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oldie mit mehr als 125ccm und ohne blinker


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servus,

wer von euch hat einen oldie und den mit eingetragenem motor mit mehr als 125ccm und ist der blinkerpflicht ausgekommen. ne briefkopie wäre super und ein foto, im märz gehts bei mir ans tüv'en und ich hab keinen bock auf blinker.

thx wernerson

Bearbeitet von wernerson
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ich habe in meiner VBA (Bj.59) einen 200er PX-Motor drin. Das hat mir der freundliche Prüfer bei der Vollabnahme alles eingetragen. Blinker habe ich natürlich keine dran, aber der hat auch nix gesagt dazu und auch nichts extra in meinen Schein eingetragen. Ist das jetzt gut oder schlecht? Oder Ist das bei diesem Bj. sowieso egal? Aber wenn's dir hilft, kann ich dir eine Kopie zukommenlassen.

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super otto,

genau sowas hab ich gesucht. das alter is ja nicht ausschlaggebend, meine gt bj. 66 hat ja auch keine blinker, und brauchte ja auch keine, da 125 ccm. aber mit 177ccm schauts da anders aus. und wenn der nette herr vom tüv eine kopie eines briefes hat, und ein foto dazu, tut er sich leichter sowas einzutragen, is ja dann "nix neues" mehr. quasi wie am gericht ein prezedenzfall.

thx wernerson

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super otto,

genau sowas hab ich gesucht. das alter is ja nicht ausschlaggebend

doch, ist es.

da sein roller bj. 59 ist braucht er keine blinker, egal wieviel hubraum eingetragen ist :-D

stichtag hierfür ist der 01.07.1961

hast du den von albert verlinkten beitrag gelesen?

ne briefkopie wird dir wohl nichts bringen....

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ich habe in meiner VBA (Bj.59) einen 200er PX-Motor drin. Das hat mir der freundliche Prüfer bei der Vollabnahme alles eingetragen. Blinker habe ich natürlich keine dran, aber der hat auch nix gesagt dazu und auch nichts extra in meinen Schein eingetragen. Ist das jetzt gut oder schlecht? Oder Ist das bei diesem Bj. sowieso egal? Aber wenn's dir hilft, kann ich dir eine Kopie zukommenlassen.

das ist jetzt gut: bei dem Baujahr müssen von Haus aus keine ran und er hat nicht gemeint, daß es wg. 200er die Ausnahme nur mit Blinkern als Auflage gibt. was willst du mehr.

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servus,

wer von euch hat einen oldie und den mit eingetragenem motor mit mehr als 125ccm und ist der blinkerpflicht ausgekommen. ne briefkopie wäre super und ein foto, im märz gehts bei mir ans tüv'en und ich hab keinen bock auf blinker.

thx wernerson

tüv ausnahmegenemigung, wird nicht mehr eingetragen! (gutachten)

da brauchst du den tüv wisch, ist hier bei uns kein problem.

für 75 euros dein, wie immer.

@ jochen:

Woher hast du dieses Datum? Gibts eine original Quellenangabe, da ich für meine VNB mit 177er auch eine Freigabe suche. Die EZ der VNB1T liegt im Mai 1961, ich könnte also Glück habe :-D

DANKE!!

das datum ist schon richtig, kannst du in der stvzo nachlesen. allgemein gilt allerdings vor bj 62 kein problem, danach gibts den ausnahmewisch vom tüv.

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