeug. --> leider auch nicht brauchbar: Die letzte die ich vor einiger Zeit bestellt habe, sah auch nicht besser aus: ich kapiere nicht, wieso man sich da nicht eine Qualitätskontrolle anschafft...   Die BGM 6503R (f. kleine Buchse) hat an der Lauffläche D=11.55mm , die Lauffläche ist am feinsten bearbeitet, ausserdem scheint sie perfekt zylindrisch zu sein. Dort wo der Freistich sein sollte, ist eine sehr scharfe Ecke und ein Freistich ist deshalb nicht nötig. Selbst der sehr kleine Radius der INA-Nadeln passt mit der BGM Welle und steht nicht an! Die Welle scheint allerdings falsch beschriftet zu sein (6503P statt 6503R) --> feines Teil, passt halt nicht bei mir:   Im Prinzip bleibt da na nur die Malossi NW oder die FA Italia, wenn man die etwas nachbearbeitet (Ecken etwas entschärfen und die Lauffläche glätten). Die Malossi werde ich aber definitiv nur mit PIAGGIO Nadeln verbauen. Alternativ könnte man noch die gute BGM 6503R mit einer Hülse auf 6503P-Grösse bringen. Aber wer weis, ob BGM in der nächsten Schachtel nicht doch wieder Ausschuss liefert...    
    • Sehr schöne Kurve. Respekt  Steigt sehr schön gleichmäßig an!  
    • Für Vespa-Online Noobs, auf dem Regal lagen früher die Unterhosen !          
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