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Freihafen-Schuppen beschlagnahmt/abgeriegelt


px200hh

Empfohlene Beiträge

Na tolle Wurst. Unser Freihafen-Schuppen wurde heute von der Baubehörde ohne Ankündigung mit einem neuen Schloss versehen. Kommt nun (außer der Behörde) niemand mehr rein. Fuck!

Liegt wohl daran, dass es da keine vernünftigen Brandschutzmaßnahmen und austehende Mietzahlungen seitens unserer Vermieters gibt.

Jetzt steht der ganze Roller-Plunder quasi versiegelt. An meine PV etc komme ich gar nicht mehr ran. Wie auch die 20 Roller-Kumpels nun keinen Zugriff mehr auf ihre Roller & Teile haben.

Was kann man gegen so eine Maßnahme unternehmen?

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...wobei Freihafen ein Fall für sich sein müsste.

Wenn schon der Zoll nicht machen darf was er will...

Eigentum ist Eigentum - und der Freihafen gehört ja wohl zur Hansestadt.

Also, morgen den Behördentypen anhauen, der wird sagen, wieso, weshalb, warum ihr da nicht mehr reinkommt. Notfalls, wenns gar nicht anders geht, wird er Euch mit Sicherheit sagen können, wann Ihr unter Aufsicht da rein könnt und an Eurer Eigentum kommt. Sollte er das nicht vorschlagen, schon mal vorsichtig bei der Polizei nachfragen, was ihr machen könnt und erklären was passiert ist ...

Jedenfalls :-D verdammt ...

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Eigentum ist Eigentum - und der Freihafen gehört ja wohl zur Hansestadt.

Hallo,

ja ne da hat Dockma nicht ganz unrecht.

Wenn da was versiegelt ist, wegen Schmuggeln/Drogen, etc.. oder so, dann iss da dicht.

Schätze mal dann braucht man ne gerichtliche Anordnung oder Ähnliches um da ranzukommen!

Aber das weiß eben der Anwalt, oder vielleicht die Polizei.

Bearbeitet von T5Langhuber
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Na tolle Wurst. Unser Freihafen-Schuppen wurde heute von der Baubehörde ohne Ankündigung mit einem neuen Schloss versehen. Kommt nun (außer der Behörde) niemand mehr rein. Fuck!

Liegt wohl daran, dass es da keine vernünftigen Brandschutzmaßnahmen und austehende Mietzahlungen seitens unserer Vermieters gibt.

Jetzt steht der ganze Roller-Plunder quasi versiegelt. An meine PV etc komme ich gar nicht mehr ran. Wie auch die 20 Roller-Kumpels nun keinen Zugriff mehr auf ihre Roller & Teile haben.

Was kann man gegen so eine Maßnahme unternehmen?

Wer will was von wem woraus... Also: Der Vermieter, bzw. die Behörde oder wer auch immer hat ausweislich § 858 BGB (verbotene Eigenmacht) nicht das Recht, Euch Euer Eigentum vorzuenthalten. Ich würde mir im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung holen, damit ich an mein Eigentum rankomme. Ferner würde ich mich mal mit der Behörde und dem Vermieter (HHLA?) in Verbindung setzen, was das soll... Ihr dürft aber nicht den Fehler machen und die Tür aufbrechen, das wäre dann juristisch das gleiche...

P.S.: Viel Spaß mit dem Ordnungsamt, bzw. der Bauabteilung HH-Mitte, die glänzen meines Wissens nicht gerade mit Schnelligkeit, außer beim Beschlagnahmen und verhindern...

Gruß

André

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Eigentum ist Eigentum - und der Freihafen gehört ja wohl zur Hansestadt.

Ist so nicht ganz richtig. Mit "Freihafen" werden Gebiete bezeichnet, die zollrechtlich im Ausland liegen.

Das heißt, geographisch und politisch liegen sie in Deutschland bzw. innerhalb der EU, zollrechtlich jedoch im Ausland. Daher sind Freihafengebiete i.d.R. auch eingezäunt und im Normalfall auch streng bewacht. Seit Einführung der ISPS-Massnahmen (ISPS = International Ship and Port Security) noch mehr. Der Zugang zu den Freihafengebieten erfolgt wird vom Zoll überwacht, da dort ein zolltechnischer Grenzwechsel zwischen Zollausland und Zollinland stattfindet.

@px200hh: Seit ihr immer problemlos durch den Zoll gekommen? Mir hat der Hamburger Zoll mal fast das ganze Auto auseinander genommen, weil ich ein paar Kartons mit Blankoformularen von unserem Hamburger Haupthaus auf der Rückbank hatte (und auf Nachfrage) auch ordnungsgemäßt angegeben hatte. Oder lag's an meinem HB-Kennzeichen? :-D

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@px200hh: Seit ihr immer problemlos durch den Zoll gekommen? Mir hat der Hamburger Zoll mal fast das ganze Auto auseinander genommen, weil ich ein paar Kartons mit Blankoformularen von unserem Hamburger Haupthaus auf der Rückbank hatte (und auf Nachfrage) auch ordnungsgemäßt angegeben hatte. Oder lag's an meinem HB-Kennzeichen? :-D

War nie das Problem. Nur einmal, als ich mit Vespa_Noderstedt in seiner 300.000km-Gurke durch'n Zoll wollte, haben die uns angehalten und alles durchsucht. Natürlich ohne Ergebnis. Und einmal auf den Fußweg (!) zur S-Bahn haben die Zolljungs mir und DennisV50 die Taschen durchsucht. Wieder ohne Erfolg.

Werd jetzt gleich mal den Ordnungsamt-Heinis auf die Pelle rücken.

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Ich glaube, mit Eigentumsrechten und verbotener Eigenmacht hat das hier wenig zu tun. Da hier eine Baubehörde gehandelt hat, könnte man mal in die Hamburgische Bauordnung reinschauen. Wie wäre es beispielsweise damit:

§ 58*) Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde
(1) Es gehört zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde, darauf zu achten, daß die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandhaltung und den Abbruch baulicher Anlagen eingehalten und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Sie hat in Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Danach kann die Behörde auch die Nutzung von baulichen Anlagen untersagen, und ich denke genau das hat sie getan. Also am besten erst mal die Behörde fragen, ob und wann man die Sachen rausholen kann. Und sich danach mit dem Vermieter rumärgern (man zahlt ja schließlich keine Miete für einen Schuppen, den man nicht nutzen kann/darf).

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Nötigenfalls könntet ihr bei der Baubehörde Drittwiderspruch gegen die an den Vermieter gerichtete Ordnungsverfügung einlegen, da sich die eigentliche Maßnahme der Behörde ja gegen den Vermieter (=Eigentümer?) richtet, ihr aber durch die Maßnahme ebenfalls belastet seid, weil ihr nicht mehr an eure Klamotten drankommt.

Würde aber vorher versuchen, dort die Sachlage zu erklären, vielleicht kommt dann einer von der Baubehörde raus und schließt auf, so dass ihr unter seiner Aufsicht den Kram rausholen könnt.

Und pflichtgemäße Ermessensausübung bedeutet, dass die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss, um den erstrebten Zweck zu erreichen, d. h. es muß immer das mildeste Mittel gewählt werden, um den Zweck zu erreichen.

Hier will man wohl Personenschäden aufgrund fehlenden Brandschutzes oder sonstiger Baumängel verhindern, deshalb lässt sich das in vorliegender Form (Versiegelung des Gebäudes) ausgeübte Ermessen der Behörde wahrscheinlich kaum angreifen, da die körperliche Unversehrtheit ein hohes rechtliches Gut ist, dass besonders schutzbedürftig ist.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Muss mich Tom73 und vesparally anschließen.

Pflichtgemäßes Ermessen bedeutet nur, dass der Behördler nach der ihm vorliegenden Sachlage den Laden hat dicht machen müssen.

Freihafen bedeutet nach dem Zollkodex, dass er nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehört. Das gleiche verhält sich für das Umsatzsteuergesetz.

An eurer Stelle würde ich mich morgen mal ans Funkhörnchen begeben und mal ein Pläuschchen mit den einzelnen Behörden machen, denn - so habe ich festgestellt - meistens erledigen sich die Dinge fast von selbst, wenn man mal die Fakten auf den Tisch legt.

In diesem Sinne - Viel Glück -

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@px200hh: und?

Wenn ich aufräum könnte ich ein Paar von Euch kurzfristig "Unterschlupf" im Großraum Bergedorf anbieten.

Dann aber nur zum unterstellen, nicht zum schrauben...

Edith glaubt, dass Rudebwoy und Hugo großen Zulauf haben oder ist es schon zu spät?

Bearbeitet von Likedeeler
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Moin Ditmar!

das mit Euerm schuppen is ja scheisse!!

ich habe gerade mal bei uns in der Rechtsabteilung nachgefragt( leider ist das nicht deren Fachbereich) aber ihr könnt beim Gewerbeaufsichtsamt einen Termi machen zweckz Abholung eures Eigentumz!!!

wichtig währe noch ob Ihr einen Ankündigung für die Schliessung bekommen habt( wenn nicht braucht Ihr keine Miete mehr zahlen und könnt auf sofortige Herausgabe Eures Eigentums bestehen!

is nich viel aber vieleicht ein kleiner Tip.

P.S. wenn Du was zum untestellen brauchtst, truf mal durch!

Nummer hast Du ?

sonst über Lars!

gruss

jAn

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  • 7 Jahre später...

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