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** in holland geblitzt **


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi,

hatte mal den wagen eines kumpels ausgeliehen, der auf seinen vater zugelassen ist. der hat jetzt post bekommen, das ich (angeblich) über ne rote ampel gefahren bin. kann aber gar nicht sein, weil auf der hinfahrt war überall grün und auf der rückfahrt überall rot, heißt: alle 20 meter stoppen. da ist auch kein foto oder so dabei, keine angabe über ein dort vorliegendes foto. da der vater der halter ist, ist er dafür haftbar. die holländer wollen dafür fette 95 euro haben.

man kann jetzt einspruch einlegen. hat jemand sowas schon mal gemacht ? aussicht auf erfolg ??

ist jawohl voll die abzocke !!

:-D

Geschrieben

Ich hatte sowas mal in Dänemark. Punkte oder Fahrverbot gibts da nicht. Aber ums zahlen wirste wohl nicht rummkommen. So wars letztes Jahr, ich weiss net ob sich da was geändert hat oder das in Holland was anderes ist!

Gruß olli.

Geschrieben

Zur Not schnappen sie sich den Wagen wenn er das nächste mal über die Grenze kommt.

Ein Kollege hat mal ein Ticket in der Schweiz nicht bezahlt. Seitdem bekommt er jährlich Post mit einer ständig steigenden Rechnung und der Mahnung das er beim nächsten Schweiztrip mit einer Inhaftierung rechnen muss...

Geschrieben

kann mir ja dann egal sein :-D

nee, ernsthaft. da steht, das man beim staatsanwalt einspruch einlegen kann und der das verfahren als nichtig anerkennen kann, wenn der halter vermittelt, das er von der tat nichts wußte und dieser auch nicht zugestimmt hätte. klingt ziemlich banane finde ich. da könnte er ja halt ein passendes schreiben aufsetzen und die sache hat sich, oder ???

hab von einer bekannten gehört, die hat ein parkticket bekommen. haben dann nachher auch irgendwie einspruch eingelegt und das verfahren wurde einegstellt ?!

Geschrieben

ich wäre vorsichtig - seitdem wir die eurokratur haben können bussgeldbescheide auch im ausland eingeklagt werden...

frag mal bei der verbraucherschutzzentrale oÄ nach.

Geschrieben

Nach bisherigen Recht kann die Strafe aus NL nicht in D vollstreckt werden, da die europaweite Angleichung bisher nur mit Österreich geschehen ist.

Theoretisch kann man die Strafe im Sande verlaufen lassen; nur sollte man mit dem Fahrzeug nicht mehr in die NL einreisen, da bei einer Kontrolle die offene Rechnung zum Vorschein kommt und dann sofort vollstreckt wird.

Falls sich dies mittlerweile (durch die Europaanpassung) schon geändert haben sollte, bitte ich um Nachsicht :-D

Geschrieben

Vollstreckungsübereinkommen in so Verwaltungsstrafsachen gibts nach wie vor nur zwischen Deutschland und Österreich.

Ich habe einige französische Falschparktickets usw. Nix bezahlt und nix passiert.

Also, wenn der Kübel nicht wieder nach Holland muss, würde ich es vergessen.

da.gad

Geschrieben

Genau das gleiche ist mir auch passiert. Bin angeblich in Holland über ne rote Ampel gefahren, dies Jahr im Sommer. Die wollen 90 Euronen von mir haben. Hab den gleichen Schrieb bekommen, Einspruch blabla. Mir hat man gesagt, das ich die nächsten 5 Jahre mit meinem Auto nicht nach Holland fahren sollte, da sie sonst sofort mein Kennzeichen per Videoüberwachung sehen und mich anhalten und entweder muss ich dann zahlen oder in Bau. In D können die das auf jeden Fall nicht eintreiben, deshalb bezahl ich das auch nicht. Darf man sich halt erstmal nicht in Holland erwischen lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Fahr einfach nicht mehr mit dem Auto nach Holland,fertig.Dann können die dir nix.

edit meint grad sag das besser dem Vater des Kollegen :-D sonst weiss der garnicht warum die den einsperren wollen,wenn er mal n netten Familien Ausflug nach NL unternimmt. :-D

Bearbeitet von ScooterMisfit
Geschrieben

Das Problem ist ja, das Du bei einem Einspruch deine Unschuld beweisen musst, und nicht die deine Schuld. Es gibt ja auch kein Foto. Die behaupten einfach etwas und man kann dann zusehen wie man da wieder rauskommt. Am Besten ist stillhalten und Schnauze halten.

Geschrieben

Kannst Du denn ausschließen, dass Du es warst? Ist ja schon seltsam wenn das grad zu dem Zeitpunkt war wo Du mit der Karre in NL warst. Im Zweifelsfalle per Anwalt das Foto anfordern, vielleicht klärt sich alles.

Sowas hatte meine Mutter vor ein paar Jahren mal, nur dumm dass sie noch nie da war wo´s geblitzt hat :plemplem: .

Nach Tonnen von Schriftkram mit eidesstattlicher Erklärung usw. ist dann mal das Bild aufgetaucht, wo man ohne hellseherische Fähigkeiten erkennen konnte dass die Honks beim Kennzeichen ein W für ein H gehalten haben :plemplem: :plemplem: .

Auch ein Abgleich des Fahrzeugtyps hätte was gebracht, ein oller Peugeot oder sowas statt eines Mercedes hätte auch auffallen können. :plemplem: :plemplem: :plemplem:

Geschrieben

beweis beantragen , in NEDERLAND wird immer von hinten geblitzt und so ist meistens nicht eindeutich ersichtlich wer der fahrer war.

einspruch einlegen weil nicht ersichtlich ist wer gefahren ist.

zur not auto abmelden und mit neuer nummer wieder zulassen.

fettich.

Geschrieben

Wattn Herman.

Schmeiss das Schreiben weg und gut iss. Meinst Du ich hab irgendeinen Strafzettel aus einem anderen Land bezahlt? Sollen die Jungs doch ankommen. Ich denke nicht, daß es da in den letzten 5 Jahren irgendwelche Änderungen gegeben hat. Aber ansonsten können Dir Kpt. Käse und Konsorten garnichts.

Videoüberwachung son Humbug.

Du solltest aber vermeiden Dich mit dem Wagen nochmal direkt beim Falschparken o.ä. in Holland erwischen zu lassen. Das gibt mitunter Parkkrallen. Ist zumindest einem vonner Uni in Groningen passiert, wo ich studiert habe.

Geschrieben
Das Problem mit dem Einspruch ist, das die das beglaubigt haben wollen und das kostet. So stehts zumindest in meinem Schreiben.

Was soll denn in dem Schreiben beglaubigt werden?

Gruß Dirk

Geschrieben (bearbeitet)

...och, da würd' ich mir getz keinen Kopf machen...das Problem ist nur, das bei den Holländern generell die Halterhaftung gilt, also juckt's die garnich' wer gefahren is'...somit kommste nich' umhin, dich nochmal mit dem Fahrzeughalter zu unterhalten....wenn der meint, Zahlemann & Söhne seien angesagt haste Pech gehabt...

Bearbeitet von der mocker
Geschrieben
Falls sich dies mittlerweile (durch die Europaanpassung) schon geändert haben sollte, bitte ich um Nachsicht :-D

hat sich!

@foete

ich denke du solltest deine sache unbedigt zur klärung bringen. brd hat mit nl irgendsoein schwules bilaterales länderabkommen, daß der beiderseitigen justiz ein länderübergreifendes amtshilfeverfahren ermöglicht. falls du rechtschutzversichert bist dürfte das kein probl. darstellen.

als anmerkung: lieber die paar euronen im vorfeld bezahlen, eh das deutsche justizpack dir noch ein fahrverbot wg. der roten ampel an den hals hängt!!

grüße

Geschrieben

Gerade in NL wäre Ich damit vorsichtig. Die suchen in NL bei Nichtbezahlen nicht nur nach dem Auto sondern auch nach dem Fahrer. Sollte also der gute Bekannte irgendwann in NL mal überprüft werden wird reichlich stressig, und das meine Ich sehr wörtlich. Der kommt auf ne Fahndungsliste, da bleibt man erstmal ne Nacht da wenn man nich bezahlen kann und nix (zB das Auto) als Pfand da lassen kann. Das Foto wirds geben, die blitzen von hinten, is denen auch ziemlich egal mit was für deuteschen oder Europäischen Gesetzestexten man da kommt. Hier im Grenzland is das n recht umstrittenes Thema, seit einiger Zeit wird in D auch vollstreckt, zumindest bei Geschwindigktseitübetretungen. Wegen Falschparken mal eben 45 Tacken abdrücken findet hier irgendwie auch keiner witzig.....

Wenn keiner (also vor allem der Halter) mehr nach NL will....einfach vergessen.....wenn aber doch....denn die übliche Leier mit Einspruch einlegen und so. Aber Vorsicht, aus zb 45 Euro werden da ganz schnell mal 450. Oder mehr.

Greetz,

Armin

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