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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich habe gehört, dass man eine alte 150´er (z.B. eine T4) auch dann mit einem "kleinen" Führerschein (also 125´er) fahren darf, wenn der Oldie bauartbedingt nicht über 80 km/h in den Papieren stehen hat.

Das wäre ja bei der T4 oder einer 150´er VBB der Fall.

Ist das wieder sowas aus dem Bereich der Legenden und Sagen oder stimmt das wirklich?

Hat da einer einen Link zu einer TüV oder sonstwas- offiziellen Seite?

P.S.: bei der Suche is nix rausgekommen bzw. ich hab mich zu doof angestellt :plemplem:

Danke für eure Antworten & Grüße

Christian :-D

Geschrieben

wie bereits erwähnt, geht gleich mal überhaupt nicht.

wenn dann musst den hubraum reduzieren oder am besten ne andere karre kaufen!

und wenn jetzt natürlich schon eine zu hause rumstehen hast bin ich gerne bereit das teil zu kaufen :-D

Geschrieben

Beim T3T4 geht es garantiert nicht um seinen eigenen Führerschein, denn obwohl er einen hat, fährt er mit seinen Kisten eh nicht. Soviel zur Wahrscheinlichkeit, daß er eine seiner 150er vercheckt. :-D

Geschrieben

Is ja gut :-D

Mangels Talent am Vespaschrauben fahr ich dann doch öfter mitm Auto...

Bzw. zähle ich mich auch gerne zur Fraktion der GS-Anschieber :-D

:-D

Aber zurück zum Thema:

Geht das jetzt oder nicht ?

Geschrieben

Jedenfalls nicht in Deutschland. Das Ding hat über 125ccm, d.h. A und A uneingeschränkt. Bau sie auf 125 um, dann brauchst du nur A1 oder Führerschein vor 1980 !! Oder du machst es wie ich, extra einen Motoschein machen A uneingeschränkt für meine VBB177 :grins:

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

hab nochmal beim TÜV nachgefragt:

Gehört definitv in das Reich der Märchen und Sagen... :-D:-D:-D

150ccm ist definitiv großer Führerschein unabhängig jeder Leistung.

Aber war doch mal ne nette Geschichte,oder?

Danke für alle Antworten

Viele Grüße

Christian

Bearbeitet von T3T4
Geschrieben

Je mehr man drüber nachdenkt, desto praller ist diese Tatsache: Für ne T1 mit 5 PS und Vmax. 70km/h braucht man nen Motorradschein, aber jeder der den Autoschein vor 1984 (oder so) gemacht hat darf z.B. mit ner 125er Aprilia mit 40PS rumgurken. :plemplem:

Geschrieben

Nö JOB; ganz so einfach ist das auch nicht...

Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
    Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Geschrieben

Wenn ich aber noch recht informiert bin, darf man mit dem ganz alten 4er, wenn man den vor dem 2.WK gemacht hat auch 250 ccmfahren. Irgendwas war da....wurd schon einige Male mit meiner alten 250 NSU OSL darauf angesprochen......denke nur der Kreis der Rollerfahrenden mit Fleppe vor 45 ist relativ gering hier im Forum :-D

Geschrieben
Wenn ich aber noch recht informiert bin, darf man mit dem ganz alten 4er, wenn man den vor dem 2.WK gemacht hat auch 250 ccmfahren. Irgendwas war da....wurd schon einige Male mit meiner alten 250 NSU OSL darauf angesprochen......denke nur der Kreis der Rollerfahrenden mit Fleppe vor 45 ist relativ gering hier im Forum :-D
01.12.1954 war der Stichtag für den ollen 4er ...

Maniac: ist hier jemand älter als 60 Jahre / vor Bj. '38? :-D

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